Die BRD hat ,auch heute noch, kein Recht für Deutschland zu handeln

ddbnews R.

Genau das steht und ist dort eindeutig nachzulesen in einem Beitrag von Zeit online aus dem Jahre 1956. Das erklärte der damalige amerikanische Aussenminister am 18. Mai 1956 anlässlich der Genfer Aussenministerkonferenz !

 

Auszug aus Zeit Online 1959 :

„Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt, noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen.  Die Regierung der Vereinigten Staaten ist nicht der
Auffassung, und sie wird es auch nicht zulassen, daß Deutschland als
Völkerrechtssubjekt für immer in neue separate Staaten aufgeteilt ist.“

 

 

 

als Bild:

 

Die Politik der Bundesregierung ist in rechtlich nachprüfbarer Weise an die
Grundsätze gebunden, die sich aus der Präambel und aus Artikel 146 des
Grundgesetzes ergeben. In der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts
begründen sie „für alle Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland die
Rechtspflicht… die Einheit Deutschlands mit allen Kräften anzustreben, deren
Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten und die Tauglichkeit für dieses Ziel
jeweils als einen Maßstab ihrer politischen Handlungen gelten zu lassen“ und
umgekehrt die Rechtspflicht, „alle Maßnahmen zu unterlassen, die die
Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen“.
Allerdings respektiert das Bundesverfassungsgericht das politische Ermessen
der Bundesregierung.

 

Komplettartikel hier: 

 

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http://www.zeit.de/1969/52/ist-die-einheit-noch-zu-retten/komplettansicht