Verfassunggebende Versammlung – Rechtsgrundlage Teil 1

Hiermit stellen wir Euch noch einmal Teil 1 der Rechtsgrundlage für die Verfassunggebende Versammlung vor.

Der Vorsitzende der Verfassunggebenden Versammlung des Rechtssubjekts Staatenbund Deutscher Völker

Am 17. Juli 1990 wurde das Besatzungsorgan Bundesrepublik in Deutschland vom 23. Mai 1949, durch Streichung seines räumlichen Geltungsbereiches, Artikel 23 seiner Besatzungsordnung „Grundgesetz von 1949“, ersatzlos aufgehoben. Mit dem Eintritt der Tageswende vom 17. Juli 1990 zum 18. Juli 1990, 0.01 Uhr, ist damit das Besatzungsorgan Bundesrepublik in Deutschland mitsamt seinem Grundgesetz, wie alle sonstigen Militärbefehle, z.B. alle Bundesländer des Besatzungsorgans Bundesrepublik in Deutschland, dejure erloschen. Juristisch wirksam wurde diese Streichung am 29. Juli 1990 – siehe: BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990, rechtswirksam zum 29. September 1990.

Rechtsverweis hierzu: Urteil des Firmen – Bundesverfassungsgericht BverfGE 3, 288 (319f):6, 309 (338,363) „Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft“. Weitere, gleichbedeutende Entscheidung hoher Gerichte liegen vor.

An diesem 17. Juli 1990 nahmen sich die vier Alliierten aus dem Völker- und somit dem Besatzungsrecht in Form der Haager Landkriegsordnung selbst heraus, gaben Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 vollständig frei und entzogen gleichzeitig allen BRD – Akteuren ihre Ämter und durch Wahl bestimmte Positionen. Die Deutschen waren nun aufgefordert, ihre staatlichen Stellen wieder zu errichten.
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In der Folge der vorgenannten Streichung wurde bei der UN im Auftrage der ehemaligen Alliierten die alte BRD vom 1949 mit der UN-Länderkennziffer 280 sowie die DDR mit der UN Länderkennziffer 278 ausgetragen. Neu eingetragen wurde das freigegebene Gebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 unter der gleichlautenden Bezeichnung aus den Proklamationen und Besatzungspapieren von 1945, Deutschland/Germany unter der neuen UN-Länderkennziffer 276. Etwas anderes war auch nicht frei zu geben. Die Bundesrepublik Deutschland, wie die Deutsche Demokratische Republik, sind damit juristisch nichtig.
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Die damalige Regierung, Dr. Helmut Kohl, wie alle anderen so genannten Amtsträger der alten Bundesrepublik in Deutschland, im Bund und in allen Militärbefehlen „Bundesländer“, verloren ihre Rechtsgrundlage und somit ihre Ämter, jede Entscheidungsgewalt und jede Funktion. Sie waren in ihrer neuen Position als normale deutsche Bürger aufgefordert und wie jeder andere Deutsche durch Abstammung ebenfalls befugt, die Staatlichkeit von Deutschland durch eine Verfassunggebende Versammlung wieder herzustellen. Diese Versammlung wurde unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schäuble begonnen, nach kurzer Zeit allerdings ergebnislos und ohne Begründung aufgelöst.
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Die Vereinigung mit dem zweiten Besatzungsmittel für Mitteldeutschland, Deutsche Demokratische Republik, zum 03. Oktober 1990, hat juristisch, dejure und defacto, zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Die neuen Bundesländer der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sollen am 03. Oktober 1990 dem bereits am 17. Juli 1990 gestrichenen Grundgesetz, Artikel 23, beigetreten sein, obwohl sich diese neuen Bundesländer erst am 14. Oktober 1990 gegründet haben. Ein Urteil des Firmen – Sozialgerichtes Berlin aus dem Jahre 1991, wie eine Urteil des Firmen – Bundesverfassungsgerichtes in den nachfolgenden Monaten, bestätigten die Nichtigkeit des Einigungsvertrages und somit der bis dahin behaupteten Wiedervereinigung.
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Die Geschäftswerdung des „Vereinten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland von 1990“, bestehend aus den Gebieten der alten Bundesrepublik in Deutschland von 1949 und dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik, begann am 29. August 1990 mit Gründung der „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“, Frankfurt/Main, Handelsregisterbuch HRB 51411. Hiernach verloren die ehemaligen Besatzungsmittel nicht nur ihren Bestand, sondern die Folgeorganisation, Bundesrepublik Deutschland von 1990, jede völkerrechtliche Bedeutung. Diese neue Bundesrepublik Deutschland entwickelte sich zu einem privatwirtschaftlich organisierten Firmenkonsortium, in dem nur noch das internationale Handelsrecht und kein Völker- oder Staatsrecht, kein BGB etc. mehr gelten können.
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Völkerrechtswidrig und entgegen staatsrechtlicher Grundlagen gelten die Vorbehaltsrechte und Militärgesetze der Alliierten aus dem Überleitungsvertrag von 1955 durch Übernahme in den 2 + 4 Vertrag von 1990 bis heute in diesem Firmenkonsortium BRD fort und werden dort den vorhandenen allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB`s zugeordnet.

 Das sich diese handelsrechtlichen Verträge teilweise gegenseitig aufheben, verbleibt als reine Feststellung ohne Berücksichtigung und/oder Bedeutung aus völkerrechtlicher Sicht. Alle weiteren deutschen Gebiete unter fremder Verwaltung verblieben dahingehend unberücksichtigt in ihrem alten Status. Dennoch sind bis heute alle Gebiete des Kriegsverlierers in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 völkerrechtlich frei und werden von der neuen BRD, wie den rechtsunwirksamen Nebenabsprachen der BRD Politik nach dem 18. Juli 1990, unter Täuschung im internationalen Rechtsverkehr weiterhin rechtswidrig ohne jede Rechtsgrundlage verwaltet.

Somit ergibt sich die Rechtsgrundlage der Verfassunggebenden Versammlung vom 01. November 2014, mit dem Rechtsstand vom 17. Juli 1990, 0.01 Uhr, zum 18. Juli 1990, rechtswirksam zum 29. September 1990, unter Bezug auf den Artikel 146 des ursprünglichen Grundgesetzes vom 23. Mai 1949, sowie unter Bezug auf das BGBL II, Seite 885/890 vom 23.09.1990, rechtswirksam zum 29.09.1990.

Alle von der Nichtregierungsorganisation „Bundesrepulik Deutschland von 1990“, wie von den vier Alliierten seit dem 18. Juli 1990 geschlossenen Vereinbarungen, Gesetze, Mitgliedschaften und Verträge untereinander und mit Dritten, sind für die Verfassunggebende Versammlung und dem ihr nachfolgenden Staatswesen so lange nichtig, bis später und dazu befugte, staatliche Stellen oder Amtsträger eine andere Entscheidung getroffen haben.
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Die Herstellung staatlicher Strukturen und Stellen, wie die Ausarbeitung und spätere Einsetzung einer Vereinbarung durch freie Volkswahlen, werden den Weg zur Souveränität aller deutschen Gebiete und zum Abschluß von Friedenserklärungen ebnen. Bis zur Entlastung der Verwaltungsstellen durch neue, auf der Grundlage einer Vereinbarung eingesetzten Menschen und Amtsträger, führen die Verwaltungsstellen der Verfassunggebenden Versammlung die politischen und staatlichen Geschäfte kommissarisch weiter.

http://www.bundesstaat-deutschland.de/1-rechtsgrundlage/

ddbnews A.