Der Masterplan zum 3 Weltkrieg und andere Themen

1.)

 

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2.)

Bremer BAMF-Skandal – Wurden die Untersuchungen schon jahrelang systematisch behindert?


Anfang 2018 wurde die frühere Leiterin der Bremer BAMF-Dienststelle, Ulrike B., wegen der gegen sie erhobenen Vorwürfe, endgültig suspendiert. Danach übernahm Josefa Schmid die Leitung in Bremen.

Sie startete aus eigener Initiative Ermittlungen zu den Fällen, in denen die frühere Leiterin der Bremer Dienststelle Asylanträge ungerechtfertigt positiv beschieden hatte. Durch Frau Schmid wurde der Skandal bekannt

Wie jetzt nach und nach bekannt wird, gab es schon seit 2014 interne Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen das Asylgenehmigungsverfahren, durch die damalige Außenstellenleiterin Ulrike b. Nach offizieller Darstellung des Innenministeriums, wurden die dem BAMF übergeordneten Stellen im Ministerium jedoch nicht über die Vorgänge im BAMF informiert.

Gegen Ulrike B. wurde 2016 staatsanwaltlich und intern ermittelt. Nach Aussagen des BAMF reichten die Ergebnisse aber nicht für eine strafrechtliche Verfolgung aus. Obwohl sich Ulrike B. auch in Asylverfahren anderer Außenstellen eingemischt hatte und schon abgelehnt Asylanträge über ihre Dienststelle genehmigte.

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https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/bremer-..

 

 

3.)

Wenn das Volk nicht mehr anschaut, was es soll

Wenn man dem bestehenden Misstrauen gegenüber Politik und Medien noch ein wenig Schubkraft verleihen will, mache man es so wie jüngst Monika Grütters (CDU), Staatsministerin für Kultur und Medien. In einem Gastbeitrag für den „Tagesspiegel“ konstatiert sie, das Internet ermögliche offenbar „derzeit mehr Freiraum, als die Demokratie vertragen kann“.

Ein verblüffender Satz. Was genau meint sie mit „derzeit“? Also nicht mehr lange? Überhaupt: Wer entscheidet darüber, wie viel Freiraum die Demokratie verträgt? Und was legitimiert denjenigen? Kann man bei eingeschränktem Freiraum überhaupt noch von Demokratie sprechen? Und auf welch geheimnisvolle Weise dient eine Freiheitsbeschränkung dem „Recht auf freie Meinungsbildung“, wie sie an anderer Stelle sagt?

In den Onlinekommentaren zu ihrem Gastbeitrag erntet Frau Grütters reichlich Widerspruch. Selbst schuld, möchte man ihr zurufen. Denn in ihrer Begründung geht einiges durcheinander – zum Beispiel Demokratie und Rechtsstaat.

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http://noack-finsterwalde.de/2018/05/16/wenn-das-volk..

 

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 übernommenes Zitat, Orginalaussage von A.H.

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Der Wind der Freiheit weht übers deutsche Land