Anleitung zum Rechtsbruch

ddbNews R.

Wenn Journalismus dazu benutzt wird Recht und Gesetz zu brechen, so daß der Willkür Tür und Tor geöffnet wird, dann ist von einem  angeblichen „Rechtsstaat“ nichts  übrig, was ein erschreckendes Bild auf die Gegenwart wirft und den Zustand der Politik in diesem Land verdeutlicht. Solcherlei Journalismus ist die Akkreditierung zu entziehen !

Hier hat sich die TAZ besonders hervorgetan, wie folgende Beispiele zeigen:

 

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Abschiebungen verhindern

Anleitung zum Ungehorsam

Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!

Fall 1: Abschiebung vom Flughafen

Am Flughafen

Wenn Sie schon vorher wissen, dass mit einem bestimmten Flugzeug eine Abschiebung geplant ist, können Sie bereits am Flughafen protestieren: Informieren Sie andere Fluggäste. Sprechen Sie das Personal der Fluglinie am Check-in-Schalter oder beim Boarden an.

Gegen die polizeiliche Abschiebebegleitung selbst aktiv zu werden, ist hingegen nicht empfehlenswert: Die Beamten werden kaum von ihren Anweisungen abweichen und dürfen Ihren möglichen Widerstand wie auch den der Person, die abgeschoben werden soll, mit Gewalt brechen.

Außerdem kann, wer einen Polizisten auch nur anrempelt, seit einer Gesetzesnovelle im letzten Jahr mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden. Sparen Sie sich ihre Energie besser für gleich, Sie werden Sie noch brauchen!

Im Flugzeug

Wenn sich die Türen des Flugzeugs geschlossen haben, geht es richtig los: Denn jetzt darf die Bundespolizei nach internationalem Recht keine Zwangsmaßnahmen mehr durchführen. Selbst wenn die Beamten also als sogenannte Sicherheitsbegleitung mitfliegen wollen und sich deswegen noch im Flugzeug befinden, können Sie aktiv werden.

Das Ziel ist jetzt, den Start des Flugzeugs zu verhindern. Bleiben Sie stehen! So lange sie sich nicht hinsetzen, darf das Flugzeug nicht losfliegen. Sprechen Sie das Flugpersonal und die anderen Fluggäste an. Erklären Sie, dass Sie so lange stehen bleiben, bis die Person, die abgeschoben werden soll, das Flugzeug verlassen hat. Versuchen Sie, mit der Person zu sprechen und ihr zu erklären, was sie tun.

Wenn möglich, sprechen Sie mit dem Flugkapitän: Er und nicht die Polizei hat im Flugzeug die Hoheitsgewalt. Wenn Sie ihn davon überzeugen können, nicht mit dem Abschiebepassagier an Bord loszufliegen, haben Sie gewonnen. Ihre Chancen stehen dabei nicht schlecht: Rund 300 Abschiebungen aus Deutschland scheiterten im letzten Jahr an der Weigerung des Piloten. Falls möglich, holen Sie sich Öffentlichkeit dazu, per Livestream über soziale Netzwerke. Wenn Ihnen die Live-Übertragung zu viel ist: Filmen Sie, wenn möglich, für später.

Danach

Wurde die Abschiebung erfolgreich verhindert, kommt die Person in den meisten Fällen anschließend in Abschiebegewahrsam, und natürlich kann auch eine erneute Abschiebung angeordnet werden. Dennoch ist die Verhinderung in vielen Fällen sinnvoll, denn sie verschafft Zeit – Zeit, in der auf mögliche Abschiebehindernisse hingewiesen werden und eine juristische Auseinandersetzung geführt werden kann.

Ihnen selbst können nach der Aktion Strafen drohen. Verschiedene Delikte kommen in Betracht, etwa der Eingriff in den Flugverkehr, Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder auch Nötigung. Falls Sie den Piloten überzeugen konnten, stehen ihre Chancen allerdings deutlich besser. In jedem Fall: Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Sich an die Presse sowie an Asylrechtsorganisationen zu wenden, ist empfehlenswert.

Fall 2: Abschiebung von zu Hause

Eine Abschiebung im Flugzeug zu verhindern, ist quasi die Last-Minute-Option. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, schon früher aktiv zu werden. Abschiebungen aus der Wohnung, aus der Flüchtlingsunterkunft, aus der Schule oder vom Arbeitsplatz werden immer wieder durch zivilen Ungehorsam verhindert.

Wichtig: Vernetzen Sie sich! Wenn Sie erfahren, dass ihre Arbeitskollegin, ihr Nachbar oder der Klassenkamerad ihres Kindes abgeschoben werden sollen, sprechen Sie mit anderen darüber. Falls nötig, vermitteln Sie rechtlichen Beistand. Wenden Sie sich an die Lokalpresse. An vielen Orten gibt es Anti-Abschiebungs-Netzwerke, mit denen Sie Kontakt aufnehmen können – alles natürlich in Absprache mit der betroffenen Person.

Wenn Sie den konkreten Abschiebetermin in Erfahrung bringen können: Organisieren Sie eine Sitzblockade, um zu verhindern, dass die Polizei die Person abholen kann. Telefonketten oder Messenger-Gruppen können helfen, Unterstützer kurzfristig zu mobilisieren. Bleiben Sie entschlossen, wenden Sie keine Gewalt an. Gerade wenn sie überraschend kommt, ist die Polizei von so einer Aktion oft überfordert – häufig passiert es, dass sie die Abschiebung abbricht, ohne dass es überhaupt zu einer Konfrontation kommt.

Sollte die Polizei die Blockade räumen, lassen Sie sich passiv wegtragen. Die Teilnahme an gewaltfreien Sitzblockaden wird meist nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, manchmal werden auch gar keine Personalien der Teilnehmer aufgenommen.

Fall 3: Racial Profiling

Alle anderen dürfen weitergehen, nur die schwarze Frau vor Ihnen muss den Streifenpolizisten ihren Ausweis zeigen? Gut möglich, dass es sich um einen Fall von Racial Profiling handelt. Offiziell ist es in Deutschland verboten, Menschen nur aufgrund äußerlicher, unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe zu kontrollieren. Dass die Praxis anders aussieht, kritisieren Menschenrechtsorganisationen seit Jahren.

Fragen Sie die von der Maßnahme betroffene Person als Erstes, ob Sie ihr helfen dürfen. Stimmt sie zu, muss die Polizei Sie als Beistand akzeptieren – lassen Sie sich davon nicht abbringen, auch wenn die Beamten behaupten, Sie müssten sich entfernen. Bleiben Sie ruhig.

Hat die betroffene Person ihren Ausweis noch nicht gezeigt, versuchen Sie, die Kontrolle zu verhindern. Fragen Sie die Polizeibeamten, auf welcher Rechtsgrundlage die Kontrolle durchgeführt werden soll. Am Flughafen oder in Grenzgebieten kann die Verhinderung unerlaubter Einreise die Kontrolle legitimieren, woanders begründet die Polizei ihr Verhalten gerne mit Gefahrenabwehr. So oder so kann es hilfreich sein, die Polizei zu einer rechtlichen Begründung zu zwingen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Machen Sie Fotos von der Situation oder filmen Sie! Sagen Sie den Beamten, dass die Aufnahmen für Ihre eigenen Unterlagen sind. Wichtig: Erregen Sie möglichst viel Aufmerksamkeit. Sprechen Sie Umstehende und Passanten an, machen Sie sie auf die Situation aufmerksam. Je nach persönlicher Veranlagung können Sie auch zu anderen Mitteln greifen: Wer plötzlich anfängt zu singen oder zu tanzen, den Polizisten seinen eigenen Ausweis zur Kontrolle anbietet oder anders Verwirrung stiftet, kann damit die Situation völlig verändern. Sie können auch selbst Passanten auffordern, ihre Ausweise zu zeigen, um so Aufmerksamkeit zu erregen.

Hat die Kontrolle bereits stattgefunden, bieten Sie der betroffenen Person an, als Zeugin zu fungieren. Geben sie ihr dafür Ihren Namen und ihre Telefonnummer. Falls möglich, sammeln Sie die Daten weiterer potenzieller Zeugen ein.

Fall 4: Rassistische Polizeigewalt

Werden Sie Zeuge von Polizeigewalt, fragen Sie die Beamten nach ihrer Dienstnummer. In den meisten Bundesländern sind sie verpflichtet, Ihnen diese mitzuteilen. Notieren Sie sich die Nummer. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung, fordern Sie die Beamten auf, noch vor Ort als solcher aufgenommen zu werden.

Versuchen Sie, weitere Zeugen zu organisieren. Geben Sie ihre Kontaktdaten an die Betroffenen weiter. Schreiben Sie direkt danach ein Gedächtnisprotokoll von der Situation, in dem sie so viele Details wie möglich festhalten. Sprechen Sie im Nachhinein mit einem Anwalt, erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige und legen eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Polizeipräsidenten ein.

Wenn Sie selbst Opfer rassistischer Polizeikontrollen oder von Polizeigewalt werden: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – und verweigern Sie vor allem die Aussage. Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Sie haben das Recht dazu, Ihren Anwalt zu kontaktieren. Sprechen Sie mögliche Zeugen an und bitten Sie sie um ihre Kontaktdaten.

Quelle:

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Dazu schreibt  sciencefiles.org/

 

Tageszeitung ruft zu Straftaten auf

Schon die ersten Sätze der Anleitung sind falsch, sind Fake News:

“Abschiebungen verhindern
Anleitung zum Ungehorsam
Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!“

Eine Abschiebung, so wird suggeriert, stelle einen Rechtsbruch, eine Beschneidung des Asylrechts dar, weshalb es notwendig sei, zivilen Ungehorsam zu leisten.

Einmal davon abgesehen, dass die Tageszeitung mit diesem Anfall von Schreibwahnsinn die eigene Ansicht, alle Asylbewerber seien gleich und jeder der nach Deutschland komme, habe das unbegrenzte Recht des Aufenthalts zum Besten gibt, ist die Anleitung zum Ungehorsam das Dokument eines vollkommen missverstandenen Rechtssystems, das man an Unwissenheit kaum überbieten kann.

Die Abschiebung eines Ausländers ist natürlich keine Beschneidung des Asylrechts, sondern gerade das Gegenteil, ein wichtiger Bestandteil, um das Asylrecht aufrecht zu erhalten, denn wozu braucht man einen Rechtssatz, wenn allen, dieselben Ergebnisse zugestanden werden, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen erfüllen oder nicht? Ganz in der Denkwirrung des Genderismus, wird hier abermals die Ergebnisgleichheit gepredigt, eine Anerkennung von Asyl, ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt ein Asylgrund vorliegt. Damit wird das Asylrecht nicht geschützt, sondern de facto abgeschafft.

Und natürlich ist es nicht so, wie die Tageszeitung ihren Lesern weismachen will: Die Abschiebung eines ABGELEHNTEN Asylbewerbers ist keine Beschneidung des Asylrechts, sondern dessen Vollzug. Wer als Asylbewerber abgelehnt wird, für den haben in der Regel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mindestens zwei Verwaltungsrichter festgestellt, dass er kein Recht auf Asyl hat. Wollte man es ihm dennoch zugestehen, wie die Tageszeitung fordert, dann würde man damit all diejenigen Asylbewerber, die ein Recht auf Asyl haben und geltend machen können, diskriminieren.

Die Abschiebung eines Asylbewerbers ist das Ergebnis eines langen, eines sehr langen Verwaltungsprozesses, in dem in der der Regel eine Behörde, ein Gericht der ersten Instanz und eine Berufungsinstanz festgestellt haben, dass kein Recht auf Aufenthalt vorliegt und, was noch wichtiger zu sein scheint, dass kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung vorliegt. Im verquasten Juristendeutsch findet sich dies im § 58 des Aufenthaltsgesetzes:

(1) Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint …

(2) Die Ausreisepflicht ist vollziehbar, wenn der Ausländer
1. unerlaubt eingereist ist,
2.noch nicht die erstmalige Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels oder noch nicht die Verlängerung beantragt hat oder trotz erfolgter Antragstellung der Aufenthalt nicht nach § 81 Abs. 3 als erlaubt oder der Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 nicht als fortbestehend gilt oder
3.auf Grund einer Rückführungsentscheidung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/40/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen (ABl. EG Nr. L 149 S. 34) ausreisepflichtig wird, sofern diese von der zuständigen Behörde anerkannt wird.
(2) Im Übrigen ist die Ausreisepflicht erst vollziehbar, wenn die Versagung des Aufenthaltstitels oder der sonstige Verwaltungsakt, durch den der Ausländer nach § 50 Abs. 1 ausreisepflichtig wird, vollziehbar ist.

In § 50 heißt es:

(1) Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht.
(2) Der Ausländer hat das Bundesgebiet unverzüglich oder, wenn ihm eine Ausreisefrist gesetzt ist, bis zum Ablauf der Frist zu verlassen.

Bis festgestellt ist, dass ein Ausländer keinen erforderlichen Aufenthaltstitel hat, deshalb zur Ausreise verpflichtet ist, bis bei nicht-Ausreise eine Behörde überhaupt eine Ausreiseverfügung erlässt und diese in Kraft setzt, bis sich Polizeibeamte in Bewegung setzen, um die Ausreisverfügung zu vollziehen, fließt viel Wasser den Rhein herunter und haben sich unzählige Juristen mit dem Fall beschäftigt, Kosten für die Allgemeinheit verursacht und den Anspruch auf Asyl, der geltend gemacht werden soll, ebenso wie alle nachfolgenden Ansprüche auf einen anders gearteten Aufenthaltstitel, ebenso wie alle daran anschließenden Versuche, die Ausreise durch Untertauchen oder Kirchenasyl oder sonstiges zu verhindern, durchgeackert.
In einer Situation in der ein Asylbewerber Mitarbeiter der Ausländerbehörde, Verwaltungsrichter, Anwälte, Polizisten seit Jahren beschäftigt hat, davon zu sprechen, das Asylrecht werde beschnitten, grenzt an eine geistige Umnachtung und kann nur damit erklärt werden, dass der Tageszeitung derzeit jedes Mittel recht zu sein scheint, um in die Schlagzeilen zu kommen und das eigene Überleben angesichts zurückgehender Verkaufszahlen zu sichern.

Das ändert nichts daran, dass der Aufruf zum Ungehorsam nicht nur an Dummheit kaum zu überbieten ist, er ist zudem ein Aufruf zu Straftaten und zur Schädigung anderer. Man solle versuchen, den Start des Flugzeuges zu verhindern, so steht es in der Tageszeitung, indem man stehen bleibe. Nun finden in Deutschland Abschiebungen zumeist als Sammelabschiebung statt. Das Flugzeug, mit dem die Abschiebung erfolgt, wird explizit zu diesem Zweck gechartert. Nicht einmal Taz-Aktivisten wird es also gelingen, sich einzuschleichen, um stehenzubleiben. Es sei denn, sie befinden sich unter denen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und abgeschoben werden sollen.

Aber selbst wenn eine Abschiebung in einem normalen Urlaubsflieger erfolgen würde, wäre die Aktion, stehen zu bleiben, kaum von Erfolg gekrönt: Man solle den Kapitän für sich gewinnen, denn er übe bei geschlossenen Türen das Hoheitsrecht aus, so schreiben die Ahnungslosen bei der Tageszeitung und offenkundig in Reminiszenz des Einzelfalles, der in Schweden mit dieser Masche erfolgreich war. Wenn der Kapitän das Hoheitsrecht ausübt, wird er sich fragen, ob er lieber 150 Urlauber auf dem Flug nach Griechenland verärgert oder die Türen wieder öffnen lässt, um Beamten der Flughafenpolizei die Gelegenheit zu geben, den einen Irren, der sich ins Flugzeug eingeschlichen hat, zu entfernen. Die Fluggesellschaft wird in der Folge sicher nur zu freudig Schadensersatzansprüche wegen des verspäteten Abflugs an den taz-gläubigen Aktivisten richten.

„Ihnen selbst können nach der Aktion Strafen drohen. Verschiedene Delikte kommen in Betracht, etwa der Eingriff in den Flugverkehr, Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder auch Nötigung. Falls Sie den Piloten überzeugen konnten, stehen ihre Chancen allerdings deutlich besser. In jedem Fall: Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Sich an die Presse sowie an Asylrechtsorganisationen zu wenden, ist empfehlenswert.“

So steht es in der Tageszeitung. Ob man dies als Beleg dafür nehmen soll, dass offen zu Straftaten aufgerufen wird oder als Beleg dafür, dass bei der Tageszeitung eine Negativauswahl von Personen beschäftigt ist, deren Hang zum Gutmenschen-Aktivismus in keinem Verhältnis zu ihrem IQ steht, ist eine ungeklärte Frage.

Die weiteren Hinweise, wie man die Abschiebung von zuhause verhindert, oder wie man gegen Racial Profiling vorgeht, sind nicht weniger irre und basieren ausnahmslos auf der Unfähigkeit zum logischen Denken. Wären die verantwortlichen Redakteure der Tageszeitung dazu in der Lage, sie wüssten, dass man daraus, dass ein Polizeibeamter eine „schwarze Frau“, wen auch sonst, auffordert, ihre Ausweispapiere zu zeigen, nicht auf Racial Profiling schließen kann, macht man es doch, dann ist man selbst der Rassist und Sexist, der sich nicht vorstellen kann, dass „schwarze Frauen“ ganz normale Menschen sind, die als ganz normale Menschen behandelt werden. Nein, „schwarze Frauen“ sind für die Tageszeitung nur: schwarz und Frau. Ihr ganzes Wesen, jede ihrer Handlungen, jede ihrer Interaktionen mit anderen wird von diese Merkmale bestimmt.

Das ist Rassismus so krude, dass man abermals vor der Frage: „bösartig oder dumm?“ steht. Da Gutmenschen behaupten, sie wollten Gutes tun, tendiert man gewöhnlich zu Dummheit. Das Endemische dieser Dummheit führt sofort zum Zweifel, denn: So dumm kann man eigentlich nicht sein. Das lässt Bösartigkeit. Aber Bösartigkeit setzt Intention und Denkfähigkeit voraus. Erneut endet man beim Zweifel. Und wenn beide Alternativen gleichermaßen in Zweifel führen, dann kann man sich nur mit dem Mittel helfen, das Generationen von Menschen genutzt haben, um das Unerklärbare zu erklären: Wahnsinn.

Und doch denken wir, dass es eine einfache Möglichkeit gibt, diesen Wahnsinn zu beenden. Ordnen wir jedem, der gegen die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern ist, einen der abgelehnten Asylbewerber zu. Quartieren ihn bei dem ein, der sich für ihn einsetzt. Lassen wir den Gutmenschen alle Kosten tragen, die ein abgelehnter Asylbewerber täglich produziert.

Wir prognostizieren einen deutlichen Rückgang des beschriebenen Gutmenschen-Wahnsinns, was die Bösartigkeit wieder ins Spiel bringt und deren Auflösung als Versuch, die deutschen Steuerzahler auf jede erdenkliche Art und Weise zu schädigen, um sich selbst profilieren zu können, zur Folge hat oder hätte. Quelle

 

Ähnliches Foto

Bild: ohne Zensur: minderbemittelte Wesen

halbpfosten.blogspot.com

Gutmenschen sind Lügner. Mir ist bisher nicht einer untergekommen, der nicht bewusst verleumdet oder gelogen hätte und nicht einer, der ein Problem damit hätte, wenn sich in seinem Umfeld…mehr und lesenswert:

 

weitere Beispiele aus der TAZ:

Ziviler Ungehorsam in Ellwangen

Für die Freiheit, gegen Abschiebung

Geflüchtete standen schon häufig füreinander ein – und bekamen oft nachträglich recht. Warum sich Widerstand gegen Abschiebung lohnt.

Quelle:

und :  https://www.taz.de/!s=Abschiebung/

Warum sich der neue Hauptsitz der neuen Weltordnung im Nahen Osten befindet

 

Der Nahe Osten ist die Region, von der aus eine Zentralverwaltung für die ganze Welt mit größter Effizienz arbeiten kann.

Das Gebiet verbindet drei der sechs Kontinente des Planeten: Europa, Asien und Afrika sowie 6,4 Milliarden seiner angeblichen 7,4 Milliarden Menschen.

Zwei der verbleibenden drei Kontinente, Nord- und Südamerika, beherbergen die verbleibenden 13% der Weltbevölkerung.

Der Kontinent Nummer sechs, die Antarktis, hat keine einheimische Bevölkerung.

Die zukünftigen Generationen, die den Krieg überleben, können sich unter anderem auf Hochgeschwindigkeitszüge als Streitkräfte zwischen der bevorstehenden Zentralmacht im heutigen Nahen Osten und Großbritannien und Nord-Golgatha in Europa freuen; Kamtjakta, Japan und Singapur in Asien und Kapstadt in Afrika.

Die Entfernung zwischen dieser Region und den Außengrenzen der eurasischen und afrikanischen Landmassen beträgt zwischen 500 und 800 Meilen.

Wusste der Leser, dass am 27. Juli ein Weltgipfel stattfand?

Anders als die Bilderberg-Gruppe flattert dieses Treffen nicht herum und wechselt seinen Standort, sondern ist immer am selben Ort: Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten am Persischen Golf.
• Weltregierungsgipfel
• Die Golfstaaten – Bauboom
• Größeres Israel – der zionistische Plan für den Nahen Osten

Betrachten wir die Entfernung zwischen den Außengrenzen der eurasischen und afrikanischen Landmassen und dem Nahen Osten, nur mit Blick auf den Persischen Golf.

 

Wir vermuten, dass keiner der Leser die riesigen Investitionen verpasst hat, die in diesem Bereich seit vielen Jahren getätigt werden. Erhebliche Datenressourcen haben sich ebenfalls stark von den Vereinigten Staaten auf die Arabische Halbinsel bewegt. Von dort aus planen sie, den Fluss von Menschen und Ressourcen zu kontrollieren, wenn die Weltregierung vorhanden ist.

Aus diesem Grund wurde die politische Ideologie des Zionismus und Israels geschaffen: der Weg für die kommende Weltregierung. Um den Krieg zu provozieren, zu beginnen und zu führen, der die bestehenden, noch nicht in der globalen Zentralbankstruktur eingeschlossenen Staatsangehörigen zerquetschen wird, steht u.a. die wohlhabende Bankerfamilie Rothschild hinter ihnen.  Beispiel:Syrien und Iran.

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Ein interessantes Thema in diesem Zusammenhang ist, was passieren wird, wenn die Globalisten die gesamte Geographie zwischen dem ägyptischen Nil und dem Euphrat und Tigris im Iran / Irak betreten.

Wird Israel und die Religion oder das Volk, die diesen sogenannten zionistischen Plan ausnutzen, die Juden, dabei geopfert werden, während die Globalisten unter einem anderen Namen den gesamten Kriegswechsel ertragen werden?

Um das zu realisieren, wollen die Globalisten zunächst im Nahen Osten aufräumen. Seitdem wurden Gefängnisse, Irrenanstalten und Elendsviertel geleert und nach Europa geschickt.

Ingenieure, Ärzte, Akademiker, Facharbeiter, all jene, die zur kontinuierlichen und zukünftigen Entwicklung der wichtigsten Region des Planeten beitragen könnten, hören auf.

 

 

Aus diesem Grund sehen Schweden und der Rest Europas eine große Welle von Kriegsverbrechen und anderen Problemen. Europa wird von menschlichen Zombies überfallen, die niemand sonst  haben will und wegschickt.

Zum Beispiel existiert in Schweden kein normaler Islam. Die einzige Variante, die das Land kennt, sind die muslimischen Länder, die aus ihren Ländern verkauft wurden: Kriminelle, Wahnsinnige, Fanatiker, Terroristen, IS und die Muslimbruderschaft.

Wusste der Leser, dass die Sozialdemokratie in Schweden ein Abkommen mit der von Terroristen gestempelten Muslimbruderschaft unterzeichnet hat?

Die Vereinbarung sieht vor, dass, wenn die Bruderschaft dafür sorgt, dass Muslime in Schweden für die Sozialdemokraten stimmen, diese als Gegenleistung politische Ämter an die Bruderschaft-Mitglieder vergeben.

Gleiches gilt für die Grünen.

 

aus dem schwedischen übersetzt

Quelle:

 

 

Ägypterin: Die Deutschen haben keine Ahnung

Als Ägypterin lässt sie sich ja nun schlecht als Reichsbürger oder Nazi beschimpfen, was gern bei Deutschen mit gleicher Aussage getan wird, denen ihr Land egal ist und sie es hassen und vor allem jene hassen ,die die Wahrheit sagen!

 

Die Deutschen haben keine Ahnung! Glauben sie mir, wenn das passiert, dann gibt es kein zurück!

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Haunebu 100

 

Die BRD kämpft für die Rechtsbrecher

Wo war die Sorge um den „Rechtsstaat“, als bekannt wurde, dass Asylanträge im BAMF auf Grund nachweislich gefälschter Pässe ausgestellt wurden und vielleicht noch werden?
Wo war die Sorge um den „Rechtsstaat“, als bekannt wurde, dass rechtskräftig abgelehnte und abgeschobene Asylbewerber, darunter auch Straftäter, umstandslos wieder ins Land gelassen werden?
Wo ist die Sorge um den „Rechtsstaat“, wenn immer noch täglich hunderte Migranten ohne Papiere ins Land gelassen werden, obwohl wir bereits hunderttausende Einwanderer hier haben, von denen wir nicht wissen, wer sie sind ?
Wo ist die Sorge um den „Rechtsstaat“, wenn man weiß, dass tausende Asylbescheide zu Unrecht ausgestellt wurden, als politisch entscheiden wurde, die Bescheide nicht noch einmal zu überprüfen, obwohl es den zu Unrecht anerkannten Asylbewerbern jetzt gestattet ist, ihre Familien nachzuholen, die übrigens in keiner Einwanderungsstatistik mehr auftauchen?
Wo ist die Sorge um den „Rechtsstaat“, wenn ein Gericht entscheidet, wie im Fall des Mörders von Mia, ihn nach dem milderen Jugendstrafrecht zu verurteilen, obwohl der Mann deutlich über Mitte zwanzig ist?

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Fazit:

Die derzeitige Politik richtet sich gegen das einheimische, indigene Volk !

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Indigene Völker (von indigena „eingeboren“) oder autochthone Völker („ursprüngliche“, siehe Wortherkunft) sind nach einer international geltenden Definition diejenigen Bevölkerungsgruppen, die Nachkommen einer Bevölkerung sind, die vor der Eroberung, Kolonisierung oder der Gründung eines Staates durch andere Völker in einem räumlichen Gebiet lebten, und die sich bis heute als ein eigenständiges „Volk“ verstehen und eigene soziale, wirtschaftliche oder politische Einrichtungen und kulturelle Traditionen beibehalten haben. Indigene Völker sind relativ gesehen die „ersten“ Bewohner eines Gebiets.

Der Begriff indigene Völker beinhaltet vor allem politische menschenrechtliche Ansprüche, weil Angehörige indigener Völker heute oft diskriminiert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden (Marginalisierung).

BRD – politische Freimaurerei

(Presseportal openBroadcast) – SPD/CDU/CSU/FDP/BÜNDNIS 90 – DIE GRÜNEN/DIE LINKEN – PARTEIEN KNEIFEN!

Auf die Fragen, welche ihrer Volksvertreter der Freimaurerei huldigen und ob sich dadurch nicht Interessenskonflikte ergeben, geben sich die meisten Parteien erschreckend zugeknöpft.

Balingen: Ob George Washington (amerikanischer Präsident), Winston Churchill (englischer Premierminister und Mitbegründer der UNO), Jonas Furrer (erste Bundespräsident der Schweiz), Gustav Stresemann (deutscher Reichskanzler), Thomas Dehler (FDP-Politiker und einstiger Bundesminister der Justiz), Reinhold Maier (FDP-Politiker und erster Ministerpräsident von Baden-Württemberg), Holger Börner (SPD-Politiker und ehemaliger hessischer Ministerpräsident): Historische Persönlichkeiten, die als Politiker der Freimaurerei huldigten, sind etliche bekannt. Doch wie sieht es heute aus in den deutschen Parlamenten?

Der Journalist, Buchautor und TV-Produzent Guido Grandt hat für sein neues Buch „Schwarzbuch Freimaurerei“ erstmals im Zuge der so genannten „Transparenzregelung“, bei der nicht nur die Beschäftigungsverhältnisse, Nebentätigkeiten und Einkünfte der einzelnen Abgeordneten, sondern auch deren Vereinstätigkeiten veröffentlicht werden sollten, alle Volksparteien (CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKEN), sowie den Bundestag angeschrieben, um u.a. herauszufinden, welche Politiker welcher Parteien dem Bund der Freimaurer angehören, die zumeist eingetragene Vereine in Deutschland sind, wie diese Politiker die Weltanschauung der Freimaurer mit dem Staatsamt vereinbaren können, denn Politiker, die Freimaurer sind, sollten der „freimaurerischen Ideologie nicht zuwiderhandeln“ (Internationales Freimaurer-Lexikon) und ob es nicht gefährlich ist, wenn sich eine politische, geistige und wirtschaftliche Elite in geheimen Kreisen trifft, dort nichtöffentliche Riten zelebriert und Dinge bespricht, von denen die Öffentlichkeit nichts mitbekommt? Zumal Frauen offiziell nicht in die „regulären“ Freimaurerlogen aufgenommen werden dürfen und dies eindeutig Diskriminierung ist, denn im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in Artikel 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt…Niemand darf wegen seines Geschlechts…benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Wie also können deutsche Politiker dennoch Mitglied eines solchen „Geheimbundes“ sein?

Nach zumeist über mehrere Wochen hinweg dauerndem Hinauszögern der Antworten von den Parteien und dem Bundestag, wurde zur Thematik Freimaurer und Politiker in Deutschland nichts Definitives ausgesagt! Im Gegenteil: Die CDU will sich dazu gar nicht äußern, der Pressesprecher bittet den Autor sogar ihn nicht namentlich zu erwähnen! Die CSU will ebenfalls keine Stellung zu den Fragen beziehen, zudem würden keine Informationen über eine Mitgliedschaft von Parteimitgliedern bei den Freimaurern vorliegen. Die SPD schweigt ebenfalls weil sie „derart persönliche Daten“ ihrer Mitglieder nicht kennt und grundsätzlich keine persönlichen Daten herausgibt. Bündnis 90/DIE GRÜNEN verweigern jegliche Antwort. DIE LINKEN erklären, dass nicht bekannt sei, ob Politiker ihrer Partei auch Freimaurer wären. Einzig die FDP beantwortet die Fragen ausführlicher: Sie sieht keine Unvereinbarkeit zwischen Freimaurerei und der Politik! Und: „unparteiische Politiker sind eine Illusion!“ Der Deutsche Bundestag verweigert ebenfalls jegliche Antwort und verweist wiederum auf die einzelnen Fraktionen. Das Umfrageergebnis in der Schweiz (SVP, FDP, CVP, SP) und in Österreich (SPÖ, ÖVP, FPÖ, DIE GRÜNEN) ist ähnlich ernüchternd.

Der Journalist Guido Grandt kommt zu dem Schluss, dass die Volksvertreter sich geradezu scheuen zu dieser Thematik Stellung zu beziehen. Von Offenheit und Transparenz ganz zu schweigen! Er meint dazu: „Wenn wir die Aussagen der FDP als Grundlage nehmen, dann ist es geradezu erschreckend, dass Politiker es nach allem, was an berechtigter und belegbarer Kritik zur Freimaurerei zulässig ist, für ‚vereinbar’ halten Freimaurer zu sein! In einem Nebensatz wird zudem noch angemerkt, dass ‚unparteiische’ Politiker eine ‚Illusion’ seien. Genau das ist es, was wir in einer parlamentarischen Demokratie eben nicht haben wollen: Volksvertreter, die ‚parteiisch’ im Sinne einer Weltanschauung sind.

In Bezug darauf, dass die Freimaurerei es immer noch als ‚irregulär’ ansieht, beispielsweise Frauen in ihre Logen aufzunehmen und damit gegen das Gleichberechtigungsprinzip zwischen Mann und Frau, fest verankert im deutschen Grundgesetz, verstößt, ein Skandal, der als solcher gar nicht erkannt wird! Ebenso in Bezug auf den Jahrelangen Antisemitismus oder den Umgang mit Behinderten in maurerischen Reihen, dem okkulten Brimborium teilweise hanebüchender, geheimer Rituale, der Verschwiegenheit und dem Freimaurereid, der nicht vereinbar mit einem Staatseid sein kann, weil er über dem zu stehen scheint.

Das alle Parteien anscheinend ‚keine Kenntnisse’ über die Zugehörigkeit ihrer Parteimitglieder zur Freimaurerei haben, ist ebenso höchst bedenklich! Der Bürger sollte schon wissen, wenn ihr gewählter Volksvertreter einer oftmals sehr bedenklichen Weltanschauung wie der Freimaurerei huldigt und aus diesem Grund ist dies ganz gewiss keine ‚Privatsache’.

Das verschiedene Parteien dann auch noch keine Parteiposition zur Freimaurerei besitzen wollen ist fast nicht zu glauben, wenn man bedenkt, dass beispielsweise in Österreich bereits darüber diskutiert wurde, ob Freimaurerei eine ‚unzulässige Gruppenbildung innerhalb einer Partei’ sei, ebenso über ‚parteischädigendes Verhalten durch Zusammenarbeit von Freimaurern über Parteigrenzen hinweg’!

Es kann nur einen Schluss für das Taktieren, Schweigen und die mangelnde Offenheit und Transparenz geben: es gibt viel mehr Freimaurer unter den Politikern, als wir uns vorstellen können und als die Öffentlichkeit wissen darf.

Das große Geheimnis der Freimaurerei ist wahrscheinlich genau dies: Volksvertreter aller Coleur sitzen als ‚Brüder im Geiste’ einträchtig und vereint mit dem Freimaurereid in Freimaurerlogen zusammen, huldigen einer Weltanschauung, nämlich der der Freimaurerei, deren Ideale sie auch politisch einhalten müssen, während sie öffentlich in Land- und Bundestagen und wo auch immer sonst noch, gegensätzliche Meinungen zu vertreten scheinen. Und das ist das Geheimnis, das ‚Volkstheater’ das die Öffentlichkeit nicht erfahren darf, das unter allen Umständen gewahrt bleiben muss. Angesichts dessen, dass Freimaurer-Politiker wie Thomas Dehler (FDP) und Reinhold Maier (FDP) einen so hohen Stellenwert genossen und wohl auch noch geniessen, nach denen sogar Stiftungen und Parteizentralen benannt wurden, kann dies nur als weiterer ‚Beleg’ gesehen werden. Hiermit fordere ich nochmals alle Parteien auf, endlich offen zu legen, wer Freimaurer von den Abgeordneten ist. Dieses Recht hat der Bürger allemal in einer sich immer so lobenden Demokratie endlich zu erfahren, welcher Weltanschauung ihr Volksvertreter wirklich huldigen!

Weitere Hintergrundinformationen:

Guido Grandt: „Schwarzbuch Freimaurerei – Von der Französischen Revolution bis zu Uwe Barschel“

Quelle:

GEZIELTE UMFRAGE ZU FREIMAURER IM PARLAMENT OFFENBART GRAVIERENDE INFORMATIONSMÄNGEL!

Dazu :

Wie wir in diesem Beitrag ausführlich dargelegt haben, bedarf die Umsetzung von Weltherrschaftsplänen, d.h. von einer Herrschaft weit über die Nationen hinaus, wie wir sie heute schon erleben, eines strammen Organisationsprinzips. Ein wesentlicher Stützpfeiler dieses länderübergreifenden Organisationsprinzips ist die heutige Freimaurerei, die von den Jesuiten, d.h. von der katholischen Kirche, entwickelt worden ist.

Wer sich näher mit der Freimaurerei beschäftigt, wird schnell zu dem Ergebnis gelangen, dass die Freimaurer „Diener“ bzw. „Erfüllungsgehilfen“ für „höhere Interessen“ sind und sich streng in ein Organisationsnetz eingliedern und funktionieren müssen – ähnlich wie bei so genannten „Sekten“, die oft ähnlich strukturiert sind.

Wenn aber nun Freimaurer „Erfüllungsgehilfen“ von „höheren Interessen“ oder sagen wir von „Logen-Interessen“ sind, wie verhält sich diese Funktion dann mit dem im Grundgesetz normierten „freien Mandat“ des Abgeordneten, wenn dieser Freimaurer ist, was ja vorkommen soll – gelinde gesagt?

Artikel 38 Grundgesetz lautet nämlich in Abs. 1:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Wir kann ein Freimaurer, der Parlamentarier ist, dieses im Grundgesetz normierte „freie Mandat“, das übrigens wesentliche Voraussetzung unserer repräsentativen Demokratie ist, überhaupt wahrnehmen, wenn er „Logen-Interessen“ dienen muss? Wie kann er dann an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen sein?

Diese berechtigte und durchaus brisante Frage hat sich wohl auch ein Autor gestellt, der deshalb sogar eigens eine Umfrage unter den Parteien durchgeführt hatte, um dieser Frage näher nachzugehen. Die Antworten der Parteien, sofern diese überhaupt geantwortet hatten, dürften wohl für sich sprechen.

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Junkers No Deal mit Trump

TRUMP: „Wir haben einen guten Deal gemacht !“

 

Wer einen Schwachkopf schickt wird Irrsinn erhalten !

Der Zollstreit der USA mit der EU scheint den
Eurokraten nicht sehr am Herzen zu liegen. Warum sonst hätten sie einen Mann wie
Jean-Claude Junckers geschickt ?
Also jemanden, der für gewöhnlich zu allem bereit und zu nichts zu gebrauchen ist!

Und so kam es, wie es kommen musste :
Trump gelang es Junckers voll über den Tisch zu ziehen !
Das Ergebnis ist für die EU katastrophal, das noch nicht einmal
die EU-freundlichen Medien es wagen genaues zu verkünden! Man muß also schon ein ausgemachter Schwachkopf wie Peter Altmaier sein,um darin eine  Win-Win-„Situation
zu sehen. Jean-Claude Junckers verteidigte seinen völligen Mißerfolg mit der äußerst fadenscheinigen Behauptung „massiv unter Druck“ gesetzt worden zu sein. Wusste Junker denn nicht zu wem er da fährt und auf was er sich dementsprechend hätte einstellen müssen? Immerhin hatte er mit Trump keinen Eurokraten vor sich , denen man schlichtweg alles verkaufen kann, sondern einen knallharten Geschäftsmann. Um es mal mit den genmanipulierten Soja Bohnen zu sagen, die die EU jetzt kaufen muß: Der Vertrag ist nicht die Bohne wert! Daneben werden die USA nun auch ihr umweltschädliches , überteuertes Fracking Gas in der EU los ! Was das dem Verbraucher und vor allem auch der Umwelt letztendlich kosten wird ,ist nicht absehbar.

Was bekam die EU dafür?

Keine WEITEREN ZÖLLE auf Autos> Vorerst!

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US Fracking Gas:

Fracking verschmutzt Trinkwasser

Ein US-Forscher arbeitete an dem Beweis, dass Fracking das Trinkwasser in einem kleinen Dorf verschmutzt. Als die ersten Zwischenergebnisse vorlagen, sorgte die Umweltschutzbehörde für die Einstellung der Forschung sowie für eine Nichtveröffentlichung der Zwischenergebnisse. Doch der Forscher gab nicht auf. Er verlies die Umweltbehörde, beendete seine Forschungsarbeit und veröffentlichte die Ergebnisse im Fachmagazin „Environmental Science and Technology“.

 

 

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Quelle:

Bildergebnis für Bilder Zu Fracking

 

Junker hat sich erpressen lassen und  das soll als Erfolg verbucht werden!

 

NUN zur Gen – BOHNE

„Ein riesiges Problem“: USA in der Gentechnik-Falle | FR.de

http://www.fr.de › Wirtschaft

Die USA befeuern die Verbreitung genmanipulierter Pflanzen.

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1996 kamen die ersten genmanipulierten Sojabohnen auf den europäischen Markt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der US-Saatgutkonzern Monsanto sein Patent in den USA und Europa schon in der Tasche: Das Patent EP 546090 umfasst gentechnisch veränderte Pflanzen, die gegen das firmeneigene Pflanzenvernichtungsmittel Roundup-Ready (Glyphosat) resistent gemacht wurden. Aufgezählt werden folgende Spezies: „Mais, Weizen, Reis, Sojabohne, Baumwolle, Zuckerrübe, Ölsaatenraps, Canola, Flachs, Sonnenblume, Kartoffel, Tabak, Tomate, Luzerne, Pappel, Kiefer, Apfel und Traube“.So kündigte Monsanto schon 2004 an, dass neue Sojabohnensorten auf den Markt kommen sollten, die eine verbesserte Ölqualität aufwiesen und konventionell gezüchtet wurden. Bevor dieses Saatgut mit dem Namen VISTIVE aber verkauft wird, kreuzt Monsanto die Pflanzen mit seinen gentechnisch veränderten Sorten. Jeder Landwirt, der mit VISTIVE arbeiten will, weil diese Soja einen verbesserten Ölgehalt hat, muss also gleichzeitig die Gen-Saaten akzeptieren.

Verfolgung von Landwirten in Nordamerika

In den USA werden die genmanipulierten Soja-Sorten zum Teil seit neun Jahren angebaut (US-Patente 4538060, 4840835, 5352605) und der Patentschutz beim Anbau und Handel mit der Sojabohne Roundup Ready bereits durchgesetzt.

Die Landwirte müssen einen Vertrag mit Monsanto unterzeichnen, der der Firma erlaubt, jederzeit Inspektionen bei den Landwirten durchzuführen. Außerdem müssen die Landwirte auch das Spritzmittel von Monsanto beziehen und sie verlieren das Recht, die Ernte für die Aussaat wieder zu verwenden.

Monsanto: Patent auf Roundup Ready Pflanzen

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Bildergebnis für Bilder Gen Soja Bohne

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In Sachen Gentechnik sind die Vereinigten Staaten international nicht nur ein Vorreiter, sie befeuern auch aktiv die Verbreitung genmanipulierter Pflanzen. Zugleich jedoch wird der Hunger der eigenen Bevölkerung nach Bio immer größer. In den vergangenen drei Jahren wuchsen die Verkäufe jeweils zweistellig. Mit einem Volumen von fast 40 Milliarden Dollar ist der US-Markt für biologisch erzeugte Lebensmittel der weltweit größte.

Und das stellt die Amerikaner vor ein Problem. Denn um Bio-Eier, Bio-Fleisch und vor allem Bio-Milch zu erzeugen, müssen die Bio-Farmer im eigenen Land ihr Futter über große Entfernungen heranschaffen – aus Europa und Indien.

Es geht vor allem um biologisch erzeugte Soja und um Öko-Mais. Beide Futterarten werden in den USA auf riesigen Flächen angebaut, allerdings zu mehr als 90 Prozent in ihrer gentechnisch veränderten Variante. Doch Gentechnik und Bio-Landbau schließen einander aus. Zwar sind die USA der weltweit größte Sojaerzeuger, sie stehen für 35 Prozent der Welternte. Der Anteil biologisch erzeugter Soja aber ist verschwindend gering. Nur 0,17 Prozent der US-Soja-Felder werden biologisch bewirtschaftet, beim Mais sind es mit 0,3 Prozent nur minimal mehr.

Futtermais wird importiert

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Man kann nur hoffen, daß es für diesen Dreck keine Abnehmer gibt, denn immer noch bestimmt der Kunde den Marktwert von Produkten !

ddbNews R.