Das Problem #Wohnraummangel sollte nicht unterschätzt werden, erklärt der Präsident der #Diakonie. Die Angst, aufgrund steigender #Mieten die Wohnung aufgeben zu müssen, greife um sich.
Diakonie: In Berlin hat Hälfte der Einwohner Angst, sich ihre Wohnung nicht mehr leisten zu können
Aber auch andere Tatsachen können so nicht mehr hingenommen werden:
Genderwahn – Der Schweizer Rückversicherungskonzern Swiss Re fördert die neue Welt der sexuellen Vielfalt, die alte Familienwerte, Traditionen und Sitten schädigt. Konzerne, Medien, Parteivereine und andere Interessengemeinschaften, arbeiten seit Jahren mit Hochdruck an der Umerziehung der Gesellschaft. Schließlich steht eine unnatürliche Menschheit mit auf dem Programm der neuen Weltordnung.
Worte wie „Heirat“, „Mann“, „Frau“, dürfen die Mitarbeiter des Konzerns künftig nicht mehr in den Mund nehmen:
BRD benutzt uns als Humankapital und holt raus was zu holen geht. Die derzeitige Geschäftsführerin macht das im Akkord!
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 (BVerfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11) steht nunmehr endgültig fest, dass unter der „Geltung“ des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie „ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.
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Erklärung:
Das Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 zum Wahlgesetz :
2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11
Im Urteil für Recht bekannt :
§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.11.2011 sind mit dem Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig…“
Die Konsequenz aus diesen offenkundigen Tatsachen :
Das Wahlgesetz vom 07.05.1956 = nichtig
Unter dem folgenden Link können Sie das Urteil in Gänze lesen :
Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.
3) Der Landtag von Baden-Württemberg bestätigt auf Anfrage der Partei „Die Grünen“:
. „Nur wer Deutscher ist braucht einen Personalausweis“
aber: nachgewiesener Deutscher ist nur, wer einen Staatsangehörigkeitsausweis hat
denn: der Personalausweis ist kein Beleg, das der Inhaber Deutscher ist, er spricht nur die Vermutung aus
und, der Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt die Reichsangehörigkeit nach der Verordnung zur Deutschen Staatsangehörigkeit vom 05. Februar 1934
und was war 1934 ? – genau, das 3. Reich und auch heute wird genau das bescheinigt.
Nur wer mit einem Staatsangehörigkeitsausweis nachweislich Deutscher nach der Verordnung vom 5. Februar 1934 ist, muß demnach einen Personalausweis mit sich führen, denn der Perso lässt ja nur vermuten wer Deutscher ist und der Staatsangehörigkeisausweis ist das alleinige Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit!!!! Aber nur wer Deutscher ist hat die Pflicht einen Perso mit sich zu führen !
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Nun weiß man ja aber, daß die Verordnung von Adolf Hitler, alle Bundesstaatler zu deutsch zu erklären, nicht rechtens war, weil in Deutschland das Vererbungsprinzip der Staatsangehörigkeit gilt. Deshalb war es damals auch nur eine Verordnung. Eine Staatsangehörigkeit Deutsche (r) hat es nie gegeben, weil Deutschland nie ein Staat war. Hier wird nur die Nationalität bezeichnet.
Die einzigen Staatsangehörigkeiten die es in Deutschland jemals gab, waren und sind die der Bundesstaaten von Preußen bis Bayern, vererbt durch unsere Väter, Großväter bzw. bereits Urgroßväter. Bei unehelichen Kindern durch die Mutter.
Wo also sitzen nun die Reichsbürger und Nazis?
Die sitzen u.a. in den Landtagen, im Bundestag, sind Richter usw. , nämlich alle jene , die sich die nicht vorhandene Staatsangehötigkeit des 3. Reiches unter Adolf Hitler mittels Staatsangehörigkeisausweis ausstellen lassen. Und diese Leute sind auch verpflichtet einen Personalsausweis bei sich zu führen!