„Bürgerarbeit“ – Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt Beschäftigungstherapie für Langzeitarbeitslose?

ddbNews R.

Im folgenden Beitrag wird das System „Bürgerarbeit“ einmal aufs Korn genommen und wie bekannt, plant auch die AfD dieses Modell der modernen Sklaverei, an der Altersarmut allerdings wird dieses System nichts ändern. Die Verfassunggebende Versammlung plant Grundeinkommen für alle so daß sich diese Systemsklaverei verbietet !

 

Versklavung wie 1933 Hartz IV: Warnung vor der AFD! = — der Freitag

19.09.2017 – Die AFD plant die Zwangsarbeit, also die Versklavung von fast 10 Millionen Sozialleistungsempfänger einzuführen! Im Gegenzug will sie Hartz IV abschaffen!

Anna Thurner – Die AfD will „Bürgerarbeit statt Hartz IV“… | Facebook

Die AfD will Hartz IV abschaffen und stattdessen die Zwangsarbeit …

15.09.2016 – Die AfD will Hartz IV abschaffen und stattdessen für arme Menschen die Zwangsarbeit einführen, die sie „Bürgerarbeit“ nennt. In ihrem Programm heißt es: „Unter Bürgerarbeit ist die Ausübung gemeinnütziger Arbeit durch Langzeitarbeitslose zu verstehen, die nicht unmittelbar in Konkurrenz zum …

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 Bericht von Paul zur Bürgerarbeit

Die sogenannte „Bürgerarbeit“ wurde am 15.07.2010 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen. Zu diesem Zeitpunkt war es ein Modellprojekt, um Langzeitarbeitslose wieder in Arbeit zubringen.

Die IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) hat zu diesem Zeitpunkt schon ganz klar skizziert, was dieses „Modellprojekt“ (Testlauf) ist und in welchem Bereich sich die „Bürgerarbeit“ (Beschäftigungstherapie) abspielt. [1]

Zitat: „Die Tätigkeit muss gemeinnützig sein und darf keine regulären Jobs verdrängen“.

Das interessante daran ist, dass die „Tätigkeit“ eigentlich ein Ehrenamt ist und speziell diese Arbeit im sozialen Bereich stattfindet. Schauen wir uns das doch mal etwas genauer in einem Beispiel an. [1]

Herr Mustermann ist 50 Jahre alt, hatte ein Ingenieursstudium abgeschlossen und hat ca. 20 Jahre in einem Betrieb als Ingenieur gearbeitet. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden und Herr Mustermann musste gehen. Da war Herr Mustermann bereits 45 Jahre alt.

Herr Mustermann ist also 45 Jahre alt und sucht natürlich eine neue Arbeit bekommt aber nur noch Absagen, weil er zu „alt“ ist. Daraus resultiert, dass er in ALG II (Hartz IV) rutscht und faktisch als „faul“ abgestempelt wird. Jetzt kommt das Jobcenter und meint, „warum haben sie noch keine Arbeit gefunden? Ich habe eine Idee, wir machen sie wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt und wenn das nicht klappt, machen sie erst mal Bürgerarbeit.“

Die nette Dame vom Jobcenter erklärt dem Arbeitssuchenden, dass er erst mal an einem Bewerbungstraining teilnehmen soll und an berufsspezifischen Weiterbildungen. Bitte nicht vergessen er ist Ingenieur. Leider hat die Bemühung nichts gebracht und Herr Mustermann macht jetzt „Bürgerarbeit“ (Ehrenamt).

Einem logisch denkenden Menschen würde direkt auffallen, wo das Problem ist. Es ist nicht der Arbeitssuchende Herr Mustermann, sondern die Unternehmen, die nur junge Menschen einstellen mit Berufserfahrung. Zumal bei der „Bürgerarbeit“ der Arbeitssuchende weiterhin ALG II (Hartz IV) bekommt und wenn er die „Bürgerarbeit“ nicht ausführt die Leistungen gekürzt (Sanktionen) werden. [2] (Achtung: im Quellenverweis steht Revision. Eine Revision ist eine Überprüfung im juristischen Sprachgebrauch.)

Seit 01. Januar 2016 heißt das Programm jetzt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Was an dieser Geschichte äußerst Amüsant ist, dass das Jobcenter an den Träger 1370,- Euro überweist bei 30 Std. Wochenarbeitszeit und dieser es an den „Bürgerarbeiter“ weiter gibt. Diese „Förderung“ muss vom Träger nicht zurück bezahlt werden, ergo ist es Umsonst für ihn. Soweit die Theorie, aber ob es in der Praxis umgesetzt wird steht auf einem ganz anderen Blatt. [3] [4]

Fassen wir also zusammen: Herr Mustermann ist Ingenieur und unterstützt jetzt, durch die „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Bürgerarbeit), Menschen mit Beeinträchtigung (körperlich oder geistig). Er ist also ein „Sozialarbeiter oder Erzieher“, ohne eine Ausbildung in diesem Bereich! Das Jobcenter zahlt an den Träger eine stattliche Summe, welche der Träger nicht zurückzahlen muss!

Wer ist der Nutznießer an der ganzen Sache?

Auflösung: Der Träger, denn er muss kein Geld bezahlen und hat eine Arbeitskraft die er danach wieder gehen lassen kann. Der größte Verlierer in der Geschichte ist allerdings Herr Mustermann, denn er wird nicht zwingend danach eine Einstellung bekommen und ist dann wieder an das ALG II (Hartz IV) gebunden. Das Jobcenter hat nur Geld zum Fenster raus geschmissen.

Wenn das die Logik der BRD ist ,na dann gute Nacht.

Deshalb Stimme erheben und nicht abgeben.

Verfassunggebende Versammlung

Quellenverweise:

[1] http://doku.iab.de/chronik/31/2010_07_09_31_buergerarbeit.pdf

[2] https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014144.pdf (siehe 3.3)

[3] http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Modellprogramme/bundesprogramm-soziale-teilhabe-am-arbeitsmarkt.html

[4] http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsmarkt/foerderrichtlinie-soziale-teilhabe-arbeitsmarkt.pdf;jsessionid=448B33D6DC2BE0F9DD42A6D70A59D9CE?__blob=publicationFile&v=1

 

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