Was DU tun kannst !

 

ddbnews R.

So wie es jetzt ist, kann es nicht weitergehen, Du weißt das, alle wissen das! Dabei ist die Lösung so einfach und auch Du kannst es leicht erfahren und verstehen!

Wenn die Parteien uns bekämpfen und nicht mehr unsere Interessen vertreten, Rechte mit Füßen getreten werden, die Kinder und die älteren Menschen daran zugrunde gehen und die Lügen größer werden als die Last die zu ertragen möglich ist, dann sind die Stärkeren der Gesellschaft aufgefordert für die Schwächeren und Schutzbefohlenen einzutreten. 

Weg mit der menschenfeindlichen Politik, mit den völlig unangemessenen Corona-Maßnahmen und den gesetzwidrigen Eingriffen in unsere Grundrechte.

Schau mal:

DAS sagt die UN:

UN – Selbstbestimmungsrecht der Völker : Artikel 1

(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung (siehe Art. 146 GG).

(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.

(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind (siehe Art. 133 GG), haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.

Lies es selbst hier nach:

UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt 

 

Und was sagt das Bundesverfassungsgericht?

Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat,

Leitsatz 21 : Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. (=verfassunggebenden Gewalt des Volkes).

Die politische Brisanz der Lehre von der originären ( d.h. das Volk handelt aus sich selbst heraus und nicht die Vertreter oder Machthaber) verfassunggebenden Gewalt des Volkes – ihre Sprengkraft liegt darin begründet, dass die Verfassung nicht nur durch das Volk geschaffen und getragen, sondern auch beseitigt werden kann!




 Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.

Leitsatz 27 Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen.

Leitsatz 29 Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird.

Wenn Du mehr wissen willst, dann schau hier:

https://www.verfassunggebende-versammlung.com/

 

Eine politsche und rechtliche Klarstellung von höchster Stelle :

 

Ersetzen wir die Okkupanten und organisieren nach 30 Jahren unser freies Deutschland.

 

Wir alle sind für eine direkte Demokratie und Volkssouveränität durch Recht und Gesetz.

Jetzt schaffen wir sie gemeinsam. Helft alle mit !

 

 Hör mal zu: