Sondervideo der VV vom 31.01.2018 Thema: Staatsangehörigkeit
Themenerläuterung zur Sendung der VV am Mittwoch dem 31.01.2018 mit Sendeaufzeichnung
1) Ashki- die neue Bezeichnung
2) Wir in der Verfassunggebenden Versammlung sind die Nachkommen der Staatsangehörigen der 26 Bundesstaaten im Gebiets- und Rechtsstand vom 31. Juli 1913. Der aktive Stand der Rechtsverhältnisse dieser Staaten wurde ab November 1918 durch Nachfolgeorganisationen, wie z.B. die nicht rechtsstandsverändernde Täuschung Weimarer Republik überlagert.
Überlagerung ohne Rechtsstandveränderung deshalb, da ausschließlich die Staatsangehörigen der Bundesstaaten selbst ihre Rechte an den Bundesstaaten und an den Gebieten aufgeben oder verändern können, was sie aber bis heute nicht getan haben. Durch keinen schriftlichen Rechtsakt oder eine entsprechende Willenserklärung kann die Aufgabe dieser alten Rechte belegt werden.
Unsere Vorfahren hatten im Kaiserreich die Staatsangehörigkeit zu den Bundesstaaten und nur eine mittelbare Angehörigkeit zum Kaiserreich. Unsere Vorfahren und auch wir, waren und sind keine Staatsangehörigen des Kaiserreiches und besitzen die Rechte an den Verfassungen unserer Bundesstaaten, aber nicht an der so genannten Verfassung von 1871, welche nur eine Verordnung des Kaisers war. Eine Verordnung hat einen niederen Rang als eine Verfassung.
Die ebenso niederrangige, unmittelbare, also die direkte Reichsangehörigkeit, besaßen nur die damaligen Kolonisten, die eben keine unmittelbare Staatsangehörigkeit zu den Bundesstaaten, sondern lediglich die vorgenannte unmittelbare Reichsangehörigkeit zum Kaiserreich besaßen. Durch den rechtlichen Niedergang des einzigen Rechteträgers am Kaiserreich, dem Kaiser selbst, blieben die damaligen Kolonisten mit ihrer unmittelbaren Reichsangehörigkeit zum Kaiserreich tatsächlich erst einmal als Staatenlose zurück. Heute besitzen sie die Angehörigkeiten zu ihren eigenen und zwischenzeitlich entstanden Staatswesen.
Damit das für alle Zeiten klar ist: ein RuSTAG-Deutscher kann sowohl das Eine oder auch das Andere sein. Die Bezeichnung RuSTAG-Deutscher sagt erst einmal nicht aus ob der, oder diejenige die Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten besitzt, also eine Bundesstaatsangehörigkeit geerbt hat oder die unmittelbare Reichszugehörigkeit, die z.B. ein Kolonist aus dem Kongo bekommen konnte. Daher ist die Bezeichnung RuSTAG-Deutscher irreführend und wenig aussagefähig.
Da das Kaiserreich diesen Unterschied bewußt machen mußte ist auch klar, das es sich hier augenscheinlich um zwei Rechtskreise handelt. Die Bundesstaaten haben dem Kaiserreich keinen Zugriff auf ihre Staatsangehörigen und auch nicht auf ihre Gebietsrechte gestattet.
Ein Staatenbund, was das Kaiserreich gewesen ist, hat nach der rechtlichen Definition grundsätzlich kein eigenes Volk, kein eigenes Gebiet, in der Folge auch keine eigene Staatsgewalt und ist nach der damals wie heute gültigen Rechtslage kein Staat im völkerrechtlichen Sinne.
Ein Staatenbund ist eine Dachorganisation in Form einer lockeren Union zu einem bestimmten Zwecke, ein Verein, eine gemeinsam von souveränen Staaten eingesetzte Verwaltung mit bestimmten Aufgaben, welcher, genau wie eine juristische Person, in sich und alleine durch sich selbst keine eigenen Rechte, ohne Zustimmung der ihn tragenden Völkerrechtssubjekte, entwickeln kann.
Insgesamt ist festzustellen, das die Menschen in der VV durch die vererbten Rechte ihrer Vorfahren, welche die Staatsangehörigen der Bundesstaaten waren, alle Rechte an den Staatswesen der Bundesstaaten selbst, wie die Rechte an ihren Gebietsflächen bis heute inne haben.
Noch einmal:
Die Bundesstaaten waren die Staaten und damit die Völkerrechtssubjekte!
Das Kaiserreich war kein Völkerrechtssubjekt, kein Staat, sondern ein Staatenbund ohne Möglichkeit des Zugriffs auf die Grundrechte der Bundesstaaten ohne deren Genehmigung.
Und nun sitzen die Träger aller Rechte an den alten Bundesstaaten und deren Gebieten, welche den einzelnen Bundesstaaten zuzuordnen sind, in der VV und beschließen für die Zukunft einen gemeinsamen Weg in ein gemeinsames Staatswesen. Niemand kann den Trägern aller Rechte diesen Weg nach allen international gültigen Regeln nehmen. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker verdeutlicht die zweifelsfreie Rechtslage.
Und deshalb sagen die Bürger der VV auch mit vollem Recht – wir sind Deutschland. Wir als Träger aller vererbten Rechte an den alten Bundesstaaten, den Völkerrechtssubjekten und an allen Gebieten, die den Bundesstaaten zugehörig sind und die wir ohne Einschränkung besitzen, haben diese Rechte und Gebiete zusammengelegt und ein neues Staatswesen, ein neues Völkerrechtssubjekt mit der Bezeichnung und der international anerkannten Rechtsform –Föderaler Bundesstaat Deutschland– über alle Gebiete dieser Bundesstaaten geschaffen.
Komplette Sendeaufzeichnung:
LIVE Mitschnitt vom 31.01.2018 Verfassunggebende Versammlung
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Am 31.01.2018 veröffentlicht
Staatsangehörigkeit der Abstammungsdeutschen – EILT! Verbreiten!
Am 02.02.2018 veröffentlicht
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