Die fünfte Kolonne !

Was bedeutet das ?

Als fünfte Kolonne werden heimliche, subversiv tätige oder der Subversion verdächtige Gruppierungen bezeichnet, deren Ziel der Umsturz einer bestehenden Ordnung, im Interesse einer fremden, aggressiven Macht ist. 

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Hagen Grell, Christoph Hörstel, Ken Jebsen, Jürgen Elsässer, der Volkslehrer und andere Videomacher, Blogbetreiber und weitere bekannte Figuren im Weltnetz, haben sich aufgemacht, das BRD-System, die EU, die NATO, die UNO und deren Lügen, wie die weltweiten Geschichtsfälschungen des militärisch, industrieellen Komplexes über die AfD als letzten Anker zu retten.

So genannte rechte Parteien in anderen Ländern wie Frankreich, den Niederlanden, Italien und Spanien haben identische Aufgaben. In den nordeuropäischen Ländern werden diese Erscheinungen auch sichtbar.

Weitere Partei – Vereine, wie die Neue Deutsche Mitte oder zuvor die Deutsche Mitte, verfolgen ebenso das Ziel des Erhaltes der rein privaten BRD Verwaltung und nehmen gerne Gelder gutgläubiger Menschen mit. Alleine die Gründung einer Partei in der BRD dient zu deren Erhalt.

Sie werden von der nicht deutschen BRD-Parasiten-Presse angeblich bekämpft, aber in der Summe der Ereignisse gehören alle zu der fünften Kolonne einer fremden und aggressiven Macht. Ihr gemeinsames Spiel gegen die Deutschen ist gut versteckt, aber dennoch schnell zu erkennen, sobald man sich auf deren Ergebnisorientierung beschränkt.

Andere üble Gesellen erklären den vielen, leider immer noch schlecht informierten Aktiven, die Notwendigkeit ein altes Deutsches Reich wieder zu erwecken oder sich zwischenzeitlich mit der Gründung von kleinen Gemeindegründerclub´s zu beschäftigen. Auch der gelbe Schein soll jedem Antragsteller einen Status der Sicherheit geben, was nachweislich und in jeder Weise eine Fehlauslegung ist.

Angeblich völlig Verdrehte verlangen das Ausfüllen von Zetteln, um sich einer Nazizugehörigkeit zu entledigen die sie noch inne hätten, wobei der Rest des Nazi-Reiches lediglich durch die BRD mit ihren BRD-Gesetzen, wie z.B. der Verordnung zur deutschen Staatsangehörigkeit „deutsch“ aus dem 3. Reich, repräsentiert wird.

Nichts von alledem ist geeignet die herannahende NWO tatsächlich aufzuhalten, was diesen Leuten natürlich völlig klar und deren Absicht ist. Für undurchführbare Veränderungen Hoffungen erzeugen, Zeit gewinnen, Fakten schaffen und die Menschen mit diesen Dingen beschäftigen, bis es vorbei ist und nichts mehr verändert werden kann.

In ihren Videobeiträgen werden die Absichten immer deutlicher.

Egal was von diesen Darstellern gesagt wird, wichtig ist ihnen nur die BRD zu erhalten, um Deutschland in der seit 1945, bzw. seit 1990 bestehenden Rechtsform zu vernichten. Es geht darum die Entstehung eines staatlichen Deutschland um jeden Preis zu verhindern, damit eine fremde Macht diese Stelle für immer einnehmen kann. Deutschland in den tatsächlichen Grenzen der alten völkerrechtlichen Staaten vor 1918, ist bei ihren Ausführungen schon lange kein Thema mehr.

Es werden keine Beleidigungen gegenüber den Menschen der Verfassunggebenden Versammlung ausgelassen. Großmäulig und in einer Weise der angeblichen und kindlichen Umwissenheit um rechtliche Zusammenhänge, machen sich nachgewiesene Logenangehörige mit flotten Sprüchen und arroganten Bemerkungen ans Werk. Dabei wissen sie sehr genau um die Dinge, die notwendig sind, um Deutschland vor 1918 mit seinen Bundesstaaten und der Rechtslage  von 1990 wieder aufzurichten.

Innerhalb der fünften Kolonne ist gerade die AfD der letzte Sargnagel der Freiheit der Deutschen. Sie ist der zuletzt dazu gekommene, wirklich erfolgreiche Parteien-Verein im Vereinigten Wirtschaftsgebiet BRD, welcher dieses Lügengebilde durch Wahlerfolge aufrecht hält und die Menschen ebenso täuscht wie die Altparteien. Alle anderen Parteien in den Ländern und dem Bund haben ihr Pulver allerdings längst verschossen. Darum ist die AfD für die NWO-Strategen als Opfer oder als spätere Regierungpartei so wichtig.

Das Verschweigen juristischer Realitäten, der Verlust erheblicher Gebiete  , eine juristisch gescheiterte Wiedervereinigung, Gesetze und Verordnungen ohne Rechtsgrundlage, die Verkäufe wichtiger Bestandteile des Volksvermögens und von Landflächen, Enteignungen durch das Geldsystem, Kriege in der ganzen Welt, ausgehend von auf deutschem Boden geduldeten, ausländischen Militärbasen, die Zerstörung des Bildungs – , Gesundheits – und Rentensystems, nichts davon hätte realisiert oder vollzogen werden können, wenn alle BRD und DDR Parteien, wie rechtlich vorgegeben und notwendig, 1990 entmachtet worden wären.

Die von der NWO erschaffenen und finanzierten AfD Parasiten und andere BRD Propagandisten sind dabei das Medinat Weimar mit allen anderen, bereits lange vorbereiteten Elementen an die Macht zu bringen, um die Gebietsabtretungen und juristischen Betrügereien der letzten drei Generationen in Stein zu meißeln.

Herr Gauland, Vorsitzender der AfD, forderte von den Deutschen ihre Bereitschaft für Israel in den Krieg zu ziehen und für Israel zu sterben. Diese Grundeinstellung ist allerdings nicht nur bei ihm zu finden, sondern auch bei einigen anderen führenden und öffentlich dargestellten AfD-Mitgliedern. Herr Hörstel macht erst gar kein Geheimnis um seine dahingehende Zugehörigkeit und Gesinnung, sondern bekennt sich öffentlich. Leider hört immer dann kaum jemand richtig hin.

Das Verhalten dieser 3. Reich – Personalausweis – Reichsbürger gegenüber den Teilnehmern der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland ist für den Rechtsbankrott bezeichnend. Das höchste Recht wird von diesen und anderen Parasiten grundsätzlich beschmutzt, wobei sie die Heilung eines Systems beschwören, dessen Ende durch fremde Mächte beschlossen und zu Gunsten einer privaten EU-Verwaltung längst gezählt ist.

Die Teilnehmer der Verfassunggebenden Versammlung werden sich von diesen Angriffen weder aus der Ruhe, noch aus dem Konzept bringen lassen. Sie kennen ihre Rechte und Ziele.

Dutzende von Versuchen der Verunglimpfung des Rates und der Versammlung insgesamt sind gescheitert. Ebenso blieben alle Absichten, die Versammlung von innen zu zerstören, ohne Erfolg. Die Versammlung wächst jeden Tag und Menschen die einmal gingen, sind vielfältig heute im Kreise der Teilnehmer zurück.

Warum das so ist, liegt klar auf der Hand.

Die Verfassunggebende Versammlung ist innerhalb der juristischen Welt das höchste Recht der Menschen in ihrer juristischen Rechtsform als Rechtspersonen.

 

Die Rechtsperson gehört ohne Einschränkung jedem einzelnen Menschen. Das ist internationales Recht und der eigentliche Sinn des Selbstbestimmungsrechtes der Völker. Daran können auch die Parasiten der fünften Kolone nichts ändern und sie wissen es sehr genau. Das Völkerrecht soll untergraben und entfernt werden; jetzt wissen wir warum.

Wer das friedliche Zusammenkommen eines Volkes, eine Verfassunggebende Versammlung zur Schaffung und Überarbeitung des Rechtes verhindert oder bekämpft, der ist gegen das Volk.

Die Verfassunggebende Versammlung ist die einzige Opposition, die dem Unrecht, der Korruption und der Verkommenheit eines volksfeindlichen und menschenverachtenden System entgegensteht.

 

Sie ist das Volk und das Recht gleichermaßen.

Wer die Verfassunggebende Versammlung zu verhindern versucht, wird weder eine politische, noch eine Zukunft in der Exekutive, der Judikative oder bei den Medien haben.

Seid mutig und klug.

Werdet nicht zu Soldaten und Spielbällen dieser parasitären Gestalten.

yui – ddbagentur

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Heute Abend um

19.15 bis 20.30 Uhr wird die

Verfassunggebende Versammlung über https://www.ddbradio.org/

in ihrer Sendung darüber sprechen und Orginalbeiträge einfließen lassen !

ddbNews R.

 

AFD:

Was ist die AfD?

AFD-Parteichef möchte für Israel sterben

Hörstel:

Christoph Hörstel: Täuscher, Blender, Nepper, Schlepper, Bauernfänger? 

Alles Schall und Rauch warnt vor Hörstel

Christoph Hörstel Bericht

Asoziale Abzocke mit Christoph Hörstel

Wer ist Christoph Hörstel ?

„Christoph R. Hörstel ist Enkel des Rechtsanwalts Walter Hörstel, der einstmals dazu gezwungen war, sich seinen „Arierpass“ zu stehlen und zu fälschen, um in Deutschland überleben zu können.“

 

Zeitzeugendokument gefunden! Der Bundestag möge beschließen,eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen und die Durchführung einer Volksabstimmung

Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode

Antrag

des Abgeordneten Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN   Drucksache 11 /6719   15.03.90

Sachgebiet 1 O
Volksabstimmung zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten und verfassunggebende Versammlung statt Anschluß der DDR
Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Auffassung des Bun­deskanzlers, wie er sie noch am 11. Februar 1990 vor der inter­ nationalen Presse geäußert hat:

„ Wir werden eine neue Verfassung zu schaffen haben... Ich bin dafür, daß das, was sich bewährt hat, und zwar auf beiden Seiten, von uns übernommen werden sollte. Es gibt auch Ent­wicklungen in der DDR in diesen vierzig Jahren, die es sich sehr lohnt anzusehen. Ich bin ganz und gar dagegen, eine Posi­tion einzunehmen, die auf Anschluß hinausgeht.“

2. Der Deutsche Bundestag mißbilligt vor diesem Hintergrund die wiederholten Versuche der Bundesregierung, eine Anschluß­lösung nach Artikel 23 Satz 2 des Grundgesetzes als den einzig wünschenswerten und gangbaren Weg zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten darzustellen.

Ein bloßer Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik oder gar einzelner Länder wäre auch keine Vereinigung, son­dern das Gegenteil: die faktische Übernahme des einen Part­ners durch den anderen mit z. T. dramatischen Folgen im recht­ lichen, wirtschaftlichen, sozialen und außen­ bzw. sicherheits­politischen Bereich.

3. Der Deutsche Bundestag ist der Überzeugung, daß der Prozeß des Zusammenwachsens der beiden bisher getrennten deut­schen Staaten rechtlich und politisch richtigerweise nur über den im Artikel 146 des Grundgesetzes vorgezeichneten Weg gegangen werden sollte.

4. Der Deutsche Bundestag ist weiterhin der Ansicht, daß die wohl wichtigste politische Entscheidung in der Geschichte der beiden deutschen Staaten nicht nur einseitig von der DDR und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg nur von den Regie­rungen oder den Parlamenten getroffen werden sollte. Statt dessen sollen die Menschen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR selbst im Wege einer Volksabstimmung über ihre 

Deutscher Bundestag – 11. Wahlperiode                                 Drucksache 11 I 6719

zukünftige Staatsform, über die Einsetzung einer verfassunggebenden Versammlung und-in einem weiteren Schritt- über die Annahme dieser neuen Verfassung entscheiden.

5. Der Deutsche Bundestag hält daher für ein besonnenes und demokratisches Zusammenwachsen der beiden deutschen Staaten folgendes Verfahren für notwendig:

– eine Volksabstimmung in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Frage einer Konföderation oder Vereinigung der beiden deutschen Staaten, und falls die Entscheidung für eine Vereinigung fällt,

– die Wahl einer verfassunggebenden Versammlung aus bei- den deutschen Staaten mit dem Auftrag, unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage des Grundgesetzes und der Erfahrungen in der vierzigjährigen Geschichte beider deutscher Staaten eine neue deutsche Verfassung auszuarbeiten und

– die Annahme dieser neuen Verfassung durch das Volk und die Wahl eines neuen, gesamtdeutschen Parlamentes und der übrigen Organe.

6. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit der neugewählten Regierung der DDR die gesetzlichen Voraussetzungen für dieses Verfahren im Sinne von Artikeln 146 und 20 Absatz 2 des Grundgesetzes zu schaffen.

Bonn, den 14. März 1990
Häfner
Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

Begründung

Die anstehenden Entscheidungen über die Form des staatlichen Miteinanders sind wohl die einschneidendsten in der Geschichte der beiden deutschen Staaten. Sie erfordern nicht nur Besonnenheit und ein klares Bewußtsein der Konsequenzen, sondern auch ein für die beteiligten Menschen, Staaten und für ganz Europa ein Höchstmaß an demokratischer Legitimation. Diese Entscheidungen können nicht über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg lediglich von staatlichen Repräsentationsorganen getroffen werden.

Ein Anschluß der DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes würde dem Charakter der friedlichen und demokratischen Revolution in der DDR nicht gerecht. Gerade die letzten Wochen und Monate haben deutlich gemacht, dass die Menschen der DDR in einen möglichen gemeinsamen Staat mehr einzubringen haben als nur gigantische Investitions- und Absatzmärkte, ökonomische und wahlpolitische Verfügungsmasse. Sie wollen und können viel- mehr auch ihre eigene vierzigjährige Geschichte, ihre Erfahrun- gen, aber auch ihre eigenen Ansprüche und Ideen, die in vielem

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Deutscher Bundestag – 11. Wahlperiode

auch zu einer Modifikation unserer in vierzig Jahren allzu sehr erstarrten wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Ordnung führen können, einbringen. Gerade der in der DDR bereits in Gang gekommene Prozess der Ausarbeitung einer neuen, eigenen Verfassung zeigt, wie unangemessen gegenüber der gegenwärtigen deutsch-deutschen Wirklichkeit und dem wiedererwachten Selbstbewußtsein der Menschen in der DDR ein unverändertes Überstülpen des Grundgesetzes wäre.

Dieser Weg der Entscheidung durch die Menschen selbst und der Ausarbeitung einer neuen Verfassung ist der einzig demokratische, aufrechte und angemessene Weg einer wirklichen Vereinigung. Er wurde zudem vom Grundgesetz selbst in Artikel 146 in Verbindung mit der Präambel vorgesehen. Allzuoft wird vergessen, dass auch das Grundgesetz selbst nur ein Provisorium darstellt und entgegen allen demokratischen Grundsätzen bislang noch nicht „ von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen ist“ (Artikel 146 GG). Auch die Eltern dieser Verfassung sahen hierin ein erhebliches Manko, das dem Grundgesetz lediglich als möglichst bald durch Volksabstimmung zu änderndes oder zu legitimierendes Provisorium Legitimation zukommen läßt.

Quelle und pdf zum runterladen/ausdrucken:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/11/067/1106719.pdf

Fundus:

https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Zukunftsforum_Demokratie/Gruene_Gesetzesentwuerfe.pdf

 

Der Beweis Die BRD Diktatur weiß um die Bedeutung einer VV und hat das deutsche Volk betrogen

 

UND noch einmal das URTEIL des BRD Grundgesetzgerichtes:

Dem völkerrechtlichen Rechtsakt wurde im Urteil vom 23.10. 1951  vom Bundesverfassungsgericht bereits der Vorrang der Verfassunggebenden Versammlung über die gewählte Regierung bestätigt:

21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des „pouvoir constituant“. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.

BVerfG, Urteil vom 23.10.1951 – 2 BvG 1/51

 

„Appell der Polizei an die Polizei“

Olli ist sauer! Berechtigt! & Aufklärung über BRD ZUarbeiter

Kommt endlich zur Verfassunggebenden Versammlung denn Sie ist das höchste Recht / Ist Q auch mit uns?

 

 

Statt dessen werden weiter Desinformationen versprüht:

Epochtimes:

Schwarz-Rot-Gold: Farben der Unterdrückung, Unterwerfung und Fremdherrschaft

 

https://www.pravda-tv.com/2018/12/deutschland-schwarz-rot-gold-farben-der-unterdrueckung-unterwerfung-und-fremdherrschaft/

 Pravda TV  und andere haben diesen Unsinn unkommentiert übernommen!

 

Hier die Richtigstellung der in dem Beitrag falschen Darstellungen:

WER HEUTE NOCH IMMER BEHAUPTET WIR WÄREN BESETZT, DER IST EINFACH NUR DÄMLICH UND HAT KEINE AHNUNG VON JURISTISCHEN ABLÄUFEN UND ZUSAMMENHÄNGEN. Blog`s die solchen Mist auch noch kommentarlos weiterverbreiten unterstützen das System !
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Der Autor – Daniel Prinz – ist ein BRD-Schreiberling der die Menschen mit Absicht in die falsche Richtung führt und zu Reichsbürgern machen möchte. Hauptsache Bücher verkauft, auch wenn es Lügen sind – und die s.g. alternativen Medien nehmen diesen Unsinn auch noch auf. Die Farben schwarz-rot-gold sind die Farben der Deutschen Völker seit über 1000 Jahren. Diese Fahne war schon 1848 bis 1850 die Nationalfahne des Deutschen Bundes, also zu der Zeit, als die Paulskirchenverfassung durch das Volk und nicht durch Herrscher bestimmt wurde. Die Versklavung der Deutschen fing mit dem Kaiserreich, der Verordnung von 1871 und dessen Fahne an. Was für eine gar nicht alternative Presse haben wir hier eigentlich ?

 Zur Überschrift des von uns richtigzustellenden Beitrages:

Schwarz-Rot-Gold: Farben der Unterdrückung, Unterwerfung und Fremdherrschaft

 

Die Flagge Schwarz – Rot –  Gold: es handelt sich seit jeher um die Farben der deutschen Menschen! Sie war sogar

  • National- und Handelsflagge ab 1848

  • Kriegsflagge von 1848

 

Deutscher Bund 1815–1866, also lange bevor es einen  Kaiser mit anderer Flagge und seinem Staatenbund gab!

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Flaggen_deutscher_Gesamtstaaten

 Die Flagge schwarz-weiß-rot ist NUR des Kaisers Flagge niemals die der Deutschen aus den Bundesstaaten

Warum?

Das Kaiserreich war ein Staatenbund:

 

Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines „organisierten Staatenbundes“[1] – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten,[2] zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet;[3] Bundesglieder) mit eigener Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung;[4] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.

Es hatte keine EIGENEN Staatsangehörigen Die Deutschen waren Staatsangehörige der 25+1 Bundesstaaten, also Preußen, Bayern Sachsen etc und hatten ihre eigenen Staatsangehörigkeiten. Es gab aber StaatsZUgehörigkeiten das waren die Menschen in den Kolonien, also keine Deutschen, die hatten eine StaatsZUgehörigkeit zum DR.

Das DR hatte auch kein eigenes Staatsgebiet denn das waren auch die Bundesstaaten. Und es hatte auch keine eigene Staatsmacht, die bezog es aus den Bundesstaaten ! Das Kaiserreich war ein Verein und die Flagge war die Vereinsflagge! ( siehe oben)

 

Besetzt:

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Am  17.  Juli  1990  wurde  das  Besatzungsorgan  Bundesrepublik  in  Deutschland  vom  23.  Mai  1949,  durch Streichung  seines  räumlichen  Geltungsbereiches,  Artikel  23  seiner  Besatzungsordnung  „Grundgesetz  von 1949“,  ersatzlos  aufgehoben.  Mit  dem  Eintritt  der  Tageswende  vom  17.  Juli  1990  zum  18.  Juli  1990,  0.01 Uhr,  ist  damit  das  Besatzungsorgan  Bundesrepublik  in  Deutschland  mitsamt  seinem  Grundgesetz,  wie  alle sonstigen  Militärbefehle,  z.B.  alle  Bundesländer  des  Besatzungsorgans  Bundesrepublik  in  Deutschland,  de jure erloschen. Juristisch wirksam wurde diese Streichung am 29. Juli 1990 ­ siehe:  BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990, rechtswirksam zum 29. September 1990.

 

Rechtsverweishierzu: Urteil des Firmen ­ Bundesverfassungsgericht BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363) „Gesetze  ohne  Geltungsbereich  besitzen  keine  Gültigkeit  und  Rechtskraft“. Desweitern ist anzuwenden: (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig. “Weitere,  gleichbedeutende Entscheidungen hoher Gerichte liegen vor.

 

An diesem 17. Juli 1990 nahmen sich die vier Alliierten aus dem Völker­ und somit dem Besatzungsrecht in Form der Haager Landkriegsordnung selbst heraus, gaben Deutschland in den Grenzen vom 31.  Dezember 1937 vollständig frei und entzogen gleichzeitig allen BRD ­ Akteuren ihre Ämter und durch Wahl bestimmte Positionen. Die Deutschen waren nun aufgefordert, ihre staatlichen Stellen wieder zu errichten.

In der Folge der vorgenannten Streichung wurde bei der UN im Auftrage der ehemaligen Alliierten die alte BRD von 1949 mit der UN-Länderkennziffer 280 sowie die DDR mit der UN Länderkennziffer 278 ausgetragen. Neu eingetragen wurde das freigegebene Gebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 unter der gleichlautenden Bezeichnung aus den Proklamationen und Besatzungspapieren von 1945, Deutschland/Germany unter der neuen UN-Länderkennziffer 276, welche die BRD nun unter Täuschung im Rechtsverkehr benutzt. Der Staatenschlüssel der BRD „alt“ und der BRD „neu“ blieb allerdings bei 000 – kein Volk, kein Gebiet und kein Staat. Etwas anderes war auch nicht frei zu geben. Die Bundesrepublik Deutschland, wie die Deutsche Demokratische Republik, sind damit juristisch nichtig.

Die  damalige  Regierung, wie  alle  anderen  so  genannten  Amtsträger  der  alten Bundesrepublik  in  Deutschland,  im  Bund  und  in  allen  Militärbefehlen  „Bundesländer“,  verloren  ihre Rechtsgrundlage  und  somit  ihre  Ämter,  jede  Entscheidungsgewalt  und  jede  Funktion.  Sie  waren  in  ihrer neuen Position als normale deutsche Bürger aufgefordert und wie jeder andere Deutsche durch Abstammung ebenfalls  befugt,  die  Staatlichkeit  von  Deutschland  durch  eine  Verfassunggebende  Versammlung  wieder herzustellen.  Diese  Versammlung  wurde  unter  dem  Vorsitz  des damaligen Innenministers begonnen,  nach kurzer Zeit allerdings ergebnislos und ohne Begründung aufgelöst.

Die  Vereinigung  mit  dem  zweiten  Besatzungsmittel  für  Mitteldeutschland,  Deutsche  Demokratische Republik, zum 03. Oktober 1990, hat juristisch, de`jure und de`facto, zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Die neuen Bundesländer der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sollen am 03. Oktober 1990 dem bereits  am  17.  Juli  1990  gestrichenen  Grundgesetz,  Artikel  23,  beigetreten  sein,  obwohl  sich  diese  neuen Bundesländer erst am 14. Oktober 1990 gegründet haben. Ein Urteil des Firmen ­ Sozialgerichtes Berlin aus dem  Jahre  1991,  wie  ein  Urteil  des  Firmen  ­  Bundesverfassungsgerichtes  in  den  nachfolgenden  Monaten, bestätigten die Nichtigkeit des Einigungsvertrages und somit der bis dahin behaupteten Wiedervereinigung.

Die  Geschäftswerdung  des  „Vereinten  Wirtschaftsgebietes  Bundesrepublik  Deutschland  von  1990“, bestehend  aus  den  Gebieten  der  alten  Bundesrepublik  in  Deutschland  von  1949  und  dem  Gebiet  der Deutschen  Demokratischen  Republik,  begann  am  29.  August  1990  mit  Gründung  der  „Bundesrepublik Deutschland  Finanzagentur  GmbH“,  Frankfurt/Main,  Handelsregisterbuch  HRB  51411.  Hiernach  verloren die  ehemaligen  Besatzungsmittel  nicht  nur  ihren  Bestand,  sondern  die  Folgeorganisation,  Bundesrepublik Deutschland  von  1990,  jede  völkerrechtliche  Bedeutung.  Diese  neue  Bundesrepublik  Deutschland entwickelte  sich  zu  einem  privatwirtschaftlich  organisierten  Firmenkonsortium,  in  dem  nur  noch  das internationale Handelsrecht und kein Völker­ oder Staatsrecht, kein BGB etc. mehr gelten können.

Völkerrechtswidrig  und  entgegen  staatsrechtlicher  Grundlagen  gelten  die  Vorbehaltsrechte  und Militärgesetze der Alliierten aus dem Überleitungsvertrag von 1955 durch Übernahme in den 2 + 4 Vertrag von 1990 bis heute in diesem Firmenkonsortium BRD fort und werden dort den vorhandenen allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB`s zugeordnet.

Das  sich  diese  handelsrechtlichen  Verträge  teilweise  gegenseitig  aufheben,  verbleibt  als  reine  Feststellung ohne  Berücksichtigung  und/oder  Bedeutung  aus  völkerrechtlicher  Sicht.  Alle  weiteren  deutschen  Gebiete unter fremder Verwaltung verblieben dahingehend unberücksichtigt in ihrem alten Status. Dennoch sind bis heute  alle  Gebiete  des  Kriegsverlierers  in  den  Grenzen  vom  31.  Dezember  1937  völkerrechtlich  frei  und werden von der neuen BRD, wie den rechtsunwirksamen Nebenabsprachen der BRD Politik nach dem 18. Juli  1990,  unter  Täuschung  im  internationalen  Rechtsverkehr  weiterhin  rechtswidrig  ohne  jede Rechtsgrundlage verwaltet.

Somit ergibt sich die Rechtsgrundlage der Verfassunggebenden Versammlung vom 01. November 2014, mit dem Rechtsstand vom 17. Juli 1990, 0.01 Uhr, zum 18. Juli 1990, rechtswirksam zum 29. September 1990, unter Bezug auf den Artikel 146 des ursprünglichen Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, sowie unter Bezug auf das BGBL II, Seite 885/890 vom 23.09.1990, rechtswirksam zum 29.09.1990.

Alle  von  der  Nichtregierungsorganisation  „Bundesrepublik  Deutschland  von  1990“,  wie  von  den  vier Alliierten  seit  dem  18.  Juli  1990  geschlossenen  Vereinbarungen,  Gesetze,  Mitgliedschaften  und  Verträge untereinander  und  mit  Dritten,  sind  für  die  Verfassunggebende  Versammlung  und  dem  ihr  nachfolgenden Staatswesen  so  lange  nichtig,  bis  später  und  dazu  befugte,  staatliche  Stellen  oder  Amtsträger  eine  andere Entscheidung getroffen haben.

Die  Herstellung  staatlicher  Strukturen  und  Stellen,  wie  die  Ausarbeitung  und  spätere  Einsetzung  einer Vereinbarung durch freie Volkswahlen, werden den Weg zur Souveränität aller deutschen Gebiete und zum Abschluß  von  Friedenserklärungen  ebnen.  Bis  zur  Entlastung  der  Verwaltungsstellen  durch  neue,  auf  der Grundlage  einer  Vereinbarung  eingesetzten  Menschen  und  Amtsträger,  führen  die  Verwaltungsstellen  der Verfassunggebenden Versammlung die politischen und staatlichen Geschäfte kommissarisch weiter.

https://www.verfassunggebende-versammlung.com/verfassunggebende-versammlung/rechtslage/index.html

Was ist denn die BRD kann man so etwas denn besetzen im Sinne von Besatzung? Oder kann man so etwas nur feindlich übernehmen weil die eigentlichen Souveräne in diesem Land pennen?

Definition zur Bundesrepublik Deutschland

Die juristische Definition zum Rechtsstand der Bundesrepublik Deutschland seit ihren Gründungsaktivitäten ab dem 18. Juli 1990 und der offiziellen Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit am 03. Oktober 1990.

Die Operative Holding (1.)Bund“, welche am 03. Oktober 1990 mit einer Gründungsfeier offiziell ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, ist in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (2.) Bundesrepublik Deutschland eingetreten und verwaltet seither im Auftrage ihrer Konzerneigentümer und Investoren die durch eigene Erklärung freiwillig teilnehmenden und desweiteren alle zwangsweise verpflichteten Bewohner (3.) ihres Verwaltungsbereiches.“

Rechtsverweis 1. Bei der Operativen Holding nimmt die konzernleitende Einheit alle Funktionen eines Unternehmens wahr. Es handelt sich um ein direkt am Markt tätiges Unternehmen, das auch die operativen Funktionen der Leistungserstellung und -verwertung wahrnimmt. Neben rechtlich unselbständigen Abteilungen beinhaltet das Unternehmen auch rechtlich selbständige Teilbereiche. Ein derartiges Unternehmen, das ein operatives Stammgeschäft betreibt und darüber hinaus an anderen Unternehmen Beteiligungen hält, wird als Stammhaus, der sich insgesamt ergebende Konzern auch als Stammhauskonzern bezeichnet. Das Stammgeschäft dominiert hierbei, die Tochtergesellschaften sind gewöhnlich wesentlich kleiner und üben meistens eine ergänzende oder unterstützende Funktion aus. Siehe auch Holdingorganisation und Konzernabschluss, jeweils mit Literaturangaben.

Rechtsverweis 2. Art. 133 GG – Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“

Rechtsverweis 3. 25 GG – Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

 

Die Operative Holding Bund umfaßt viele Einzelunternehmen, die häufig als GmbH gegründet sind und innerhalb der Holding ( Geschäftsbezeichnung) betrieben werden. Zu den einzelnen Unternehmen gehören auch so genannte öffentliche Stellen, Ämter und Einrichtungen, die Legislative, die Judikative und die Exekutive, alle Städte, Gemeinden, Landkreise oder vergleichbare Institutionen.

Der Geltungsbereich des Grundgesetzes ist nicht gebietsbezogen, sondern beschränkt sich auf die durch eigene Erklärung registrierten Bewohner dieses vereinigten Wirtschaftsgebietes, die sich zur Beachtung und Einhaltung der Geschäftsordnung Grundgesetz, wie aller diesem Grundgesetz folgenden internen Geschäftsanweisungen der Verwaltung Bund, verpflichtet haben.

Seit dem 03. Oktober 1990 bemüht sich die Operative Holding Bund, welche durch Vereine mit der Bezeichnung Parteien repräsentiert, betrieben und vertreten wird, erfolgreich den Nutzen der Bewohner zur Erlangung optimaler Erträge bei niedrigen Betriebkosten für die Eigentümer, Aktionäre und Anteilshalter des Unternehmens Bund zu mehren.

Politische Partei

Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern (privatrechtliche Vereine, §§ 21 ff. BGB), die dauernd (BVerfGE 47, 222; 74, 50) oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn die nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten (BVerfGE 74, 44, 50). [§ 2 I ParteiG]

Feindstaatenklausel

Der Beitrag spricht von:

Deutschland immer noch „Feindstaat“ bei der UN

Das ist falsch denn Deutschland war nie ein Staat sondern nur eine Gebietsbezeichnung. Diese Klausel war einzig und allein dem Deutschen Reich zugeteilt und das war der Kaiserverein, denn wie oben bereits beschrieben, waren die Deutschen und ihre Bundesstaaten nicht dieser Verein Staatenbund Deutsches Reich! Da es diesen Staatenbund nicht mehr gibt ist auch diese Klausel nichtig und was nichtig ist muß auch nicht gestrichen werden! Deutschland war nie im Krieg mit irgendjemanden! Ebenso nicht die Bundesstaaten selbst, sondern der Vereinsvorsitzende, der Kaiser und später Hitler, die Deutschen waren allerdings durch diese gezwungen sich als Kanonenfutter zur Verfügung zu stellen! Sonst wurde man exekutiert!

Selbst deutsche Politiker reden mal Klartext

so steht es im Beitrag , natürlich verlinkt. Wenn solche Leute KLartext sprechen, sollte man sehr vorsichtig sein, denn Fakt ist, WIR Deutschen hatten NIEMALS nach 1945 eine deutsche Regierung! Um uns nicht zu unseren Rechten zu verhelfen, kann es denen nur Recht sein, wenn man uns erklärt wir wären besetzt und das DR gelte fort!

Wie bereits oben erklärt, kann beides gar nicht stimmen! Die BRD war zuerst eine Treuhandverwaltung aber nach 1990 gab es diese nicht mehr, die Russen zogen auch als Besatzer  der DDR ab, Die BRD aber ist Nato Mitglied und es gibt Verträge zur Stationierung der Truppen hier und zwar mit der BRD, nicht mit Deutschland oder den Deutschen!

Wer berechtigt denn die BRD dazu, seid das nicht Ihr, die deren Parteien wählen? Denen, die Ihr da wählt,  ist nur recht wenn Ihr glaubt nicht souverän handeln zu können und schön brav im Mief der „Elite“ bleibt!

 

 Friedensverträge:

Warum fordern gerade jetzt wieder so viele, „Aktive – angeblich für die Deutschen Interessen“ einen Friedensvertrag

und was sagt die Verfassunggebende Versammlung dazu ?

Ein Friedensvertrag, mit wem auch immer, wäre ein Rechtsanerkenntnis und somit ein Schuldanerkenntnis für alle Ereignisse seit 1871, bzw. vor allem seit Beginn und Beendigung des ersten Weltkrieges. Die Akzeptanz und die Annahme der Zugehörigkeit zu einem Deutschen Reich hat juristisch eine vergleichbare Wirkung. Alle Deutschen haben aber durch Vererbung die Staatsangehörigkeiten zu den Bundesstaaten, sie sind nicht DR! ( siehe oben bereits beschrieben)

Ein Friedensvertrag würde die deutschen Menschen durch unser eigenes Anerkenntnis unmittelbar in den Rechtsstand versetzen ,Kriegsauslöser, Kriegsgegner und Kriegsverlierer in beiden Kriegen gewesen zu sein, was die Staatsangehörigen der 26 Bundesstaaten jedoch niemals waren. Des Weiteren sind die ehemaligen Vertragspartner tot und gibts keine Vertragspartner gibts auch keine Verträge mehr denn ein Vertrag braucht immer Vertragsgeber und Vertragsnehmer! Siehe auch unten Rechtsverweise!

Insbesondere treten wir damit in die Rechtsfolge für die Schuld und die angeblichen Abläufe im zweiten Weltkrieg, eine Bestätigung für die Rechtmäßigkeit der Weimarer Republik, der alten BRD, der DDR und selbstverständlich auch der heutigen Bundesrepublik ein.

Ferner erzeugt ein Friedensvertrag unsere Bestätigung der Rechtmäßigkeit der EU, der UNO, der NATO, dem Verbleib fremder Truppen auf deutschen Boden seit 1990 und eben allen Dingen die mit den künstlich erzeugten und privat finanzierten geschichtlichen Darstellungen verbunden waren und sind.

Alle Kriege, die z.B. von Ramstein aus geführt wurden, die vielen toten Kinder, Frauen und Männer in anderen Ländern, das Unrecht an der Menschheit seit 1918 insgesamt und vor allem seit 1945, wären von uns nachträglich legitimiert.

Unsere Bodenrechte und Gebietsansprüche würde ein Friedensvertrag zerstören, da wir nun rechtsverbindlich einräumen Schuld zu tragen und die Gebietsverluste durch Abgabe dieser Erklärung akzeptieren.

Dieses Rechts- und Schuldanerkenntnis „Friedensvertrag“ würde bewirken, was die Verfassunggebende Versammlung gerade zu verhindern versucht, den endgültigen Verlust jedes Rechtes auf Rückführung der völlig zu Unrecht gezahlten Reparationsleistungen durch die Staatsangehörigen der Bundesstaaten und die Gebietsabtrennungen unserer Gebiete für welche es bis zum heutigen Tage keinen gültigen staats- und/oder völkerrechtlichen Rechtsakt gibt.

Ein Friedensvertrag ist schon alleine deshalb zu verhindern, da dieses Schuldanerkenntnis alle Forderungen nach bislang rechtswidrig abgetrennten Gebieten aufhebt und nie wieder zulassen würde.

Obwohl ein Friedensvertrag von BRD-Bewohnern völkerrechtlich ungültig wäre, da ein Anerkenntnis einer juristischen BRD-Person im niederen See- und Handelsrecht über völkerrechtliche Bestandteile das gar nicht zuläßt, bestünde zumindest auf lange Zeit eine weitere Unrechtsregelung, welche dann durch uns auch noch selbst ausgelöst und bestätigt wäre. Auch ohne rechtliche Gültigkeit kann ein solcher Vorgang erheblichen Schaden an unseren Rechten auf unabsehbare Zeit verursachen.

Wir können Friedensangebote und Botschaften senden, mehr nicht.

Rechtsverweise:

Tritt eine Person oder eine Personengruppe in ein Vertragsverhältnis ein – ein Friedensvertrag macht da keine Ausnahme – treten die Personen in alle Rechte und Pflichten des Vertragsinhaltes ein. Dies bedeutet die Haftung für die angenehmen, wie für die unangenehmen Bestandteile des Vertrages. Eine Erbschaft ist ein gutes Beispiel. Ich trete bei Annahme der Erbschaft nicht nur in die rechtliche Folge für die Guthaben ein, sondern natürlich auch in die Rechtsfolge der vorhandenen Schulden. Der Grundsatz besteht immer und ohne Ausnahme. Trete ich in das Rechtsverhältnis eines Deutschen Reiches ein, habe ich auch hier die gesamten Vertragsfolgen zu tragen und nicht nur die, die mir angenehmen sind.

Zu einem Vertrag gehören desweiteren immer Vertragsnehmer und Vertragsgeber. Die damaligen Vertragspartner aber sind alle bereits tot und den Bundesstaaten selbst wurde nie ein Krieg erklärt und somit waren diese nie Vertragspartner.  Wir als Abstammler unserer Vorfahren aus den Bundesstaaten sind, genau wie diese selbst auch, nie Vertragspartner gewesen.

Sind keine Vertragspartner mehr da, so ist der Vertrag hinfällig.

Zudem sind Verträge zu Lasten Dritter im Vertragsrecht hinfällig und nichtig.

 

Der einzig richtige Abschnitt im Beitrag der drei Verwirrten ist, daß das Grundgesetz keine Verfassung ist !

Deshalb gibt es ja auch die Verfassunggebende Versammlung als das bestätigte höchste Recht im Völkerrecht und von den Feinden Deutschlands und der BRD bestätigt:

 1. DIE UN:

Selbstbestimmungsrecht der Völker

Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.

(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhand gebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.  Quelle:

https://www.zivilpakt.de/selbstbestimmungsrecht-der-voelker-3189/

https://www.sozialpakt.info/selbstbestimmungsrecht-der-voelker-3181/

2. Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT        DER BRD

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 : Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird. Leitsatz 27 Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen. Leitsatz 29 Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird. Quelle:

https://opinioiuris.de/entscheidung/761

3. Das GRUNDGESETZ FÜR die BRD:

VÖLKERRECHT STEHT ÜBER BUNDESRECHT

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Auf Grund der unmöglichen Verzerrungen , Falschdarstellungen und scheinbar absichtlicher Verwirrungsstiftung von diversen Blogs, die dazu führen ja nur keine Einigkeit unter den deutschen Menschen zu erreichen, sondern lieber mit diesem Blödsinn die Köpfe zu verwirren und auch noch teilweise damit Geld zu verdienen, haben wir uns entschlossen, solche Blogs nicht mehr in unsere Arbeit einzubeziehen.

Jeder Deutsche ist aufgerufen sich endlich selbst zu informieren und den Glauben an diesen Unsinn, der da verbreitet wird und nur den Gegnern nutzt, abzulegen!

 

 

 

Vom kleinen ICH zum großen WIR

 

 

Am 08.12.2018 veröffentlicht

Die Lösung aller Probleme liegt auf dem Tisch: ab 1. Oktober holt sich das Volk seine Stimme und Rechte zurück!

ddbNews R.

Und sie ist so unfassbar einfach, denn alle Macht geht ja schließlich vom Volk aus. Juristisch ist die Angelegenheit geklärt nun muß das Volk munter werden und seine Rechte umsetzen und seine Stimme erheben !

Beweisfolge: 1-3 unter dem Flyer zum Wahlaufruf

 
Die BRD hat kein gültiges Wahlgesetz! Jetzt muß das Volk durch die Verfassunggebende Versammlung – mit ihrem gültigen Wahlgesetz – erst eine neue Rechtsgrundlage schaffen und zwar für Deutschland nicht für die NGO BRD BUND (siehe Artikel 133 Grundgesetz!) !
Deshalb gibt es nun

Volkswahlen

 

Willkommen zu dieser Volkswahl zur Durchsetzung der genannten Ziele und somit der Verfassunggebenden Versammlung für Deutschland.

 

Zeitraum: Für die Volkswahl ist kein fester Zeitraum vorgesehen.

Die Wahlen sind beendet, wenn ein bestimmter Prozentsatz erreicht wurde.

Da mit der Verteilung der Wahlunterlagen zeitgleich erst einmal die Grundinformation der großen Bevölkerungsmehrheit erfolgen muß, kann der Vorgang dauern.

Zudem blockieren die öffentlichen Stellen die Verbreitung mit Ignoranz, wobei sie sich per Gesetz selbst der Förderung dieses hohen Rechtes verpflichtet haben.

So sind die vielen Menschen der Verfassunggebenden Versammlung alleine auf ihre Kraft und die verbleibenden Möglichkeiten angewiesen.

 


Ausdrucken Flyer zum ausfüllen und einsenden:

 PDF zum herunterladen

1) Die Verfassunggebende Versammlung hat ein gültiges Wahlgesetz

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat,

 

Leitsatz 21 und 21 a und c – Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des „pouvoir constituant“. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.

(a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und – als verfassungsgebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates – an die Schranken, die die Bundesverfassung für den Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen.

c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.

und Leitsatz 27 – Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen.

und „VOR ALLEM“ Leitsatz 29 – Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird. (Volkswahlen sind möglich)

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https://openjur.de/u/552901.html

2) Die Bundesrepublik hat KEIN gültiges Wahlgesetz

Das Bundeswahlgesetz ist seit 1956 ungültig und nichtig.    (von Rechtsanwälten überprüft und bestätigt)

Seit 1956 gab es weder eine gültige Bundestagswahl noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber.

 

Wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 25. Juli 2012 – 2 BvE 9/11 bestätigte, ist das Bundeswahlgesetz verfassungswidrig. Die rechtliche Folge daraus ist, daß es sich dabei nicht nur um die Änderungen vom 24.9.1998 und vom 20.12.2011 handelt, sondern bei genauerer Betrachtung das Bundeswahlgesetz seit seinem Inkrafttreten am 7. Mai 1956 ungültig und nichtig ist. Zwar hat das BVerfG den Gesetzgeber dazu verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen, doch ändert das nichts an der Tatsache, daß alle nach 1953 gewählten Bundestage und Bundesregierungen nicht legitimiert sind und waren und alle sich daraus ergebenden Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ebenso ungültig und nichtig sind, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat und hatte auch nie eine Befugnis um einen Verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist. Das Bundesverfassungsgericht kann nur feststellen, ob ein Zustand Verfassungskonform oder Verfassungswidrig ist, nicht mehr und nicht weniger und nach Art. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.

Allerdings liegt das Problem in der Sache.

Wenn kein gesetzeskonformer Gesetzgeber vorhanden ist, wer soll dann Gesetze ändern oder neu verabschieden ?

Doch bereits am 4. Juli 2012 traf das BVerfG eine erste Entscheidung (2 BvC 1/11 2 BvC 2/11) die ebenso die Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes feststellte.

Dabei hat der Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Vors. Voßkuhle, L.S.) entschieden, daß die Ausgestaltung der Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen durch § 12 Abs.2 S.1 BWG (Bundeswahlgesetz, L.S.) mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Art. 38 Abs.1 S.1 GG unvereinbar und nichtig ist.

Das Ausmaß dieser Entscheidungen wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des Bundesverfassungsgerichts liest:

a) „Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, daß sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)

b) „Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam.“ BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

c) „Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigkeitserklärung die Wirkung, daß Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]). Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage.“
(Ersten Senats vom 8. Oktober 1980– 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77)

Zum Art 38 GG gibt es aber auch noch eine andere sehr bedeutende Gegebenheit. Art. 38 GG lautet:

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.


In der Kommentierung finden wir zum Art. 38 Abs.1.2. Rn 125 Grundgesetz Unmittelbarkeit der Wahl

"Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus, bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz, insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner - einschiebt, die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt."

Die Wirklichkeit in Deutschland sieht indes anders aus. Die Abgeordneten werden in zwei verschiedenen, also nicht gleichen, Wahlverfahren gewählt. Unter Mißachtung des Gebotes des Art. 38 GG, hat der Bundestag am 07. Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 01. Sept. 1975 seine heutige Fassung gegeben. Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.

In einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes, wählt der Wähler keinen Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme entgegen dem Bonner Grundgesetz für eine Landesliste abgibt und somit keinen Abgeordneten unmittelbar wählt.

Damit ist der Bundestag seit 1956 zu keiner Zeit gemäß der Vorgabe des Art. 38 GG zusammengesetzt gewesen, was zu Folge hat, daß alle Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der Bundesrepublik Deutschland nichtig sind.

Jede dynamische Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz geht zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen mehr auslösen kann.

Das bedeutet im Klartext:

Ungültiges Wahlgesetz heißt ungültige Wahl,
ungültige Wahl heißt ungültige Gewählte,
ungültige Gewählte heißt ungültiger Gesetzgeber und
ungültiger Gesetzgeber kann nur ungültige Gesetze beschließen

In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen – das Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine Einschränkung gemacht -, daß unter der Geltung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.

Und da nach den Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts die „Nichtigkeit“ des Bundeswahlgesetzes mit dem Datum 7. Mai 1956 festzustellen ist, hatte die Bundesrepublik spätestens seit diesem Tag zu keiner Zeit eine legitimierte Regierung. Die Rechtsfolgen sind, daß sämtliche Gesetze, Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen, Zahlungen, Forderungen etc. die in der Zeit zwischen 7. Mai 1956 bis zum heutigen Tag ungültig und nichtig sind.

Bekannt ist auch, daß das BVerfG mit Urteil vom 24. April 1991- BvR 1341/90 das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands das Einigungsvertragsgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz und für nichtig erklärt hat. Dieses Urteil hat nach Art. 31 BVerfGG Gesetzeskraft.

Demgemäß sind die Länder der DDR nicht rechtswirksam dem Geltungsbereich der BRD beigetreten und auch nicht Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Folglich sind deren Bürger nicht berechtigt, an Wahlen zum Bundestag teilzunehmen. Da die Bürger der ehemaligen DDR ungeachtet der Entscheidung des BVerfG an Wahlen zum Bundestag teilgenommen haben, sind auch aus diesem Blickwinkel sämtliche Wahlen zum Bundestag nichtig.

Ein verfassungswidrig besetztes Parlament ist kein legitimierter Gesetzgeber und kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen keine Gesetze erlassen, die verfassungsmäßig in Ordnung sind. Auch kein neues Bundeswahlgesetz!!!

Und da nach den Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts die „Nichtigkeit“ des Bundeswahlgesetzes mit dem Datum 7. Mai 1956 festzustellen ist, hatte die Bundesrepublik spätestens seit diesem Tag zu keiner Zeit eine legitimierte Regierung. Die Rechtsfolgen sind, daß sämtliche Gesetze, Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen, Zahlungen, Forderungen etc. die in der Zeit zwischen 7. Mai 1956 bis zum heutigen Tag ungültig und nichtig sind.

Der Bundestag von heute ist nicht legitim. Der „Zwei plus Vier Vertrag, die Deutsche Einheit, der Beitritt zur EU, sämtliche Steuergesetze, der ESM, alle Steuerbescheide sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 2012 AZ.:2 BvE 9/11 deklaratorisch aufgehoben.

Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze sind mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechende Gesetzeslage erscheint unmöglich, da der derzeitige Gesetzgeber nicht legitimiert ist.

Gemäß § 31 BVerfGG sind alle Verwaltungen und s.g. Behörden an die Entscheidung des BVerfG gebunden. Die Entscheidung des BVerfG hat auch zu Folge, daß der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ab sofort aufzulösen ist.

Folgende Straftatdelikte liegen nun gemäß StGB bei den verantwortlichen Personen vor:

1. § 10a Wählertäuschung
2. § 107a Wahlbetrug
3. § 132a Amtsanmaßung
4. § 81 i.V. m. 92 II Abs. 1 und 2 Hochverrat und Hochverfassungsverrat

Vollstreckungsmaßnahmen von angeblichen Behörden, die nach Sachlage als vollkommen willkürlich anzusehen sind, sind von strafrechtlicher Bedeutung u.a. Nötigung, räuberische Erpressung und Folter, denn das gewaltsame Durchsetzen nichtiger Verwaltungsakte erfüllt den Tatbestand der Folter

Da der Bundestag und damit der Gesetzgeber verfassungswidrig zusammen gesetzt ist, kann er auch kein neues Wahlrecht beschließen. Hier ist offenkundig alles weggebrochen und nur durch einen Volksentscheid neu zu legitimieren.

 

Sofern das Bundeswahlgesetz gültig wäre, wer würden denn wählen dürfen? Dazu das BWahlG:

§ 12 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage…

§ 15 Wählbarkeit
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und….

Und wer darf nun an einem Volksentscheid teilnehmen? Nur derjenige, der Deutscher Staatsbürger im Sinne des Art. 116 GG ist, der wie folgt lautet:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG, also alle Deutschen innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.

Hoffentlich wissen die Menschen in den „östlichen Teilen“ jenseits von Oder und Neiße, daß sie wahlberechtigt sind?

An dieser Stelle sollte einmal darüber nachgedacht werden, ob das Wahlgesetz überhaupt gültig sein kann, wenn es vorgibt für alle Deutschen zu gelten, aber ein Teil der Deutschen seit Jahrzehnten systematisch ausgeschlossen wird?
Woran erkennt man nun einen deutschen Staatsangehörigen?

Auf mehreren „behördlichen Webseiten“ (Rhein-Sieg-Kreis, Bayrisches Staatsministerium des Innern) ist zur Staatsangehörigkeit zu lesen:

„Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt……

……..Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, daß er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden……..“

Das BVerfG urteilt mit Beschluß des Zeiten Senats vom 21.10.1987 -2BvR 373/83

„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“

Folglich ist nur der Deutscher im Sinne des Art. 116 GG und damit wahlberechtigt, der seine Abstammung nachgewiesen hat und diese in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises von deutschen Behörden bestätigt bekommen hat.

In den vergangenen Jahren haben alle Inhaber deutscher Ausweispapiere mit dem Eintrag „DEUTSCH“ ab dem 18. Lebensjahr wählen dürfen, obwohl die Gesetze dies nicht vorsehen. Demzufolge sind auch aus diesem Grund alle Wahlen ungültig und nichtig.

Doch auch das Grundgesetz selbst läßt erkennen, daß es keinen legitimierten Bundestag und damit auch keinen legitimierten Gesetzgeber geben kann. So heißt es im Art. 144 (2) GG:

„Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“

Im Art. 23 GG sind jedoch keine Länder aufgeführt und benannt. Folglich gibt es auch keinen Bundestag, der rechtmäßig im Sinne der verfassungsgebenden Ordnung dem Bonner Grundgesetz zusammen gesetzt ist.
Juristisch gesehen ist das zur Wahl gehen, Beihilfe zum Verfassungsbruch und das Drucken und aufstellen von Wahlplakaten Anstiftung zum Verfassungsbruch.

 

3) Der Landtag von Baden-Württemberg bestätigt auf Anfrage der Partei „Die Grünen“:

 

„Nur wer Deutscher ist braucht einen Personalausweis“

aber: nachgewiesener Deutscher ist nur, wer einen Staatsangehörigkeitsausweis hat

denn: der Personalausweis ist kein Beleg, das der Inhaber Deutscher ist, er spricht nur die Vermutung aus

und, der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt die Reichsangehörigkeit nach der Verordnung zur Deutschen Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934

und was war 1934 ? – genau, das 3. Reich

Quelle: – Anfrage der Partei die Grünen und Antwort des Landtages Baden-Württemberg und  

 

VIDEO:nur wer Deutscher ist braucht einen Personalausweis !?!

Quelle: https://www.verfassunggebende-versammlung.com/volkswahl/

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Volkswahlen! Damit der Wind sich dreht!

 

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Was ist eine Verfassunggebende Versammlung

 

Zitat – Völkerrecht und Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 a – c, 27. und 29. : Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird. 27. Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen. 29. Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird.

UN – Selbstbestimmungsrecht der Völker : Artikel 1 (1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung (siehe Art. 146 GG). (2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden. (3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind (siehe Art. 133 GG), haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten. UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt und noch mehr Informationen finden Sie HIER.

Zusammenfassung : Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine überparteiliche, religionsunabhängige, außerparlamentarische, nicht durch Eliten bestimmte oder entstandene Bewegung aus der Mittes des Volkes, welche sich auf das international anerkannte und gültige Vertrags- und Gewohnheitsvölkerrechts beruft und auf dieser Grundlage bildet. Eine Verfassunggebende Versammlung ist der Ausdruck und die Umsetzung dieses Selbstbestimmungsrechtes. Dieses Recht aller Völker steht über jedem Staats- und jedem Bundes- oder Verwaltungsrecht, über jeder vorherigen Verfassung, jedem Gesetz, jeder Verordnung und bedarf keiner vorherigen Genehmigung.

Verfassunggebende Versammlungen sind weltweit im Gange !

Quelle:

https://www.verfassunggebende-versammlung.com/

 

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Weitere Fragen und Antworten !

 

Warum ist eine Verfassunggebende Versammlung für Deutschland überhaupt notwendig ?

Warum geht die Verfassunggebende Versammlung für Deutschland den eingeschlagenen Weg und verwendet keine andere Inhalte ?

Sind wir von den Alliierten noch BESETZT ? – und warum es seit 1990 nicht mehr so ist !

Friedensverträge gibt es mit der Verfassunggebenden Versammlung nicht – und warum das so ist !

Die Zeit :

Die BRD hat ,auch heute noch, kein Recht für Deutschland zu handeln

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Die Verfassunggebende Versammlung sendet über:

https://www.ddbradio.org/

bitte Sendeplan beachten !

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Wie können  BRD  Dienstnehmer, sog. Beamte handeln und wie sollten sie handeln, welches Instrument haben sie juristisch an der Hand:

Aufruf eines BRD-Scheinbeamten an die Menschen:

 

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Text zum nochmals nachlesen:

Helft alle mit Ihr seid das Recht und keine Partei der BRD ! Denen gebt ihr nur die Rechte ab mit Eurer Stimme, indem ihr diese privaten Interessenvertreter wählt !

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Befreit euch jetzt aus eurer Knechtschaft!

 

Ihr seid das Volk und Ihr habt die Macht über die Politik in Deutschland:

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