BRD verklagt: Sie soll sich dem Völkerrecht stellen!

Haisenko: Drei Jemeniten zwingen die BRD, sich dem Völkerrecht zu stellen

Wessen Geschäft betreibt eine Regierung, alle Regierungen, spätestens seit der “Wiedervereinigung”, die ihr Volk über seinen wahren völkerrechtsmäßigen Status nicht von sich aus aufklärt? Ein Urteil des OVG Münster kann jetzt dazu beitragen, dass die Regierung dazu gezwungen wird, zumindest teilweise Aufklärung zu betreiben.

 

Es war der Friedensnobelpreisträger Obama, der die Befehle für Tausende Drohnenmorde unterschrieben hat. Diese Befehle konnten nur ausgeführt werden unter Nutzung der US-Airbase Ramstein als Relaisstation. Die liegt mitten in Deutschland. Weil sie die USA nicht verklagen können, haben sich drei Jemeniten an ein deutsches Gericht gewandt und die Bundesregierung verklagt, hilfsweise das Verteidigungsministerium.

Die Jemeniten geben an, Angehörige bei US-Drohnenangriffen verloren zu haben. Es steht außer Frage, dass alle Drohnenmorde der USA gegen jegliches Recht verstoßen, denn sie finden in Ländern statt, die sich nicht im Kriegszustand mit den USA befinden. Es sind Mordaufträge in “James Bond Manier”, mit “der Lizenz zu töten”, denn ihnen geht kein Verfahren voran, das auch nur annähernd als rechtsstaatlich bezeichnet werden könnte.

Für die Unterschrift auf dem Mordauftrag des amerikanischen Präsidenten reicht es aus, dass die CIA oder ein anderer amerikanischer Dienst diese weitgehend willkürlichen Morde für angebracht halten. Dass dabei eine Unzahl an unschuldigen Zivilisten zu Tode kommen, wird billigend in Kauf genommen und bestenfalls als Kollateralschaden ad acta gelegt.

Die Drohnen-Einsätze der USA werden von deutschem Boden aus in Ramstein gesteuert

Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg ausgehen, heißt es seit dem Zweiten Weltkrieg. Spätestens seit sich Deutschland unter Schröder/Fischer an dem – laut Schröder selbst – völkerrechtswidrigen Angriff auf Jugoslawien beteiligt hatte, ist diese hehre Maxime nur noch Makulatur.

Wie sieht es aber mit der US-Basis Ramstein aus, über die alle Kriege der USA im Mittleren und ferneren Osten sowie Nordafrika geführt werden? Ohne Ramstein könnten die USA ihre Drohnen nicht steuern. Der direkte Weg vom klimatisierten Container im Herzen der USA, wo die “Piloten” an ihren Joysticks weltweit Menschen mit einem Mausklick ermorden, ist einfach zu weit vom Ziel entfernt. Dasselbe gilt für die Logistik und die Versorgung Verwundeter.

Ramstein ist die Drehscheibe des US-Militärs für seinen weltweiten Terror. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Themenkomplex gibt es nicht. Die kann es nicht geben, denn dann müssten unangenehme Wahrheiten über die deutsche Souveränität behandelt werden.

Ramstein ist, wie alle US-Stützpunkte in Deutschland, exterritoriales Gebiet unter alleiniger Kontrolle der USA. Die Frage der deutschen Souveränität wird umgangen mit dem Argument, die US-Truppen wären auf Wunsch der Bundesregierung im Lande.

Kann daraus gefolgert werden, dass auch alle Aktionen, die von den amerikanischen Basen in Deutschland ausgehen, dem Wunsch der Bundesregierung entsprechen? Wäre die BRD tatsächlich ein souveräner Staat, dann wäre diese Folgerung zwingend.

Es ist davon auszugehen, dass die klagenden Jemeniten genau davon ausgehen und so ihrer Klage Substanz verleihen. Das OVG Münster hat hierzu wohl Bauchschmerzen, weil auch ihm eine eindeutige Position der Bundesregierung fehlt. Genau das ist es nämlich, was dem Urteil des OVG Münster zu entnehmen ist, vor dem die Kläger aus dem Jemen zumindest einen Teilerfolg erzielt haben:

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Bundesregierung dazu verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des amerikanischen Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen.

Gegebenenfalls müsse die Bundesrepublik bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken, urteilten die Richter. Die Forderung der Kläger, die Nutzung der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden, wies das Gericht jedoch ab.

Das Gericht konnte in diesem Punkt gar nicht anders urteilen, denn wiederum ist nicht geklärt, ob die Bundesregierung überhaupt in der Position ist, den USA irgendetwas zu untersagen, was auf den US-Basen vor sich geht. Abgesehen davon, sind die USA nicht verpflichtet, ihre Aktionen auf diesen Basen vor der Bundesregierung offen zu legen.

Mutiger Richterspruch des OVG Münster

Immerhin stellt das Gericht aber fest, dass die bewaffneten Drohneneinsätze „zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen, wodurch die Kläger rechtswidrig in ihrem Recht auf Leben gefährdet werden“. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ließ der OVG-Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Betrachtet man aber dazu all die Geheimverträge und deutschen(!) Gesetze zu CIA und NSA, kann man sich schon ausmalen, wie das Urteil des BVG ausgehen wird/muss.

Geradezu lächerlich ist da die Aufforderung des OVG, die Bundesrepublik müsse ggf. bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken. Sie kann es nicht und hat es auch noch nie getan. Die USA miss-/verachten Völkerrecht routinemäßig und es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, alle Völkerrechtsverletzungen aufzulisten, die die USA während der letzten hundert Jahre begangen haben, ohne dafür jemals zur Rechenschaft gezogen zu werden. Schon gar nicht vom immer noch als “Feindstaat” gelisteten Deutschland.

 

Was mag das OVG Münster zu diesem Urteil bewogen haben? War es einfach formaljuristische Konsequenz oder der Wunsch, endlich eine offene Debatte über den völkerrechtlichen Status Deutschlands und der US-Basen in Deutschland anzuschieben? Wenn letzteres das Motiv war, ist es überaus traurig, dass es erst dreier Jemeniten bedurfte, bis das Thema auf den Tisch gehoben werden konnte.

Mutig ist das Gericht sowieso, denn ein anderer Senat hat die gleichlautende Klage eines Somaliers aus formaljuristischen Gründen abgewiesen. Die Begründung dazu lautete, dass der Senat nicht überzeugt sei, dass der Vater des Klägers tatsächlich von einer US-Drohne getötet wurde. So kann man sich auch aus der Affäre ziehen.

Als “Feindstaat” kann Deutschland gegen die USA nichts ausrichten

Ich bezweifle, dass die Merkel-Regierung der Aufforderung des OVG Münster gerecht wird.

Zu viele Rechtsgutachten bezüglich Völkerrecht sind gerade in den letzten Jahren einfach ignoriert worden. Zum Beispiel was den Einsatz der Luftwaffe in Syrien betrifft. Hoffnung könnte allerdings aufkeimen, weil der US-Präsident jetzt Donald Trump heißt.

Was aber kann die Bundesregierung überhaupt gegen die USA ausrichten? Sind wir ihrer Willkür nicht schutzlos ausgeliefert? Mit welchen Mitteln soll die BRD auf die USA “einwirken”, ihr völkerrechtswidriges Verhalten von deutschem Boden aus einzustellen?

Nicht einmal der Schutz Deutschlands durch seine Mitgliedschaft in der EU kann da helfen, denn die Stationierung der US-Truppen und der exterritorialen Basen in Deutschland sind nicht von EU-Recht berührt. Es handelt sich um nationale Angelegenheiten, ebenso wie die Stationierung von US-Raketensystemen in Polen, in die sich die EU nicht einmischen kann.

Seit Jahren gibt es immer wieder große Demonstrationen gegen die US-Basis Ramstein und die Aktivitäten, die von dort ausgehen. Das wird in den Merkel-Medien weitgehend totgeschwiegen.

Das Urteil des OVG Münster hat diesen Themenkomplex jetzt in das Licht der Öffentlichkeit gerückt. In welchem Zustand befindet sich unser Land aber, wenn es erst der Klagen von Jemeniten und Somaliern bedarf, bis zumindest ein Gericht anerkennt, dass es hierzu Klärungsbedarf gibt?

Wessen Geschäft betreibt eine Regierung, alle Regierungen, spätestens seit der “Wiedervereinigung”, die ihr Volk über seinen wahren völkerrechtsmäßigen Status nicht von sich aus aufklärt? Das Urteil des OVG Münster kann jetzt dazu beitragen, dass die Regierung dazu gezwungen wird, zumindest teilweise Aufklärung zu betreiben. Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt!

QUELLE

Zum Thema:

Lügerei geht weiter

ddbNews R.

Erstaunlich ist es, daß trotz logischer Erklärung Assad weiter beschuldigt wird, nun sogar, daß die syrische Duma die OPCW Truppe an der Arbeit mittels Beschuß hindern will. Vorher kamen Berichte, daß man nicht nur im Lager der Oppositionsrebellen Chemikalien zur Herstellung von Giftgas fand, sondern diese auch gezielt die OPCW beschossen hatte. Auch Experten und Ärzte sagten aus, es gab gar keinen Giftgasanschlag.

.

UN-Sicherheitsteam unter Beschuss im syrischen Duma geraten – TV-Sender

.

Mitglieder eines UN-Sicherheitsteams sind unter Beschuss im syrischen Duma geraten, meldet der Fernsehsender Sky News unter Berufung auf den Chef der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) am Mittwoch.

„Der OPCW-Chef hat erklärt, dass das Sicherheitsteam der Vereinten Nationen unter Beschuss im syrischen Duma geraten ist“, so der Fernsehsender via Twitter.

​Zuvor war berichtet worden, dass der Einsatz von OPCW-Experten in Duma wegen eines Schusswechsels in der ehemaligen Rebellen-Hochburg verschoben worden sei.

Oppositionelle syrische Internetportale hatten zuvor über einen Chlorgas-Einsatz mit Dutzenden Toten in der damals noch von Rebellen kontrollierten Ortschaft Duma östlich von Damaskus berichtet, jedoch keine Beweise vorgelegt.

Ihre Informationen wurden schnell von westlichen Medien und Spitzenpolitikern aufgegriffen, die die Regierung des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad für die angebliche Attacke verantwortlich machten. Damaskus bestreitet das. Eine unabhängige Ermittlung blieb vorerst aus.

Quelle

.

OPCW-Untersuchungsmission im syrischen Duma wegen Schusswechsels verschoben

.

Der Beginn der Untersuchungsmission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) im syrischen Duma ist verschoben worden. Der Grund ist ein Schusswechsel in der ehemaligen Rebellenhochburg, meldet Reuters am Mittwoch.

Das am Dienstag nach Duma entsandte Sicherheitsteam der Vereinten Nationen hat einen Schusswechsel gemeldet. Daraufhin sei der Einsatz von OPCW-Experten in Duma verschoben worden.

.

Oppositionelle syrische Internetportale hatten zuvor über einen Chlorgas-Einsatz mit Dutzenden Toten in der damals noch von Rebellen kontrollierten Ortschaft Duma östlich von Damaskus berichtet, jedoch keine Beweise vorgelegt.Ihre Informationen wurden schnell von westlichen Medien und Spitzenpolitikern aufgegriffen, die die Regierung des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad für die angebliche Attacke verantwortlich machten. Damaskus bestreitet das.
Eine unabhängige Ermittlung blieb vorerst aus.

Quelle:

 

 

mehr auch unter:

Wenn Lügner ertappt sind

 

Je nach Sender bekommt man also andere Informationen und man kann gespannt sein, wie lange Menschen noch ihren eigenen Verstand ausschalten und wann erkannt wird, wer von Lügerei seinen Vorteil zieht, wem  also das ganze Theater nutzt!

cui bono est > Wem nutzt es???

Rote oder blaue Pille

ddbNews R.

Da haben wir sie nun die manipulierte Wahrheit, die widersprüchlichen Aussagen, die blinden Bündnisse des Westens, der gehorsame , folgsame Wahn der völkerrechtswidrigen Angreifer, die nicht an Wahrheit interessierte UN im Ami Interesse und deren Auftraggeber. Was für ein erstaunliches Durcheinander, was für ein Filz!

 

.

Internationales Verbrechertum greift Syrien an

Die drei aggressivsten westlichen Staatsterroristen, die VSA, Grossbritannien und Frankreich, haben in Syrien ein schwerwiegendes völkerrechtswidriges Verbrechen begangen und das souveräne Land ohne jede Legitimation mit Raketen angegriffen. mehr:

 

 

US-Rüstungsexperten zweifeln Rechtlichkeit des Raketenschlags gegen Syrien an

.

Pentagon: Darum legen wir keine Beweise für „Giftgasattacke“ in Syrien vor

.

 

Neue britische Premierministerin ist bereit Atomwaffen einzusetzen

 

 

 

Bild könnte enthalten: 1 Person, Text

 

Erklärung der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland

 

1.Sondersendung ddb Radio -Erklärung des Vorsitzenden der deutschen VV zu den Kriegshandlungen in Syrien! 2. Der UN-Sicherheitsrat lehnt die russische Resolution ab.

Sendeaufzeichnung der Sondersendung vom 14.04.2018 über Radioddb

 

Am 14.04.2018 veröffentlicht

UN-Sicherheitsrat nimmt russische Resolution zu US-geführtem Angriff nicht an

Der UN-Sicherheitsrat lehnt die russische Resolution zum Angriff der USA und der Verbündeten auf Syrien ab.

Ein russischer Resolutionsentwurf zur Beendigung der Aggression gegen Syrien wurde vom UN-Sicherheitsrat wegen mangelnder Unterstützung bei der Abstimmung abgelehnt.

Der russische Entwurf forderte die USA und ihre Verbündeten auf, „unverzüglich und ohne Verzögerung die Aggression gegen die Arabische Republik Syrien einzustellen“ und weitere aggressive Handlungen zu unterlassen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen.

Das Papier wies auch darauf hin, dass die Aggression „in dem Moment stattfand, in dem das Team der Organisation für das Verbot chemischer Waffen seine Arbeit aufgenommen hat, um Beweise für den angeblichen Einsatz chemischer Waffen in Douma zu sammeln“. Er forderte auch, dass alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Experten der OPCW ihre Arbeit ordnungsgemäß ausführen können.

Der russische Entwurf wurde von drei Nationen unterstützt: Russland selbst, Bolivien und China. Acht Länder, darunter die USA, das Vereinigte Königreich und Frankreich, die Raketenangriffe gegen Syrien durchgeführt haben, stimmten mit Nein, vier weitere Länder enthielten sich der Stimme.

Die USA, Frankreich und das Vereinigte Königreich haben einen massiven Angriff auf drei Einrichtungen – zwei westlich von Homs und eine im Raum Damaskus – gestartet, die nach Angaben der US-Stabschefs mit einem angeblichen syrischen Geheimwaffenprogramm verbunden sind.

Belastbare Beweise wurden bis zu diesem Zeitpunkt nicht publik.

.

UN-Sicherheitsrat nimmt russische Resolution zu US-geführtem Angriff nicht an

schreibt: RT Deutsch

 

 

weiteres:

Erklärung der Verfassunggebenden Versammlung Deutschland

Erklärung vom 14.04.2018

Als erster Vorsitzender der Verfassunggebenden Versammlung für Deutschland verurteile ich im Namen der gesamten Versammlung, wie im Auftrage des deutschen Volkes in der Versammlung, in schärfster Form die vollkommen widerrechtlichen und dem Völkerrecht in jeder Art und Weise entgegenstehenden Militäraktionen durch Washington DC, London und Paris gegen den souveränen Staat Syrien. Auch die vorherigen Einsätze von Israel und der Türkei sind an dieser Stelle nicht zu vergessen. Jedes anzuwendende internationale Recht wurde im Bezug auf Syrien in den letzten Wochen und vor allem am 14.04.2018 durch die vorgenannten Organisationen gebrochen.

Am 14.04.2018 hat mit dem Angriff diverser Streitkräfte aus vorgenannten Organisationen die Unrechtmäßigkeit von Handlungen gegen souveräne Staaten eine neue Qualität erreicht. Obwohl die Entlastung syrischer Stellen zu den Giftgasanschlägen längst zweifelsfrei vorliegt, führen die Washington DC, London und Paris aufgrund eines leicht durchschaubaren Lügengebildes Militärschläge in Syrien durch. Der Giftgasanschlag syrischer Stellen gegen das eigene Volk hat nie stattgefunden. Die Inszenierung wurde von den so genannten Weißhelmen der UNO organisiert. Es ist zudem völlig widersinnig zu behaupten, ein so beliebter und volksnaher Präsident würde sein eigenes Volk bekämpfen.

Auch die BRD – Presse hat sich erneut selbst übertroffen. ARD, ZDF und die schreibende, oder besser gesagt, abschreibende Zunft, ist an Geschmacklosigkeit und Inkompetenz nicht zu überbieten. Dort wird tatsächlich angenommen, das solche Dinge dauerhaft keine rechtlichen Konsequenzen hätten. Ich möchte im Einzelnen nicht die vorliegenden Daten und Beweismittel zu den Halbwahrheiten oder Falschmeldungen erläutern, aber die Zukunft wird Aufklärung und Recht schaffen.

Die Rolle, welche die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland in dieser Angelegenheit angenommen hat, ist wieder einmal bezeichnend und konnte nicht anders erwartet werden. Wir sollten die Bundesregierung durch den Rechtsbruch schlechthin ersetzen. Weitere Worte im Detail sind alleine wegen des Umganges der BRD mit der so genannten und gar nicht vorhandenen Flüchtlingskrise unnötig. Die Tage der Bundesrepublik Deutschland sind gezählt und so wird die Aufarbeitung sämtlicher Rechtsbrüche späterhin in aller Sorgfalt umfänglich erfolgen.

Die Verfassunggebende Versammlung stellt heute und für die Zukunft noch einmal klar, das die Geschäftsleitung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland, nach allen rechtlichen Vorschriften ihrer Eigentümer, denen Sie ausschließlich unterliegt, nicht für Deutschland als Ganzes sprechen oder handeln kann und darf.

Die Verfassunggebende Versammlung verbietet sich mit allem Nachdruck gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, wie gegenüber allen internationalen Partnern, die möglicherweise angedachte Verwendung ihrer Legitimität durch die Bundesrepublik Deutschland, wie jede widerrechtliche Nutzung von Bezeichnungen und Kennziffern des aus ihr erwachsenen Bundesstaat Deutschland, welche allein dem Bundesstaat zustehen.

Im Weiteren ist es zu unterlassen die Verfassunggebende Versammlung als einen Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland oder eines mit der Bundesrepublik Deutschland in Kooperation befindliches Völkerrechtssubjekt anzusehen oder zu behaupten, das es mit ihr gemeinschaftlich agieren würde. Wenn deutsche Angelegenheiten zu erörtern sind, dann gibt es national, wie international nur eine rechtliche Vertretung und das ist die Verfassunggebende Versammlung für Deutschland.

Mit angemessenem Unverständnis muß auch die Rolle von Russland bewertet werden. Sicherlich sind diplomatische Verwicklungen zu berücksichtigen, will man eine tatsächliche Beurteilung der Weltlage vornehmen und gewisse unvermeidliche Verknüpfungen einbeziehen.

So kommen wir auf dem Weg zum Frieden für alle Menschen aber nicht weiter.

Russland besteht auf Einhaltung völkerrechtlicher Regeln.

Die Übernahme der Krim erfolgte nach völkerrechtlichen Regeln, war niemals eine Annektion und kann daher nicht angezweifelt werden, sondern als Ausdruck des freien Willens der dortigen Einwohner. Die Planung für eine Verfassunggebende Versammlung in Russland wird überlegt und ist ggf. schon ausgearbeitet. Für Syrien wird von der russischen Seite eine Verfassunggebende Versammlung praktisch empfohlen, wie auch die Verfassunggebende Versammlung in Venezuela die Anerkennung durch Russland fand.

Nur die Verfassunggebende Versammlung für Deutschland, welche durch berechtigte Bürger aus der Mitte des Volkes entstanden ist und jede nationale wie internationale Rechtsgrundlage hat, sogar durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland rechtsgültig und zulässig ist, findet in den Überlegungen der russischen Administration bislang keine Erwähnung.

Es stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das Völkerrecht immer nur dann für eine Regierung gültig ist und bevorzugt wird, sofern es für die eigenen Interessen dienlich scheint.

Solange eben auch die russische Seite solche Verhaltensweisen zeigt, können Unrecht in Form der Bundesrepublik Deutschland als Fremdkörper im freien Gebiet von Deutschland überhaupt Bestand haben. Nur so bleiben Überfälle auf Staaten wie Syrien, wie auch Truppenaufmärsche in Polen gegen Russland möglich. Die russische Administration hat nach meiner Auffassung aufzuklären, wie sie das Recht genau ermittelt und zwar nicht nur für sich selbst, sondern für alle Staaten und Völker.

Wir wünschen den Menschen in Syrien viel Kraft und Zuversicht, den Verletzten schnelle Genesung. Wir sind in Gedanken an ihrer Seite und werden am Frieden und der Gerechtigkeit unter den Völker weiter arbeiten.

.

Der Vorsitzende des Versammlungsrat der Verfassunggebenden Versammlung für den Föderalen Bundesstaat Deutschland am 14. April 2018

.

.