Im Folgenden zitiere ich einen Artikel aus „Watergate TV“, weil hier ganz deutlich ein weiteres Puzzlestück unserer Entmündigung gezeigt wird:
„1998 griff die Kohl-Regierung in Artikel 13 des Grundgesetzes ein, der das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung garantieren sollte. Damals war der Protest lautstark, doch heute, 21 Jahre später, scheinen die Eingriffe in das Grundrecht von Horst Seehofer niemanden zu interessieren.
1998 nannte man den Eingriff in das Grundgesetz den „großen Lauschangriff“. Ermittlern der Polizei wurde es erlaubt, in Wohnungen von Verdächtigen Wanzen zu platzieren. Seehofers Innenministerium hat nun den Gesetzentwurf zur „Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ vorgelegt. Nicht nur die Polizei, so heißt es in dem Gesetzentwurf, sondern „das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Wohnungen auch betreten“. Also die Agenten des Inlandsgeheimdienstes.
Es ist zwar schon länger geplant, dass der Bundesverfassungsschutz Handys und Computer mit Spionagesoftware infizieren dürfen soll – der Name dafür heißt Online-Durchsuchung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aber um die Spionagesoftware installieren zu können, reicht es dem Innenministerium offenbar nicht mehr aus, diese online aufspielen lassen zu dürfen. Die Agenten des Bundesverfassungsschutzes sollen künftig auch in Wohnungen einbrechen dürfen, geht es nach den Vorstellungen von Horst Seehofer.
Agenten des Bundesverfassungsschutzes sollen also Privaträume technisch präparieren dürfen, ganz ohne richterlichen Beschluss. Bislang musste für jeden Eingriff in die Privatheit einer Wohnung der Verdacht einer schweren Straftat bestehen. Zudem musste ein Richter den Eingriff in die Privatsphäre anordnen. In Seehofers Gesetz ist jedoch weder vom einen noch vom anderen die Rede. Die Agenten sollen vielmehr auch in Wohnungen einbrechen dürfen, um dort den späteren „Besuch“ von sogenannten V-Leuten vorzubereiten – ganz ohne richterlichen Beschluss.
Es könnte in Deutschland also bald möglich sein, dass sich Leute während unserer Abwesenheit Zutritt zu unseren Wohnungen und Häusern verschaffen. Bislang erlaubte dies Artikel 13 des Grundgesetzes nicht. Der Gesetzentwurf ist zur Zeit noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts und wurde noch nicht in den Bundestag eingebracht. Dies dürfte aber nur noch eine Frage der Zeit sein – ebenso wie die Tatsache, dass dieser durchgewunken wird – so wie alle anderen Gesetzentwürfe zuvor, die die Grundrechte der Bürger immer weiter einschränken und die Rechte des Staates hin zu einem totalitären Überwachungsstaat ausweiten.“
– Soweit zum Artikel aus Watergate TV –
Sehr verehrter Leser, ich finde, es reicht jetzt! In Kürze ist nicht mal mehr unsere Wohnung sicher – jeder ist davon betroffen, nicht nur sogenannte „Kriminelle“! Da hilft es auch nicht, den Kopf in den Sand zu stecken – auch, wenn man „nichts zu verbergen hat“. Es geht schließlich niemanden etwas an, was in meinem und Deinem Zuhause gesprochen und getan wird. Privatsphäre muss Privatsphäre bleiben!
Die Reise geht absolut offensichtlich in Richtung Überwachungsstaat. Wie gesagt: Das Ziel ist, jeden zu überwachen, nicht nur kriminelle Elemente (siehe China als Vorreiter eines reinrassigen Überwachungsstaates)!
Was muss noch alles geschehen, bis sich das restliche Volk bei seiner Verfassunggebenden Versammlung meldet?
Du magst fragen: „Warum sollte ich mich dort melden?“ Die Antwort ist ganz einfach: Gemeinsam können wir die Dinge wieder ins Lot bringen. Und: Es ist Dein Recht!
Viele Menschen wissen noch nicht, was in diesem Land im Jahre 1990 geschehen ist. Dass hier einige Dinge sehr schief laufen – ja, dies haben allerdings inzwischen alle Bewohner mitbekommen. Die Auswirkungen zeigen sich schleichend und das ist genau so gewollt. Sie gehen langsam vor, damit die Masse des Volkes nicht so schnell unruhig wird. Und es funktioniert bis heute – aber nicht mehr lange!
Schauen wir in der Geschichte etwas zurück:
Die Paulskirche in Frankfurt war im Jahre 1849 Tagungsort der Verfassunggebenden Versammlung für alle deutschen Gebiete in den Bundesstaaten.
Zu dem Zeitpunkt war sie die einzige, jemals vom Volk (also den deutschen Menschen) selbst einberufene und mit gewählten Vertretern durchgeführte Verfassungsversammlung.
Das Ergebnis ist die (wegen dem Tagungsort allgemein so genannte) Paulskirchenverfassung der Menschen vom 23. März 1849.
Diese Menschen um 1848/1850 wussten genau was zu tun war, wir sollten heute ebenso klar erkennen, was notwendig ist!
Nimm Dein Recht wahr und schließe Dich den Tausenden bereits in der Verfassung sich befindlichen Menschen an!
Die Bundesrepublik Deutschland bestätigt unser Recht durch ihr Grundgesetz; ebenso das Bundesverfassungsgericht: Die Verfassunggebende Versammlung ist das höhere Recht und steht über dem Grundgesetz, dem Gericht und der gewählten Regierung.
Somit ist diese Verfassunggebende Versammlung Dein allerhöchstes Recht und steht im Einklang mit der demokratischen und freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen:
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/
https://www.bundesstaat-deutschland.com/
ddbNews Christian
HIer ist bis Mitte September Sommerpause !
Redaktion ddb News
Informationen gibt es hier : https://www.ddbradio.org/
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