Nur wer Deutscher ist braucht einen Personalausweis

ddbNews R.

Folgendes offizielle Schreiben der BRD Gau Verwaltung – Landtag Baden Württemberg –  ist in seiner Widersprüchlichkeit nicht zu übertreffen.

Hier werden Fragen zum sog. Staatsangehörigkeitsausweis, bekannt als gelber Schein, gestellt.

 

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 1883
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Begründung
Das Erkenntnisinteresse beruht auf der aktuellen Berichterstattung.
Antwort
Mit Schreiben vom 2. Mai 2017 Nr. 7-0141.5/16/1883/1 beantwortet das Ministe-
rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Welchem Verwendungszweck dient der Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. der
Staatsangehörigkeitsausweis?
.
Zu 1.:
Der Staatsangehörigkeitsausweis dient dazu, die deutsche Staatsangehörigkeit des
Inhabers verbindlich nachzuweisen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde dokumen-
tiert durch die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises, dass die deutsche
Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Ausstellung be-
steht (§ 30 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz [StAG]). Diese Feststellung wirkt
auch für die Zukunft, solange nicht der Nachweis des nachträglichen Verlusts der
deutschen Staatsangehörigkeit erbracht ist.
Zu 3.:
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen
der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechts –
erheblich ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG).

Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche

Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die

deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

 

 

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 1883
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 1883
* bis 12. April 2017, soweit Angaben für 2017 gemacht wurden.
6. Welche Rechtsfolgen sind mit der Rückgabe von Personaldokumenten wie Per-
sonalausweis und Reisepass oder Führerschein u. ä. verbunden?
Zu 6.:
Im Pass- und Personalausweisgesetz ist eine Rückgabe und damit der Verzicht
auf ein gültiges Ausweisdokument nicht vorgesehen.
Jeder Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes unterliegt
nach § 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) ab 16 Jahren der Ausweis-
pflicht und hat einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder einen gültigen Pass
nach § 1 Absatz 2 Satz 3 PAuswG i. V. m. § 1 Absatz 2 Passgesetz) zu besitzen so-
wie auf Verlangen vorzulegen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann nur
unter den Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 PAuswG erfolgen (dauerhafte Be-
stellung eines Betreuers, dauerhafter Aufenthalt in klinischen oder ähnlichen Ein-
richtungen oder eine Behinderung, die dazu führt, sich nicht allein in der Öffent-
lichkeit bewegen zu können). Außerdem unterliegen Personen, gegen die eine
Freiheitsstrafe vollzogen wird (§ 1 Absatz 2 Satz 2 PAuswG), nicht der Ausweis-
pflicht.
Sollte der Ausweispflicht nicht entsprochen werden, kommt ein Ordnungswidrig-
keitenverfahren nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG mit einer Geldbuße von bis zu
5.000 Euro in Betracht. Ist das Dokument mutwillig zerstört worden, ist zusätz-
lich die Stellung eines Strafantrags unter Berücksichtigung der §§ 40, 41 OWiG
zu prüfen.
Wird lediglich eines der Dokumente (Personalausweis oder Reisepass) „zurück-
gegeben“ und ein gültiges Dokument verbleibt im Besitz der Person, sind damit
keine Maßnahmen nach dem PassG oder PAuswG verbunden. In der Praxis ver-
weigern jedoch die Pass- und Personalausweisbehörden in der Regel in unbegrün-
deten Fällen die Annahme des Dokuments.
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Besitzt ein deutscher Staatsbürger kein gültiges Ausweisdokument, kann dies
außerdem erhebliche Auswirkungen auf sein Alltagsleben haben. Zum Beispiel
sind für ihn die Reisemöglichkeiten eingeschränkt. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Pass-
gesetz sind Personen die aus dem Geltungsbereich aus- oder einreisen wollen,
verpflichtet einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit auszuweisen. Eine
Kontoeröffnung bei einer Bank sowie viele weitere Anwendungen, die einen
Identitätsnachweis erfordern, sind ebenfalls ohne Ausweisdokument nicht mög-
lich.
.
Strobl
Minister für Inneres,
Digitalisierung und Migration

vollständige pdf HIER lesen

Fazit: 

Nur wer mit einem Staatsangehörigkeitsausweis nachweislich Deutscher nach der Verordnung vom 5. Februar 1934 ist, muß demnach einen Personalausweis mit sich führen, denn der Perso lässt ja nur vermuten wer Deutscher ist und der Staatsangehörigkeisausweis ist das alleinige Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit!!!! Aber nur wer Deutscher ist hat die Pflicht einen Perso mit sich zu führen !
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Nun weiß man ja aber, daß die Verordnung von Adolf Hitler, alle Bundesstaatler zu deutsch zu erklären, nicht rechtens war, weil in Deutschland das Vererbungsprinzip der Staatsangehörigkeit gilt. Deshalb war es damals auch nur eine Verordnung. Eine Staatsangehörigkeit Deutsche (r) hat es nie gegeben, weil Deutschland nie ein Staat war. Hier wird nur die Nationalität bezeichnet.
Die einzigen Staatsangehörigkeiten die es in Deutschland jemals gab, waren und sind die der Bundesstaaten von Preußen bis Bayern, vererbt durch unsere Väter, Großväter bzw. bereits Urgroßväter. Bei unehelichen Kindern durch die Mutter.
Wo also sitzen nur die Reichsbürger und Nazis?
Die sitzen u.a. in den Landtagen, im Bundestag, sind Richter usw. , nämlich alle jene , die sich die nicht vorhandene Staatsangehötigkeit des 3. Reiches unter Adolf Hitler mittels Staatsangehörigkeisausweis ausstellen lassen. Und diese Leute sind auch verpflichtet einen Personalsausweis bei sich zu führen!

Reichsbürger haben die Naziangehörigkeit Deutsch:

was sind überhaupt Reichsbürger in der juristischen Definition ?

In der Nachfolge und in Teilidentität mit dem Deutschen Reich von 1933 bis 1945 sowie dem RuSTAG (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz) vom 22. Juli 1913, auf dessen Grundlage die Bundesrepublik Deutschland das RuSTAG in STAG änderte, befindet das Bundesverfassunggericht in seinem Urteil vom 31.07.1973 (2 BvF 1/73) auf die Frage: „ist das Deutsche Reich durch die Kapitulation der Wehrmacht am 08. Mai 1945 untergegangen“ sehr eindeutig: Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.

Innerhalb des so genannten 3. Reiches von 1933 bis 1945 gab es tatsächlich ein

„Reichsbürgergesetz“.

Da in keiner anderen Zeitperiode dieser Begriff relevant war und die eindeutige Zuweisung des Bundesverfassungsgerichtes keine Zweifel über den Rechtsstand der Bundesrepublik Deutschland aufkommen läßt, sind die „Reichsbürger“ die Bewohner, welche die Staatsangehörigkeit „deutsch“ aus der Zeit von 1933 bis 1945 immer noch besitzen.

Desweiteren ist auffällig, das fast alle Gesetze, Kammern und andere Institutionen aus dieser Zeit stammen und immer noch in der Bundesrepublik Deutschland aktiv sind. BRD – Bundesbewohner „deutsch“ sind die Reichsbürger gemäß der Verordnung zur deutschen Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934, da zu keinem Zeitpunkt das Deutsche Reich und dessen Bestandteile juristisch erloschen sind und die Bundesrepublik Deutschland die restlose Auflösung versäumt hat und ferner dessen Verordnungen und Bestimmungen des ohne Einschränkungen weiterführt. Die Verfassunggebende Versammlung hat 2016 auch dieses „Deutsche Reich“ endgültig als nichtig und erloschen erklärt.

 

Der durch die Verfassunggebende Versammlung neu entstehende Staat „Föderaler Bundesstaat Deutschland“ ist nicht der Rechtsnachfolger eines Deutschen Reiches, noch der Rechtsnachfolger der Bundesrepublik Deutschland, sondern der Rechtsnachfolger, bestehend aus den Staatsangehörigen der 25 + 1 Bundesstaaten im Rechtsstand vom 31. Juli 1913.

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Am 17.09.2018 veröffentlicht

 

 

 

Na dann BRD  HEIL

 

Ähnliches Foto

 

An alle Trolle und Spinner

Allen Frau Flodders, die sich im Fake mumble ,mit über 60 Bots ausgestattet auch noch Führerin Angela M.nennt, was ihre Untertanenschaft unter diese Scheinkanzlerin aussagen soll und deren Verfassunggebenden Versammlung ein Fugen S ( also Verfassungsgebende Versammmlung),  allen Sonnenstaatlern und anderen Spinnern , Volksleerern, Reichsbürgern, Gemeindegründern , Gelbscheinträgern sei gesagt:

 

wer denkt.png

 

Frau Flodder als Führerin der Fake Verfassunggebenden Versammlung im mumble

ddbNews R.

 

Hier ist das Deutsche Volk

ddbnews R.

Nun mal Klartext, wer sind Deutsche überhaupt und warum gibt es so viel Verwirrung darüber ?

Die Sachlage ist doch ganz einfach: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit zu einem Bundesstaat besitzt! So wusste es schon der Kaiser und damit sind die Preußen, Bayern, Sachsen, Badener, Württemberger usw. gemeint. Die hatten selbst im DR, also seit dessen Bestehen, ihre eigenen Staatsangehörigkeiten und weil man das nicht einfach abschaffen kann, sondern nur selbst ablegen, gibts heillose Verwirrung, denn jeder Deutsche, also jeder Preuße, Bayer ,Sachse, usw. hat seine Staatsangehörigkeit durch seine Vorfahren vererbt bekommen.

Nun gibt es aber Deutsche, die sich gar nicht zu diesen Staatsangehörigkeiten, die ihnen vererbt wurden bekennen und diese sogar freiwillig, meistens durch Täuschung im Rechtsverkehr und damit allerdings auch nichtig, ablegen !

Warum das denn? Damit schließen sie sich doch selbst von den Rechten am Land und Gebiet aus und das nutzt nur dem System BRD, denn diese Nichtregierungsorganisation hat alles andere im Auge, aber nicht das Wohl der Deutschen.

Man gibt seine wertvolle Staatsangehörigkeit aus den Bundesstaaten ab, weist sie sogar nach und bekommt von der NGO BRD einen Zettel für 24, 80 € ausgestellt, der einem was bescheinigt???

Bild könnte enthalten: Text

Auf diesem Zettel steht : Ist Deutscher ! Es gab aber niemals eine Deutsche Staatsangehörigkeit, es gab nur Bayern, Preußen, Sachsen, Württemberger, Badener usw.

Da das DR auch nur ein Staatenbund 

Staatenbund – Wikipedia

war, der aus diesen Staaten bestand und es nur diesen Namen DR trug, gab es auch keine Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, es sei denn, man war eben kein Deutscher mit Staatsangehörigkeit Bayern, Preußen, Sachsen etc.

DR Angehörige waren die ehemaligen Kolonien, denn das waren keine Bayern, Preußen ,Sachsen uws.

 

Hier-ist-das-deutsche-volk.de

Hier wir es nochmal gründlich erklärt und irgendwann muß es auch einmal verstanden werden:

 

 

Nun versammeln sich die richtigen Deutschen gerade, denn die sind das Deutsche Volk, sie kommen von Bayern über Sachsen und Preußen, alle mit Abstammung zu ihren Vorfahren, gerade zusammen und sichern die Rechte für eine Zukunft.

http://hier-ist-das-deutsche-volk.de/

 

Volk, wann stehst Du auf und schickst deine Herrscher zum Teufel?
http://www.patriotenstimme.de/2017/06/volk-wann-stehst-du-auf-und-schickst-deine-herrscher-zum-teufel/

Wenn ein großer Volksteil erwacht und sich vereinigt hat, denn nur dann kann man seine Rechte durchsetzen und daran hat das System BRD kein Interesse, also schlau gemacht, unser Volk wieder mal zu vierteilen um so eine Einigkeit möglichst lange herauszuzögern.

Teile und herrsche, das alte Prinzip. Da gibts Reichsgruppen , Exilregierungen DR,Freistaaten ( die keineswegs frei sind), Gelbscheinträger und alle die sind in ihren Meinungen so festgefahren und lassen sich meistens auch noch für die Herstellung von Ausweisen gut bezahlen. Gewollt blöd? Gewollt bezahlt?

Irrtum sprach der Igel und stieg von der Klobürste, hier im Bild nur `ne Bürste, aber egal, falsch ist eben nun mal falsch !

Bildergebnis für Bilder zu Irrtum sprach der Igel und stieg

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Hallo, das Deutsche Volk sind die Menschen, die ihre Staatsangehörigkeiten von Preußen bis Bayern durch ihre Vorfahren vererbt bekamen, keine DR Anhänger oder Gelbscheinträger! Die bekennen sich aus Dummheit oder Unwissenheit gerade davon ab und lassen sich das Gegenteil auch noch bestätigen, manövrieren sich in einen falschen Rechtskreis, weg vom Völkerrecht und verlieren damit die Rechte die sie eingentlich wollen und die ihnen zustehen!!

 

Rechtssatz:

 

„Das völkerrechtliche Subjekt  ( die deutschen Staaten) bestand und besteht durch seine legitimen, natürlichen Rechtspersonen ( unsere Vorfahren , alle mit eigener Staatsagehörigkeit zu den Deutschen Staaten und NICHT DR) und derer in der Rechtsfolge, ( WIR die Nachfahren und Erben) welche ihrerseits ihre unveräußerlichen und unauflöslichen Rechte aus dem  völkerrechtlichen Subjekt ziehen“

 

Kein automatischer Alternativtext verfügbar.

 

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Machen wir es endlich und sichern uns die Rechte, denn die BRD privatisiert und verdient am Verkauf von Volksvermögen, aber läßt uns das auch noch bezahlen, Beispiel: Autobahn, Post AG, Banken, Versicherungen, Landflächen, Gebäude…. Sie verkauft damit Werte die ihr nicht gehören, sondern den Deutschen Völkern!

Damit muß Schluß sein ! Duldet ein Volk eine Regierung ( die eigentlich gar keine ist), die nicht seine Interessen vertritt und fällt auf Wegelagerer rein, dann hat es seine Zukunft verspielt und die seiner Kinder!

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Warum gibt es so viele Irrungen bei den deutschen Völkern?Wir klären auf!

mit Video zum besseren Verständnis

Staatsangehörigkeit, gelber Schein, BRD, Deutsches Reich, Staatenbund, Bundesstaatler, BRD, Deutschland

Wir Deutsche sind nach Abstammung durch unsere Vorfahren Bundesstaatler, das heißt, wir sind Bayern, Preußen, Sachsen, Badener, Württemberger … also BÜRGER der 26 Bundesstaaten, die das Deutsche Reich bildeten. Das lässt sich auch nachweisen denn in den Pässen stand bis Februar 1934 auch die Staatsangehörigkeit richtig.

Danach kam ADOLF und machte in einer VERORDNUNG alle zu Deutschen. Ein Reich, ein Volk ein Führer!

Schaut man jetzt ins RuStaG von 19 13 dann steht da drin, wer ein Deutscher ist nämlich §1.

“  Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“

Was heißt das nun? Im ersten Teil wird erklärt, daß Deutscher ist, wer Bayer, Preuße, Sachse ist, eben  also die Menschen aus den Staaten, alle mit eigener Staatsangehörigkeit( das Staatsvolk) ,Staatsgebiet und Staatsmacht, also nach der Lehre von Jellinek ein Völkerrechtssubjekt, also ein Staat! Das ist die unmittelbare Staatsangehörigkeit zu den Staaten und die mittelbare zum Deutschen Reich!

Im zweiten Teil wird von unmittelbarer Reichsangehörigkeit geschrieben, das sind die Menschen die eben keine Preußen, Bayern und Sachsen waren, sie waren also unmittelbar dem Deutschen Reich angehörig ! Es handelte sich um die Menschen in den damaligen Schutzgebieten, den Kolonien, die das Reich damals hatte!

Jetzt schauen wir noch mal, was das Deutsche Reich war, das war nie ein Staat nach Völkerrecht, sondern nur ein Staatenbund, der die souveränen Bundesstaaten in einem BUND, nämlich den der Staaten, zusammenfasste ! Das Deutsche Reich war nur der NAME dieses Staatenbundes!

Staatenbund:

Staatenbund

Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines „organisierten Staatenbundes“[1] – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten,[2] zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet;[3] Bundesglieder) mit eigener Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung;[4] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.

Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat (einer staatsrechtlichen Staatenverbindung) ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund

Wieso sind wir Menschen der Deutschen Nation nun immer noch Preußen, Bayern, Sachsen…? Weil uns die Staatsangehörigkeit durch unsere Vorfahren vererbt ist und sie niemandem entzogen werden darf !

Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben
  1. durch Geburt (§ 4),
  2. durch Legitimation (§ 5),
  3. durch Eheschließung (§ 6),
  4. für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16),
  5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16).

http://www.documentarchiv.de/ksr/1913/reichs-staatsangehoerigkeitsgesetz.html

 

So und nun kommen wir zu einer weiteren Täuschung !

DER gelbe SCHEIN der BRD !

Diese Firma kann keine Staatsangehörigkeit ausstellen und sie stellt aus, ist“ Deutscher „und das ist nur die NATIONALITÄT, keine Staatsangehörigkeit. Also nach ADOLFS VERORDNUNG ! Dafür nimmt sie auch noch Geld von den Suchenden, die glauben damit ihre Rechte zu bekommen, die sie aber bereits haben, weil sie ja Preußen, Bayern, Sachsen … sind und damit Rechteträger an diesen Staaten und dem Land ! Ein Unternehmen stellt nichts aus, was staatlich ist, das geht nicht ! Ein Unternehmen ist eben nur eine Firma, mehr nicht!

Man wollte schon immer die Deutschen Völker von ihrem angestammten Ländern trennen und so wird von der BRD auch nur die Nationalität bescheinigt und nichts anderes.

Propaganda Internetseiten für den gelben Schein! ACHTUNG FEHLINFORMATION!

 

Passt auf Euch auf, damit Ihr nicht geleimt werdet und dafür bezahlt! Ihr verliert damit Eure Rechte, weil Ihr sie selbst abgebt! Allerdings handelt es sich bei diesem gelben Schein um eine Täuschung im Rechtsverkehr und ist somit nichtig. Da ca. 4,1 Millionen Menschen diesen Schein beantragt haben und nun auch noch im Register dieser Firma stehen, wurde bei einem Betrag von 25 € pro Schein, auch noch eine Riesensumme in die Kasse der BRD gespült! Damit lässte sich prima aufrüsten !

Rechnet mal selber !

DA macht die Firma BRD auch noch selber Werbung für diesen Dreck wie zum Beispiel der Bürgerservice Aschaffenburg, was als screenshot im Video zu sehen ist!

 

ddbnews R.

BRD -Bewohner, Kaiserreich oder Bundesstaatler – Wo liegen die Rechte und wer hat sie und warum?

Der Staat – das Völkerrechtsubjekt
Föderaler Bundesstaat Deutschland
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Der Föderale Bundesstaat Deutschland ist von juristischem Bestand.
Wir erklären mit wenigen Worten warum dies so ist.
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Um ein juristisches Staatsgebilde zu gründen, benötigen die Menschen, welche diesen Vorgang auslösen wollen, in ihrer Rolle als natürliche Rechtpersonen, die notwendigen Rechte.
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In der juristischen Welt ist immer zuerst zu prüfen, ob Recht an dem Handeln, dem Vertrag, oder dem Vorgang besteht, um nach positiver Prüfung, diese Dinge dann auch rechtsverbindlich auslösen zu können.
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Ein Staat besteht nach international anerkanntem Gewohnheits- und Vertragsvölkerrecht aus dem Volk, einem Gebiet und der Staatsgewalt, welche sich aus dem Volk selbst ergibt. Ferner müssen sie ihre Rechtstellung als natürliche Person nachweisen, die dem Gebiet nachweislich zugehörig ist.
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Hierbei ist unerheblich wieviele Menschen dies tun. Drei, oder sieben, oder Millionen. Wichtig ist lediglich, daß die Rechte tatsächlich nachweislich sind. Im Bundesstaat Deutschland sind inzwischen einige Hundert mit vollständigem Nachweis und tausende mehr, die gerade unterwegs sind, welche diesen Nachweis erbringen können. Rechteträger sind somit mehr als genug vorhanden. Der hier versammelte Volksteil stellt und ist selbst die Rechtgrundlage des neuen Völkerrechtsubjektes. Sie sind der Staat, das Völkerrechtsubjekt. Ohne Sie gibt es nichts. Sie sind das Staatsvolk auf dem Staatsgebiet und aus dem Staatsvolk ergibt sich auch die Staatsmacht, somit ist die drei Säulenlehre von Jellinek  erfüllt!
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BRD-Bewohner haben diesen Nachweis bislang nicht erbracht und sind somit nicht automatisch Rechteträger an dem Gebiet bzw. den Gebieten. Die so genannten Kaiserreich-Anhänger, welche die Verfassung von 1871 angenommen haben, wechselten aus ihrem hohen Rechtekreis der alten 26 Bundesstaaten vor 1918 als Völkerrechtsubjekte und deren Verfassungen, in den niederen Rechtekreis eines Staatenbundes „Verein Kaiserreich“, ohne eigene, hoheitliche Rechte, welches auch kein Völkerrechtsubjekt, also keinen Staat darstellt. Gleiches betrifft Gruppenangehörige des handelsrechtlichen Freistaat Preußen, oder Menschen die den so genannten „gelben Schein“ beschafft haben, wie Königreiche und andere Gebilde ohne Rechtenachweis, usw. usw.

 

+++ MERKE +++
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Kaiserverfassung von 1871
…der bürgerliche Tot ist nicht ausgeschlossen…
…damit ging die „natürliche Rechtsperson“ des Menschen verloren, mit welcher er die Rechte am Gebiet um dem Völkerrechtssubjekt „Bundesstaat“ nachweisen könnte…
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Verfassung von 1920 des Freistaat Preußen
…der bürgerliche Tot ist nicht ausgeschlossen…
…damit ging die „natürliche Rechtsperson“ des Menschen verloren, mit welcher er die Rechte am Gebiet um dem Völkerrechtssubjekt „Bundesstaat“ nachweisen könnte…
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gelber Schein
…es wird die Rechtstellung als Deutscher nach RuSTAG 1913 festgestellt…
…im RuSTAG 1913, der kaiserlichen Staatsangehörigkeitsregel, ist durch die Verfassung (wie vor) der bürgerliche Tot nicht ausgeschlossen.
…damit ging die „natürliche Rechtsperson“ des Menschen verloren, mit welcher er die Rechte am Gebiet um dem Völkerrechtssubjekt „Bundesstaat“ nachweisen könnte…

 

– wenn jemand kommt und das Kaiserreich möchte dann solltest Du überlegen: damit bist Du Deine Bürgerrechte, Deine natürliche Person los, den Träger an Gebiet und allen Rechten, weil der bürgerliche Tod in der Verfassung von 1871 nicht ausgeschlossen ist. Im Artikel 10 EBBGB wird das besonders deutlich –

Art. 10
Name

(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Ausserdem war das Kaiserreich ein Staatenbund ohne eigene hoheitliche Rechte, die bezog es aus den Bundesstaaten! siehe auch:

Staatenbund

Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise – im Falle eines „organisierten Staatenbundes“[1] – auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten,[2] zuweilen als Gliedstaaten bezeichnet;[3] Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Es handelt sich dabei um eine völkerrechtliche Staatenverbindung;[4] der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfügt weder über ein eigenes Gebiet noch über eigene Staatsangehörige.

weiter: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenbund

UND : das Deutsche Reich war nichts anderes, als der Name dieses Staatenbundes auf den Gebieten der Bundesstaaten, egal ob Weimarer Republik oder Drittes Reich, BRD alt und BRD US Firma neu seit 1990! Das Deutsche Reich, war also niemals ein eigener Staat nach Völkerrecht!!!

 

https://i0.wp.com/www.anwalt.org/wp-content/uploads/stvg-paragraphen-300x200.jpg
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…jeder der seine „natürliche Person“ eines Völkerrechtssubjektes – hier bei uns sind es die 26 Bundesstaaten – nicht behält, verliert damit die Rechtsperson im Völkerrecht und ist zwangsläufig im See- und Handelsrecht angekommen.

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Alle können hinzukommen und die alten Rechte beanspruchen, denn verloren sind sie für keinen Rechteträger durch Abstammung in korrekter Abstammungsfolge zu seinen Vorfahren. Sie müssen es nur tun.
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yui – 25.07.2016
ddbagentur

 

Sind wir Kaiserreich, oder was?

Wir Menschen und Bürger, in der korrekten Abstammungsfolge unserer Vorfahren vor 1914, gehören und gehörten nicht und niemals zum Kaiserreich. Das Kaiserreich hatte kein eigenes Volk. Die Völker der 26 Bundesstaaten gehörten auch im Kaiserreich juristisch immer zu den Bundesstaaten. Somit hatten die Staatsbürger der Bundesstaaten auch weiterhin die Staatsangehörigkeit der 26 Bundesstaaten und nicht die Staatsangehörigkeit des Kaiserreiches, was im RuSTAG von 1913 besonders deutlich wird. Wäre das Kaiserreich der Staat, dann hätte der Kaiser auch eigene Staatsangehörigkeiten vergeben können, genau das aber war nicht der Fall, er mußte die Staatsangehörigkeiten in seinem RustaG beibehalten, er hatte also kein eigenes Staatsvolk!

 

Dieses Kaiserreich hatte auch kein eigenes Staatsgebiet. Die Gebiete und Ländereien der Bundesstaaten gehörten ebenfalls weiterhin den Bundesstaaten und wurden nicht an das Kaiserreich abgetreten.

 

Das Kaiserreich hatte auch keine eigene Staatsmacht. Die Regelung über die Truppen der Bundesstaaten in der Verordnungs- oder auch Verfassungsurkunde von 1871 zeigt eindeutig, wie viele Soldaten dem Kaiser, je nach der Einwohnerzahl der Bundesstaaten, zur Verfügung zu stellen waren. Das bedeutet, das der Kaiser selbst keine Truppen hatte, sondern auf die Bereitstellung von Soldaten durch die Bundesstaaten angewiesen war und zwar über eine besondere, vertragliche Regelung.

 

Nach der Leere von Jellinek trifft also die Definition eines Staates, nämlich die drei Säulen: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsmacht, nicht auf das Kaiserreich als eigenständiger Staat zu! Vielmehr war das Kaiserreich nur eine Überdachung der bestehenden eigenständigen 26 Bundesstaaten. Ist der Kaiser weg, ist auch das Dach weg, die Bundesstaaten aber nicht !

 

Beste Zusammenfassung all dessen was hier ist, steht auch auf:

https://www.ddbradio.org/ddbagentur-netzwerk/

 

https://ddbnews.wordpress.com/2017/01/18/der-betrug-von-1990-anhand-eines-alten-spiegel-artikels-nachgewiesen-bundesstaat-deutschland-sollte-gegruendet-werden-und-eine-verfassunggebende-versammlung-schaeuble-und-meckel-im-gespraech/

 

https://ddbnews.wordpress.com/2017/01/24/kohls-verrat-nachgewiesen-an-einem-alten-spiegel-artikel/

 

Sendehinweis:

Mittwochs 19 Uhr und Sonntags ab 18 Uhr – auf allen LIVESTREAM und/oder direkt im und aus dem Studio 1 von ddbradio – Bürger befragen den Versammlungsrat –
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– direkt Live im Studio, oder über Studiotelefon oder über Livestream, oder über E-Mail: studio@ddb-radio.de

auf folgender Seite zuhören:
https://www.ddbradio.org/

 

ddbnews R.