Was ist der bürgerliche Tod, was eine juristische Person, was ist der Mensch und was die natürliche Person

ddbnews R.

Viele kennen die Unterschiede nicht und verwechseln die Begriffe und damit die Rechtskreise. Hier nun einmal die Erklärung ,die verständlich für jeden sein sollte:

  1. Bürgerlicher Tod:
  2. Einführungsgesetz BGB

  3. Art. 10
    Name

    (1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

    Quelle: https://dejure.org/gesetze/EGBGB/10.html

Das ist der bürgerliche Tod der zukünftig ausgeschlossen werden muß und in der Verfassung festgehalten sein muß ! Das macht Menschen zu juristischen Personen ( Sachen und Firmen, Vereine usw. ohne eigene Rechtskraft) , die die natürliche Person als Mensch hat, weil die natürliche Person als Mensch alle Rechte hat und Träger aller Rechte an einem Gebiet und Land ist und nur sie kann einen Staat nach Völkerrecht ausrufen.

 Warum man in der BRD nun nur eine juristische Person- Sache ist liest man hier und kann es selbst nachprüfen:

Capitis deminutio maxima ist der Begriff aus dem Lateinischen, den maximalen Verlust des Status

oder bürgerlicher Tod. Der ein oder andere wird diesen Begriff schon irgendwo gelesen oder gehört haben, ohne sich darüber Gedanken gemacht zu haben. Der Begriff gehört zum römischen Recht und bezeichnet den rechtlichen Status einer Person oder Personengruppe.

Sie werden fragen: Was haben wir heute noch mit dem römischen Recht zu tun? Erstaunlicherweise ist gerade das deutsche BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stark vom römischen Recht geprägt und daher nicht verwunderlich, dass das römische Recht heute noch als Wahlfach bei der juristischen Ausbildung angeboten wird. Man unterscheidet zwischen den Begriffen;

capitis deminutio minima als Wechsel in der Familienzugehörigkeit

capitis deminutio media als Verlust des Bürgerrechts und der Familienzugehörigkeit

capitis deminutio maxima als Verlust der Freiheit, des Bürgerrechtes und der Familienzugehörigkeit

Die lateinischen Worte bedeuten übersetzt; capitis = des Hauptes, deminutio = Verminderung oder Schmälerung, minima = kleine, media = mittlere, maxima = größte oder eben maximale Verminderung. Und was hat das alles mit uns zu tun? Das gilt es herauszufinden.

Mehr:

https://buergerstimme.com/…/20…/01/capitis-deminutio-maxima/

Capitis

deminutio (lat.), im römischen Rechte diejenige Veränderung, welche eine Person in Ansehung ihrer bürgerlichen Rechtsfähigkeit erleidet. Während nämlich nach moderner Rechtsanschauung jeder Mensch als Rechtssubjekt, mithin als Person, erscheint, war nach römischem Rechte die volle Rechtsfähigkeit des Menschen durch das Vorhandensein dreier Eigenschaften bedingt. Es waren dies die drei Hauptstufen (status) der Persönlichkeit: libertas, civitas, familia (Freiheit, römisches Bürgerrecht, Familienstand), d. h. die Stellung im altrömischen Agnationsverband. Die rechtliche Persönlichkeit, welche diese Status gewährten, wurde als das caput des römischen Bürgers und jede Minderung oder Veränderung derselben, das Heraustreten aus dem darauf beruhenden Rechtskreis, als bezeichnet. Dabei wurden, jener dreifachen Abstufung des Personenstandes entsprechend, auch drei Grade der unterschieden.

1) Der Verlust der Freiheit (libertas), welcher namentlich durch Kriegsgefangenschaft und durch die Verurteilung zum Tod (servitus poenae) herbeigeführt ward, zog den totalen Verlust der bürgerlichen Rechtsfähigkeit des dadurch Betroffenen nach sich. Derselbe erlitt dadurch eine maxima, wurde zum Sklaven (servus) erniedrigt und fortan nur noch als Sache betrachtet und behandelt. Hierauf beruhte im römischen Rechte der Gegensatz zwischen Freien (liberi) und Sklaven (servi).

2) Durch das Requisit der Zivität wurde der Unterschied zwischen römischen Bürgern und den sogen. Peregrinen begründet. Nur der römische Vollbürger (civis Romanus) hatte an den Rechtsinstituten des jus civile, des römisch-nationalen Rechts

http://www.peter-hug.ch/lexikon/capitisdeminutio

Mensch und natürliche Person

Deshalb ist die natürliche Person das Wichtigste und nur Menschsein reicht nicht aus, weil das Menschsein nur in das Naturrecht fällt und da kein juristisches Recht anfällt. Im Naturrecht gilt das Recht des Stärkeren, das bedeutet der Schwächere bleibt auf der Strecke. Das wird auch Wolfsgesetz genannt und heißt im übertragenem Sinn fressen oder gefressen werden.

Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. In früheren Rechtsordnungen – wie dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen. Vergleichbare Wirkungen hatten noch in der Neuzeit der Klostertod und der Bürgerliche Tod.

Gegensatz zur natürlichen Person ist die juristische Person (beispielsweise Vereine, Firmen).

https://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliche_Person

Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dass „die Normen des menschlichen Zusammenlebens durch die Natur des Menschen begründet werden können und müssen.“[1] Dieses umfasst sowohl unstrittige Rechtsgrundlagen (Prämissen) in der Tradition antiker Philosophen wie Heraklit, den Sophisten, Aristoteles und Platon, die aus einer Idee einer objektiven oder absoluten Wahrheit herstammen, als auch die Vorstellung, jeder Mensch sei „von Natur aus“ (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet – unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Insoweit ist die Naturrechtsidee eng verbunden mit der Idee der Menschenrechte. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche „ewige“ Rechte angesehen.

Daneben gibt es eine Auffassung von Naturrecht als „Recht des Stärkeren“. Unter der Voraussetzung der Gemeinnützigkeit bedeutete dies, dass gleiche Rechte den Sieg der besseren Leistung über angestammte Berechtigungen ermöglichen sollten. Im Sozialdarwinismus und Faschismus hat sich daraus allerdings ein paradoxes „angestammtes Recht der besseren Leistung“ ergeben – ähnlich wie zuvor beim Gottesgnadentum die „von Gottes Gnaden erwirkte“ Legitimation der nicht anzutastenden Monarchen­position aufgefasst worden war.

https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht

Das “ Recht des Stärkeren“ erleben wir gerade in der BRD, dort wird ohne Rechtsgrundlage gegen alles vorgegangen, was das „Recht der BRD“ in Frage stellt und das ist vielfältig. Eigenes Recht wird dabei missachtet !! Täglich wird dagegen verstoßen !

siehe auch:

!!!! URTEILE DES sog. Bundesverfassungsgerichtes ( Bundesgrundgesetzgerichtes) zur BRD zum anklicken:

„Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“. Wir leben in einem rechtsfreien Raum.

http://brd-gameover.de/index.php?thread/347-%E2%80%9Egesetze-ohne-geltungsbereich-besitzen-keine-g%C3%BCltigkeit-und-rechtskraft%E2%80%9C-wir-leb/

Die BRD ist am 17.7.1990 staatsrechtlich erloschenhttp://brd-gameover.de/index.php?thread/315-die-brd-ist-am-17-7-1990-staatsrechtlich-erloschen/

Bundesverfassungsgericht beendet eine Unsitte bei Hausdurchsuchungen

http://brd-gameover.de/index.php?thread/293-bundesverfassungsgericht-beendet-eine-unsitte-bei-hausdurchsuchungen/
DROHUNG MIT SCHUFA-EINTRAG RECHTSWIDRIG

http://brd-gameover.de/index.php?thread/128-drohung-mit-schufa-eintrag-rechtswidrig/
Urteil Bundesverfassungsgericht: Der Einigungsvertrag ist nichtig!

http://brd-gameover.de/index.php?thread/88-urteil-bundesverfassungsgericht-der-einigungsvertrag-ist-nichtig/
Bundesverfassungsgericht – BRD als Rechtsstaat seit 1956 ohne Bestand

http://brd-gameover.de/index.php?thread/58-bundesverfassungsgericht-%E2%80%93-brd-als-rechtsstaat-seit-1956-ohne-bestand/

BVG kippt Erbschaftssteuer!

http://brd-gameover.de/index.php?thread/41-bvg-kippt-erbschaftssteuer/

Bundesverfassungsgericht, ist Grundgesetzwidrig

http://brd-gameover.de/index.php?thread/31-bundesverfassungsgericht-ist-grundgesetzwidrig/

Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen.

http://brd-gameover.de/index.php?thread/29-alle-beamtenverh%C3%A4ltnisse-sind-am-8-mai-1945-erloschen/

Quelle:  http://brd-gameover.de/index.php?board%2F16-bundesverfassungsgericht%2F

Marionette

Vorwort:

In jeder Verfassung, in welcher der bürgerliche Tod nicht ausgeschlossen wurde, ist die natürliche Person nicht mehr vorhanden. Somit gibt es keinen Träger der hoheitlichen Rechte, es gibt hierdurch ebenfalls kein völkerrechtliches Subjekt, also ein völkerrechtliches Staatswesen, sondern lediglich eine Zivilisation, eine Organisation, im Rang einer Verwaltung. Dies betrifft die BRD von 1949, die DDR, die BRD seit 1990, das Kaiserreich, alle Freistaaten, die Weimarer Republik und auch das so genannte 3. Reich.

Abstimmung zur Kernverfassung, die den bürgerlichen Tod ausschließt, seit 1849 das erste Mal wieder und für immer bleibend, damit die Rechteträger auch die Träger aller Rechte bleiben, an ihrem Namen und Land / Gebiet.

Artikel 2 – Die Verfassung

§ 1. Die geistigen, beseelten, lebenden, nicht verstorbenen oder verschollenen Wesen, ausgestattet mit allen Rechten der Schöpfung seit ihrer Entstehung im Mutterleibe, die sich selbst als Menschen bezeichnen,

– sind die juristischen Rechteträger, wie darüber die Rechteträger der natürlichen Evolution der Schöpfung an allen Gebieten der Deutschen Völker, die seit über 1300 Jahren diese Landflächen besiedeln und bewohnen,

– vereint im Bundesstaat Deutschland, welche als alleinige Rechteträger dieser deutschen Völker, selbst die nunmehr gültige Verfassung und die Bezeichnung für ihre Gebiets- und Landflächen festgelegt haben,

– in ihrem Bestreben der Wahrnehmung eigener Verantwortung, die Freiheit, die Menschlichkeit, die Unabhängigkeit und den Frieden offen gegenüber und gemeinsam mit allen Menschen dieser Erde zu stärken,

– im Willen gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung, ihre Vielfalt zu leben im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verpflichtung gegenüber den vergangenen und aller künftigen Generationen,

– mit dem Wissen, daß nur frei ist, wer seine Freiheit bewahrt und die Stärke des Volkes, wie aller Menschen dieser Erde, sich immer am Wohle jedes Einzelnen mißt, welche Zufriedenheit und Liebe jeder erleben und finden wird,

– mit der Erfahrung von Generationen, daß niemals ein juristisches Recht über den geborenen Wesen stehen kann, sie nicht unterwerfen, nicht einschränken in ihrem Handeln und Denken beeinflußen darf,

– beauftragt mit dem Erhalt der Schöpfung gegen jede andere Art der Religion und des Fanatismus, gleichwohl im Wissen um die Bedeutung einer Sinnhaftigkeit für das Zusammenleben denkender und fühlender Wesen,

– in tiefem Bestreben für den Schutz und den Erhalt ihres Lebensraumes, der gesamten Erde zu wirken, deren Recht auf den eigenen Bestand und Leben in jeder Weise und für alle Lebewesen die sie hervorbringt,

haben diese Grundsatzverfassung als ihre gemeinsame Vereinbarung unter und zwischen ihnen selbst wirkend, durch ihren höchsten, menschlichen Eid gegeben, verkündet und in den verbindlichen und über allen anderen Rechten sowie Rechtsystemen stehenden, wirksamen Stand versetzt.

https://www.verfassunggebende-versammlung.com/

Ein Gedanke zu “Was ist der bürgerliche Tod, was eine juristische Person, was ist der Mensch und was die natürliche Person

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.