Warum die Verfassunggebende Versammlung diesen Weg geht

 

Warum geht die Verfassunggebende Versammlung für Deutschland den eingeschlagenen Weg ?

 

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1)

Eine Verfassunggebende Versammlung, Nationalversammlung oder auch Verfassungskonvent genannt, hat die Aufgabe sich für die Durchführung der Versammlung einzusetzen und den rechtlichen Rahmen zu geben. Die Verbreitung und die Bekanntmachung zum Volk hin ist ihre Hauptaufgabe.

Eine Verfassunggebende Versammlung benötigt keine besonderen staatlichen Strukturen. Allerdings gab es schon immer einen Vorsitz mit einer ordnenden Gruppe innerhalb der Versammlungen, welche die Einhaltung der Grundregeln beachten und zur Bewerkstelligung des Ablaufes, bis zu ihrer Beendigung durch Neuwahlen, aufgrund der durch sie selbst erstellten Verfassung oder Verfassungsänderung organisieren. Nach der Einsetzung der neuen Regierung ist die Aufgabe der Versammlung erfüllt. In der Verfassunggebenden Versammlung in Venezuela ist dieser Ablauf gut zu verfolgen. Sie endet bald durch die Wahlen am 20. Mai 2018.

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2)

Die Verfassunggebende Versammlung für Deutschland hat allerdings weitere und weltweit sicherlich einmalige Probleme zu lösen. Durch die juristischen Verwerfungen seit 1871, bzw. seit 1918, ist nicht einmal mehr das Volk, bestehend aus den Rechtspersonen des, bzw. der vorherigen orginären Völkerrechtssubjekte eindeutig zu definieren. Eine Verfassunggebende Versammlung ohne zumindest einem Volksteil ist schlicht unmöglich.

Da die Verordnung vom 16. April 1871, die Verordnung der Weimarer Republik vom 14. August 1919, die diversen Verordnungen des Dritten Reiches und die BRD alt, vom 23. Mai 1949, die DDR und die neue BRD seit 1990 keinerlei Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Verfassunggebenden Versammlung mangels fehlenden Gebietsansprüchen und fehlenden Staatsangehörigen besitzen, blieb nur die Klärung durch ein eigenes Feststellungsverfahren. Dieses Verfahren beinhaltet die gültige Regel über die Abstammung zu einem der 26 Bundesstaaten und dessen Staatsangehörigkeiten, welche alle Abstammungsdeutschen noch heute besitzen.

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3)

Weiterhin hat die Verfassunggebende Versammlung für Deutschland noch ein weiteres Problem. Die Strukturen des Vereinigten Wirtschaftgebietes BRD (Art. 133 GG) seit 1990 sind vorhanden. Sie haben allerdings viele Bestandteile privatrechtlicher Natur und Verfahrensweisen, welche in einem Staatswesen so nicht dauerhaft Bestand haben können. Alleine die simple Umstellung eines Arbeitsamtes in eine ARGE GmbH, können kein Inhalt einer staatlichen Struktur sein. Es gibt tausende von anderen Fehlentwicklungen dieser Art.

Da keine andere Struktur, welche einem Staat würdig wäre, vorhanden ist, leistet diese Versammlung zusätzlich die Lösung der Problematik einer zu planenden unmittelbaren, mittel – und langfristigen Umstellung in allen Bereichen. Diese Aufgabe hat mit der Verfassunggebenden Versammlung als eigenständiges Völkerrechtssubjekt grundsätzlich nichts zu tun. Allerdings erfordert die besondere Situation auch die Überlegungen, da nicht verantwortet werden kann, daß nach Beendigung der Versammlung keine Lösungen für die nachfolgende Zeit vorliegen. Daher entwickelt die Verfassunggebende Versammlung, aufgrund der  langsam entstehenden Verfassungsschrift, das Staatswesen Föderaler Bundesstaat Deutschland und simuliert die Strukturen bis in jedes Detail.

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Uns ist vollkommen klar, daß die unter den Punkten 2) und 3) aufgeführten Dinge nicht zu den grundsätzlichen Aufgaben einer Verfassunggebenden Versammlung gehören. Die realen Umstände um Deutschland lassen aber keine andere Vorgehensweise zu, da die weltweite rechtliche Akzeptanz ansonsten gefährdet wäre und fehlenden rechtlichen Elementen nicht anders Geltung und Gültigkeit verschafft werden kann. Wir müssen den Aufbau eines deutschen Staatswesens völlig neu erdenken und der Zukunft des Volkes eine neue Grundbasis erarbeiten, da keine alte Basis vorhanden ist.

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