»Gib mir deine Adresse und ich schicke 20 Migranten zu dir, die du dann versorgst“

Matteo Salvini kontert Zwischenrufe eines Asylaktivisten

 

Italiens Innenminister Matteo Salvini stellte bei einer Veranstaltung in Giulianova einmal mehr seine Schlagfertigkeit unter Beweis. Einem krakeelenden Asylaktivisten forderte er nach Herausgabe seiner Adresse auf. Er würde ihm dann 20 Migranten schicken, um die jener Aktivist sich dann mit seinem eigenem Geld kümmern dürfe. Danach war Ruhe.

 

Italiens Innenminister Matteo Salvini ist mitunter kein einfacher Zeitgenosse. Er hat vor der Wahl den Italienern ein Versprechen bezüglich dem Ende der Politik der offenen Grenzen und der ungebremsten Migration gegeben, welches er konsequent einhält. Für viele Politiker der EU ist er damit in den Fokus der Kritik geraten. Ein Politiker, der sein gegebenes Wort einhält, ist gerade bei den deutschen Altparteien fast schon undenkbar.

Noch schlimmer aber ist, dass sich Salvini der propagierten Willkommenspolitik und der unkontrollierten sowie ungebremsten Migration nach Europa verweigert. Damit steht er den Zielen von Merkel und ihren Gleichgesinnten konträr entgegen. Auch in Italien gibt es Asylaktivisten (weitaus weniger als in Deutschland), die Salvinis Politik kritisieren. Allerdings weiß dieser, mit derlei Figuren umzugehen.

In Giulianova, einem kleinen Badeort an der italienischen Adria, etwa 50 Kilometer südlich von Ancona, wollte Salvini bei einer offenen Podiumsdiskussion auf dem dortigen Marktplatz eine kurze Rede halten, als er mehrfach von einem »Aktivisten« als Mörder beschimpft wurde. Salvini blieb völlig ruhig und konterte die Zwischenrufe ganz gelassen: »Einen herzlichen Applaus für den Herrn, der soeben die Sorgfaltsplficht für zehn Migranten gewonnen hat.«

Als der Krakeeler noch einmal eine Abwertung in Richtung Salvini rief, drehte sich der Innenminister auf dem Podium direkt zu dem Schreihals um und forderte ihn auf: »Gib mir deinen Vornamen, deinen Familiennamen und deine Adresse. Ich sende dir dann sofort 20 Migranten, die du dann mit deinem eigenen Geld versorgen darfst und ihnen drei Mahlzeiten pro Tag servierst.«

Von dem Krakeeler ward danach nichts mehr gehört. Salvini hingegen setzte seine Rede fort und bekräftigte noch einmal, dass Italien sowohl alle eingeschleusten und eingeschmuggelten Migranten wie auch Migranten, die in Italien kriminell werden, sofort zurücksenden wird.

Quelle

Advent, Advent, die Hütte brennt

ddbNews von Andy Würger am 18.12.2018

 

Alle Tage wieder, kommt der Messermann. So oder ähnlich könnte der Text eines Liedchens sein, passend in die Zeit der vielen Lichter, die in der dunklen und kalten Jahreszeit diverse Nadelbäume schmücken. Selbstverständlich darf man nicht vergessen, daß man mit diesem Brauch die religiösen Gefühle der Neubürger verletzen könnte und der ein oder andere sich dadurch genötigt sieht sein Messerli zum Einsatz zu bringen und mal schnell ein paar Köpflein abschneidet oder einen LKW ordnungswidrig auf einen belebten Platz steuert, auf dem sich „Ungläubige“ den Kopf mit erhitztem Wein zuschütten, um diese direkt mit einem LKW und göttlicher Hilfe ins Paradies zu befördern oder einfach eine mitgebrachte Knarre zu ziehen, um in die Menge zu schießen. Ist das nicht deren Kultur und sollte man diese doch gerade jetzt, nach Unterzeichnung des Migrationspaktes und der bedingungslosen Kapitulation der BRD-Bewohner unter die Merkel-Diktatur nicht tolerieren?

 

Überfall in Hamburg: Messer-Mann bedroht Putzfrau – Polizei sucht ...
Bild: google

Solche Taten werden immer durch politische Geisterfahrer instrumentalisiert. Die Sprechblase Seibert der Kanzlerschauspielerin heuchelt dann einfach Betroffenheit. Die BRD-Bewohner nehmen ihm das ab, denn der ist ja so nett, der belügt uns nicht. Andere Politschaumschläger warnen vor der Instrumentalisierung solcher Taten durch Rechts und sorgen gelegentlich auch dafür, daß für diesen Kampf gegen Rechts, alles mobilisiert wird, was eine Gitarre oder ein Mikrofon halten kann. Heraus kommt dabei ein Cocktail aus toten Ho.en und stinkigem Fischfilet mit weißer Sch..ße, furchtbarem Geplärre und weiteren Körperverletzungen.

Forschungsgrabung in Messel - Fachgruppe Mineralogie und ...
Bild: google

Schlimm genug, daß die Masse der Konsumschafe kurz nach solchen Vorfällen direkt zum Tagesgeschäft übergeht, sich nach dem Wechseln der eingeschi….enen Windeln, schnell wieder ihrer Lieblingsbeschäftigung, dem bedingungslosen konsumieren widmet. Menschlichkeit, Anteilnahme = Fehlanzeige. Sie freuen sich auch, wenn ein Attentäter von der Polizei erschossen in einem Hauseingang medienwirksam abgelegt wird. Das Dumme dabei, nun kann man den nicht einmal mehr nach seinem Friseur befragen, geschweige denn nach Hintermännern und Auftraggebern. Wie praktisch. Im Mediendeutsch nennt man das neutraliseren. Klingt doch prima, hat jede Menge Platz für Interpretationen und nun auf zum nächsten widerlichen Markt. In Nürnberg wurden 3 Frauen niedergemetzelt, aber sonst erst einmal niemand erschossen, noch immer kein Ausweis gefunden. Die Geheimdienste arbeiten mit Hochdruck daran und die Polizei weiß wahrscheinlich mal wieder nicht, was da gerade veranstaltet wird.

Die Masse der Menschen will das genau so. Sie haben sämtliche Verbrechen der BRD-Geschäftsführung, wie auch jegliche körperliche Angriffe auf die Bewohner des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit ihrer, bei den letzten „Wahlen“ abgegebenen Stimme legitimiert, AfD-Wähler inklusive. Es scheint so, als können sie es nicht erwarten mit dem Gesang geflügelter Jahresendfiguren Bekanntschaft zu machen. Man könnte meinen, sie wünschten sich ihren eigenen Tod. Anders läßt sich all das nicht mehr deuten und auch so erklärt sich die nette Deagel-Liste. Willkommen in der Freiluftpsychiatrie BRD.

Vielleicht wäre es wenigstens für zweifelnde Menschen sinnvoll, sich an die zu wenden, die verstanden haben, in welcher Diktatur, in welcher Lüge wir leben und die gleich noch die Lösung zu allen Fragen der heutigen Zeit anzubieten haben oder wäre auch das zu viel verlangt?

 

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ddbNews A.

 

Ankerzentrum Bamberg: Sturm der Polizei auf Merkels VIP-Gäste

ddbNews von Andy Würger am 11.12.2018

 

Das ist mal wieder voll Nazi. Da sitzen einige frustrierte VIP-Gäste der BRD im Ankerzentrum Bamberg fest und nur weil sie ihre Kultur leben, rückt Seehofers bewaffnete Trachtengruppe mit einer Hundertschaft an, um den Gästen Merkels und der überwältigenden Mehrheit der Bewohner der BRD, das Handwerk zu legen. Die viel gepredigte Toleranz scheint da nun doch nicht zu gelten. Die Bilanz des Einsatzes: Mehrere Verletzte, auch unter der Trachtengruppe und mindestens 100.000 €uro Sachschaden, der am Ende vom BRD-Dummbrot, also dem Steuersklaven getragen werden muß.

Polizeieinsatz im Ankerzentrum Bamberg
Bild: dpa

Im Nachrichtenkanal Welt jammert ein Polizeisprecher über den Einsatz und die Steinwürfe auf Polizisten. Hört auf zu jammern. Ihr habt das so gewollt und ihr unterstützt die pausenlosen Rechtsbrüche der BRD bedingungslos, auch bis in den Tod. Hier gilt Klappe halten, nachdenken, so das noch möglich ist und entsprechend handeln. Eine Handlungsempfehlung für den nächsten Einsatz könnte man von dieser Stelle aus trotzdem geben. Sollte wieder ein Notruf wegen Randale in einem Ankerzentrum eingehen, dann laßt die zusätzlich zur Hundertschaft antreten, die für den Wahnsinn verantwortlich sind, also alle greifbaren Politikdarsteller, sogenannte „Amtsträger“ und Vertreter des „Flüchtlingsrates“. Bei zusätzlichem Personalbedarf sind die BRD-Wähler an den Tatort zu karren und genau diese haben dann die VIP-Gäste mit Namenstanz und ähnlichen Spinnereien zu beruhigen.Hier sind schon ein paar Freiwillige:

Bamberger Mahnwache Asyl protestiert gegen AnkER-Zentrum - Freund ...
Bild: freundstattfremd.de

Das ist besser als jeder Flachbild-TV und die Polizisten bleiben unverletzt und kein Polizeisprecher muß sich über die Gewalt gegen Polizisten erregen. Sollten die Politiker und oder Wähler zu Schaden kommen, dann einfach zusammenfegen und dann husch in den wohl verdienten Feierabend. Das BRD-Stimmvieh wollte solche Spielchen und genau das sollten sie jetzt auch bekommen.

 

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ddbNews A.

Die CDU-Schauspieler und der Migrationspakt

ddbNews von Andy Würger am 03.11.2018

 

Heimlich, still und leise sollte der Migrationspakt der Vereinten Nationen für alle Mitglieder dieser babylonisch-satanischen Sekte weltweit eingeführt werden. Ein paar wenige Länder haben diesem diabolischen Machwerk bereits eine klare Abfuhr erteilt. Unter den Ländern die das Machwerk ablehnen gehören, wie nicht anders zu erwarten, die USA, Österreich und Ungarn. Andere Länder Europas wie Kroatien, Tschechien und Polen werden den Migrationspakt wahrscheinlich auch nicht unterschreiben.

Selbstverständlich wäre es sinnvoll, wenn die Menschen in Europa, den USA und der restlichen Welt wissen würden, was in diesem Pakt geschrieben steht, bzw. was er bewirken soll. Da die Medien ihren Bildungs- und Informationsauftrag verweigern, die Politik sich ausschweigt und sie statt dessen alles daran setzen jegliche Kritik an diesem Pakt im Keim zu ersticken, verlinken wir den Text an dieser Stelle. Hier findet ihr den UN-Migrationspakt.

Betrachten wir doch einmal was der Verein CDU zum Thema Migrationspakt zu sagen hat. Und wo finden wir das? Auf deren eigener Internetpräsenz:

 

02.11.2018

Fragen und Antworten zum UN-Migrationspakt

Dieser weltweite Migrationspakt ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in die vatikanisch-satanische Neue Weltordnung, auch kurz NWO genannt. Noch immer wissen viele Menschen nichts von  dem aktuellen Machwerk. Sie machen sich auch nicht die Mühe dieses Ding zu lesen. Wozu auch, wir können ja eh nichts dagegen machen. Wirklich? Wir sind mehr als die paar Verbrecher die seit Jahrtausenden die gesamte Menschheit knechten und weiterhin bis in alle Ewigkeit versklaven wollen. Das sollten die Herrschaften an den Schaltstellen der Macht nicht vergessen. Die sollen ja ihre NWO haben, aber wir, die Menschen auf diesem Planeten machen das, was wir Menschen selbst für wichtig halten, was uns gut tut und nicht was man uns vorschreibt. Noch können wir uns entscheiden. Ewige Sklaverei oder doch besser Frieden und Freiheit?

Zum Schluß wollen wir die Politiker und alle Presstituierten immer und überall hüpfen sehen, denn wie sagte der Freiburger Oberbürgermeister nach der jüngsten Massenvergewaltigung auf einer „Demo gegen Rechts“ zu seinen Mitläufern, „Wer nicht hüpft, ist ein Nazi“. Also dann hüpft mal fein, hüpft, hüpft, hüpft…. und wenn sie nicht gestorben sind, dann hüpfen diese Schwachköpfe noch in 1000 Jahren.

 

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ddbNews A., 02.11.2018

 

 

 

 

Anleitung zum Rechtsbruch

ddbNews R.

Wenn Journalismus dazu benutzt wird Recht und Gesetz zu brechen, so daß der Willkür Tür und Tor geöffnet wird, dann ist von einem  angeblichen „Rechtsstaat“ nichts  übrig, was ein erschreckendes Bild auf die Gegenwart wirft und den Zustand der Politik in diesem Land verdeutlicht. Solcherlei Journalismus ist die Akkreditierung zu entziehen !

Hier hat sich die TAZ besonders hervorgetan, wie folgende Beispiele zeigen:

 

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Abschiebungen verhindern

Anleitung zum Ungehorsam

Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!

Fall 1: Abschiebung vom Flughafen

Am Flughafen

Wenn Sie schon vorher wissen, dass mit einem bestimmten Flugzeug eine Abschiebung geplant ist, können Sie bereits am Flughafen protestieren: Informieren Sie andere Fluggäste. Sprechen Sie das Personal der Fluglinie am Check-in-Schalter oder beim Boarden an.

Gegen die polizeiliche Abschiebebegleitung selbst aktiv zu werden, ist hingegen nicht empfehlenswert: Die Beamten werden kaum von ihren Anweisungen abweichen und dürfen Ihren möglichen Widerstand wie auch den der Person, die abgeschoben werden soll, mit Gewalt brechen.

Außerdem kann, wer einen Polizisten auch nur anrempelt, seit einer Gesetzesnovelle im letzten Jahr mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden. Sparen Sie sich ihre Energie besser für gleich, Sie werden Sie noch brauchen!

Im Flugzeug

Wenn sich die Türen des Flugzeugs geschlossen haben, geht es richtig los: Denn jetzt darf die Bundespolizei nach internationalem Recht keine Zwangsmaßnahmen mehr durchführen. Selbst wenn die Beamten also als sogenannte Sicherheitsbegleitung mitfliegen wollen und sich deswegen noch im Flugzeug befinden, können Sie aktiv werden.

Das Ziel ist jetzt, den Start des Flugzeugs zu verhindern. Bleiben Sie stehen! So lange sie sich nicht hinsetzen, darf das Flugzeug nicht losfliegen. Sprechen Sie das Flugpersonal und die anderen Fluggäste an. Erklären Sie, dass Sie so lange stehen bleiben, bis die Person, die abgeschoben werden soll, das Flugzeug verlassen hat. Versuchen Sie, mit der Person zu sprechen und ihr zu erklären, was sie tun.

Wenn möglich, sprechen Sie mit dem Flugkapitän: Er und nicht die Polizei hat im Flugzeug die Hoheitsgewalt. Wenn Sie ihn davon überzeugen können, nicht mit dem Abschiebepassagier an Bord loszufliegen, haben Sie gewonnen. Ihre Chancen stehen dabei nicht schlecht: Rund 300 Abschiebungen aus Deutschland scheiterten im letzten Jahr an der Weigerung des Piloten. Falls möglich, holen Sie sich Öffentlichkeit dazu, per Livestream über soziale Netzwerke. Wenn Ihnen die Live-Übertragung zu viel ist: Filmen Sie, wenn möglich, für später.

Danach

Wurde die Abschiebung erfolgreich verhindert, kommt die Person in den meisten Fällen anschließend in Abschiebegewahrsam, und natürlich kann auch eine erneute Abschiebung angeordnet werden. Dennoch ist die Verhinderung in vielen Fällen sinnvoll, denn sie verschafft Zeit – Zeit, in der auf mögliche Abschiebehindernisse hingewiesen werden und eine juristische Auseinandersetzung geführt werden kann.

Ihnen selbst können nach der Aktion Strafen drohen. Verschiedene Delikte kommen in Betracht, etwa der Eingriff in den Flugverkehr, Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder auch Nötigung. Falls Sie den Piloten überzeugen konnten, stehen ihre Chancen allerdings deutlich besser. In jedem Fall: Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Sich an die Presse sowie an Asylrechtsorganisationen zu wenden, ist empfehlenswert.

Fall 2: Abschiebung von zu Hause

Eine Abschiebung im Flugzeug zu verhindern, ist quasi die Last-Minute-Option. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, schon früher aktiv zu werden. Abschiebungen aus der Wohnung, aus der Flüchtlingsunterkunft, aus der Schule oder vom Arbeitsplatz werden immer wieder durch zivilen Ungehorsam verhindert.

Wichtig: Vernetzen Sie sich! Wenn Sie erfahren, dass ihre Arbeitskollegin, ihr Nachbar oder der Klassenkamerad ihres Kindes abgeschoben werden sollen, sprechen Sie mit anderen darüber. Falls nötig, vermitteln Sie rechtlichen Beistand. Wenden Sie sich an die Lokalpresse. An vielen Orten gibt es Anti-Abschiebungs-Netzwerke, mit denen Sie Kontakt aufnehmen können – alles natürlich in Absprache mit der betroffenen Person.

Wenn Sie den konkreten Abschiebetermin in Erfahrung bringen können: Organisieren Sie eine Sitzblockade, um zu verhindern, dass die Polizei die Person abholen kann. Telefonketten oder Messenger-Gruppen können helfen, Unterstützer kurzfristig zu mobilisieren. Bleiben Sie entschlossen, wenden Sie keine Gewalt an. Gerade wenn sie überraschend kommt, ist die Polizei von so einer Aktion oft überfordert – häufig passiert es, dass sie die Abschiebung abbricht, ohne dass es überhaupt zu einer Konfrontation kommt.

Sollte die Polizei die Blockade räumen, lassen Sie sich passiv wegtragen. Die Teilnahme an gewaltfreien Sitzblockaden wird meist nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, manchmal werden auch gar keine Personalien der Teilnehmer aufgenommen.

Fall 3: Racial Profiling

Alle anderen dürfen weitergehen, nur die schwarze Frau vor Ihnen muss den Streifenpolizisten ihren Ausweis zeigen? Gut möglich, dass es sich um einen Fall von Racial Profiling handelt. Offiziell ist es in Deutschland verboten, Menschen nur aufgrund äußerlicher, unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe zu kontrollieren. Dass die Praxis anders aussieht, kritisieren Menschenrechtsorganisationen seit Jahren.

Fragen Sie die von der Maßnahme betroffene Person als Erstes, ob Sie ihr helfen dürfen. Stimmt sie zu, muss die Polizei Sie als Beistand akzeptieren – lassen Sie sich davon nicht abbringen, auch wenn die Beamten behaupten, Sie müssten sich entfernen. Bleiben Sie ruhig.

Hat die betroffene Person ihren Ausweis noch nicht gezeigt, versuchen Sie, die Kontrolle zu verhindern. Fragen Sie die Polizeibeamten, auf welcher Rechtsgrundlage die Kontrolle durchgeführt werden soll. Am Flughafen oder in Grenzgebieten kann die Verhinderung unerlaubter Einreise die Kontrolle legitimieren, woanders begründet die Polizei ihr Verhalten gerne mit Gefahrenabwehr. So oder so kann es hilfreich sein, die Polizei zu einer rechtlichen Begründung zu zwingen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.

Machen Sie Fotos von der Situation oder filmen Sie! Sagen Sie den Beamten, dass die Aufnahmen für Ihre eigenen Unterlagen sind. Wichtig: Erregen Sie möglichst viel Aufmerksamkeit. Sprechen Sie Umstehende und Passanten an, machen Sie sie auf die Situation aufmerksam. Je nach persönlicher Veranlagung können Sie auch zu anderen Mitteln greifen: Wer plötzlich anfängt zu singen oder zu tanzen, den Polizisten seinen eigenen Ausweis zur Kontrolle anbietet oder anders Verwirrung stiftet, kann damit die Situation völlig verändern. Sie können auch selbst Passanten auffordern, ihre Ausweise zu zeigen, um so Aufmerksamkeit zu erregen.

Hat die Kontrolle bereits stattgefunden, bieten Sie der betroffenen Person an, als Zeugin zu fungieren. Geben sie ihr dafür Ihren Namen und ihre Telefonnummer. Falls möglich, sammeln Sie die Daten weiterer potenzieller Zeugen ein.

Fall 4: Rassistische Polizeigewalt

Werden Sie Zeuge von Polizeigewalt, fragen Sie die Beamten nach ihrer Dienstnummer. In den meisten Bundesländern sind sie verpflichtet, Ihnen diese mitzuteilen. Notieren Sie sich die Nummer. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung, fordern Sie die Beamten auf, noch vor Ort als solcher aufgenommen zu werden.

Versuchen Sie, weitere Zeugen zu organisieren. Geben Sie ihre Kontaktdaten an die Betroffenen weiter. Schreiben Sie direkt danach ein Gedächtnisprotokoll von der Situation, in dem sie so viele Details wie möglich festhalten. Sprechen Sie im Nachhinein mit einem Anwalt, erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige und legen eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Polizeipräsidenten ein.

Wenn Sie selbst Opfer rassistischer Polizeikontrollen oder von Polizeigewalt werden: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – und verweigern Sie vor allem die Aussage. Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Sie haben das Recht dazu, Ihren Anwalt zu kontaktieren. Sprechen Sie mögliche Zeugen an und bitten Sie sie um ihre Kontaktdaten.

Quelle:

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Dazu schreibt  sciencefiles.org/

 

Tageszeitung ruft zu Straftaten auf

Schon die ersten Sätze der Anleitung sind falsch, sind Fake News:

“Abschiebungen verhindern
Anleitung zum Ungehorsam
Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!“

Eine Abschiebung, so wird suggeriert, stelle einen Rechtsbruch, eine Beschneidung des Asylrechts dar, weshalb es notwendig sei, zivilen Ungehorsam zu leisten.

Einmal davon abgesehen, dass die Tageszeitung mit diesem Anfall von Schreibwahnsinn die eigene Ansicht, alle Asylbewerber seien gleich und jeder der nach Deutschland komme, habe das unbegrenzte Recht des Aufenthalts zum Besten gibt, ist die Anleitung zum Ungehorsam das Dokument eines vollkommen missverstandenen Rechtssystems, das man an Unwissenheit kaum überbieten kann.

Die Abschiebung eines Ausländers ist natürlich keine Beschneidung des Asylrechts, sondern gerade das Gegenteil, ein wichtiger Bestandteil, um das Asylrecht aufrecht zu erhalten, denn wozu braucht man einen Rechtssatz, wenn allen, dieselben Ergebnisse zugestanden werden, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen erfüllen oder nicht? Ganz in der Denkwirrung des Genderismus, wird hier abermals die Ergebnisgleichheit gepredigt, eine Anerkennung von Asyl, ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt ein Asylgrund vorliegt. Damit wird das Asylrecht nicht geschützt, sondern de facto abgeschafft.

Und natürlich ist es nicht so, wie die Tageszeitung ihren Lesern weismachen will: Die Abschiebung eines ABGELEHNTEN Asylbewerbers ist keine Beschneidung des Asylrechts, sondern dessen Vollzug. Wer als Asylbewerber abgelehnt wird, für den haben in der Regel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mindestens zwei Verwaltungsrichter festgestellt, dass er kein Recht auf Asyl hat. Wollte man es ihm dennoch zugestehen, wie die Tageszeitung fordert, dann würde man damit all diejenigen Asylbewerber, die ein Recht auf Asyl haben und geltend machen können, diskriminieren.

Die Abschiebung eines Asylbewerbers ist das Ergebnis eines langen, eines sehr langen Verwaltungsprozesses, in dem in der der Regel eine Behörde, ein Gericht der ersten Instanz und eine Berufungsinstanz festgestellt haben, dass kein Recht auf Aufenthalt vorliegt und, was noch wichtiger zu sein scheint, dass kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung vorliegt. Im verquasten Juristendeutsch findet sich dies im § 58 des Aufenthaltsgesetzes:

(1) Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint …

(2) Die Ausreisepflicht ist vollziehbar, wenn der Ausländer
1. unerlaubt eingereist ist,
2.noch nicht die erstmalige Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels oder noch nicht die Verlängerung beantragt hat oder trotz erfolgter Antragstellung der Aufenthalt nicht nach § 81 Abs. 3 als erlaubt oder der Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 nicht als fortbestehend gilt oder
3.auf Grund einer Rückführungsentscheidung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/40/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen (ABl. EG Nr. L 149 S. 34) ausreisepflichtig wird, sofern diese von der zuständigen Behörde anerkannt wird.
(2) Im Übrigen ist die Ausreisepflicht erst vollziehbar, wenn die Versagung des Aufenthaltstitels oder der sonstige Verwaltungsakt, durch den der Ausländer nach § 50 Abs. 1 ausreisepflichtig wird, vollziehbar ist.

In § 50 heißt es:

(1) Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht.
(2) Der Ausländer hat das Bundesgebiet unverzüglich oder, wenn ihm eine Ausreisefrist gesetzt ist, bis zum Ablauf der Frist zu verlassen.

Bis festgestellt ist, dass ein Ausländer keinen erforderlichen Aufenthaltstitel hat, deshalb zur Ausreise verpflichtet ist, bis bei nicht-Ausreise eine Behörde überhaupt eine Ausreiseverfügung erlässt und diese in Kraft setzt, bis sich Polizeibeamte in Bewegung setzen, um die Ausreisverfügung zu vollziehen, fließt viel Wasser den Rhein herunter und haben sich unzählige Juristen mit dem Fall beschäftigt, Kosten für die Allgemeinheit verursacht und den Anspruch auf Asyl, der geltend gemacht werden soll, ebenso wie alle nachfolgenden Ansprüche auf einen anders gearteten Aufenthaltstitel, ebenso wie alle daran anschließenden Versuche, die Ausreise durch Untertauchen oder Kirchenasyl oder sonstiges zu verhindern, durchgeackert.
In einer Situation in der ein Asylbewerber Mitarbeiter der Ausländerbehörde, Verwaltungsrichter, Anwälte, Polizisten seit Jahren beschäftigt hat, davon zu sprechen, das Asylrecht werde beschnitten, grenzt an eine geistige Umnachtung und kann nur damit erklärt werden, dass der Tageszeitung derzeit jedes Mittel recht zu sein scheint, um in die Schlagzeilen zu kommen und das eigene Überleben angesichts zurückgehender Verkaufszahlen zu sichern.

Das ändert nichts daran, dass der Aufruf zum Ungehorsam nicht nur an Dummheit kaum zu überbieten ist, er ist zudem ein Aufruf zu Straftaten und zur Schädigung anderer. Man solle versuchen, den Start des Flugzeuges zu verhindern, so steht es in der Tageszeitung, indem man stehen bleibe. Nun finden in Deutschland Abschiebungen zumeist als Sammelabschiebung statt. Das Flugzeug, mit dem die Abschiebung erfolgt, wird explizit zu diesem Zweck gechartert. Nicht einmal Taz-Aktivisten wird es also gelingen, sich einzuschleichen, um stehenzubleiben. Es sei denn, sie befinden sich unter denen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und abgeschoben werden sollen.

Aber selbst wenn eine Abschiebung in einem normalen Urlaubsflieger erfolgen würde, wäre die Aktion, stehen zu bleiben, kaum von Erfolg gekrönt: Man solle den Kapitän für sich gewinnen, denn er übe bei geschlossenen Türen das Hoheitsrecht aus, so schreiben die Ahnungslosen bei der Tageszeitung und offenkundig in Reminiszenz des Einzelfalles, der in Schweden mit dieser Masche erfolgreich war. Wenn der Kapitän das Hoheitsrecht ausübt, wird er sich fragen, ob er lieber 150 Urlauber auf dem Flug nach Griechenland verärgert oder die Türen wieder öffnen lässt, um Beamten der Flughafenpolizei die Gelegenheit zu geben, den einen Irren, der sich ins Flugzeug eingeschlichen hat, zu entfernen. Die Fluggesellschaft wird in der Folge sicher nur zu freudig Schadensersatzansprüche wegen des verspäteten Abflugs an den taz-gläubigen Aktivisten richten.

„Ihnen selbst können nach der Aktion Strafen drohen. Verschiedene Delikte kommen in Betracht, etwa der Eingriff in den Flugverkehr, Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder auch Nötigung. Falls Sie den Piloten überzeugen konnten, stehen ihre Chancen allerdings deutlich besser. In jedem Fall: Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Sich an die Presse sowie an Asylrechtsorganisationen zu wenden, ist empfehlenswert.“

So steht es in der Tageszeitung. Ob man dies als Beleg dafür nehmen soll, dass offen zu Straftaten aufgerufen wird oder als Beleg dafür, dass bei der Tageszeitung eine Negativauswahl von Personen beschäftigt ist, deren Hang zum Gutmenschen-Aktivismus in keinem Verhältnis zu ihrem IQ steht, ist eine ungeklärte Frage.

Die weiteren Hinweise, wie man die Abschiebung von zuhause verhindert, oder wie man gegen Racial Profiling vorgeht, sind nicht weniger irre und basieren ausnahmslos auf der Unfähigkeit zum logischen Denken. Wären die verantwortlichen Redakteure der Tageszeitung dazu in der Lage, sie wüssten, dass man daraus, dass ein Polizeibeamter eine „schwarze Frau“, wen auch sonst, auffordert, ihre Ausweispapiere zu zeigen, nicht auf Racial Profiling schließen kann, macht man es doch, dann ist man selbst der Rassist und Sexist, der sich nicht vorstellen kann, dass „schwarze Frauen“ ganz normale Menschen sind, die als ganz normale Menschen behandelt werden. Nein, „schwarze Frauen“ sind für die Tageszeitung nur: schwarz und Frau. Ihr ganzes Wesen, jede ihrer Handlungen, jede ihrer Interaktionen mit anderen wird von diese Merkmale bestimmt.

Das ist Rassismus so krude, dass man abermals vor der Frage: „bösartig oder dumm?“ steht. Da Gutmenschen behaupten, sie wollten Gutes tun, tendiert man gewöhnlich zu Dummheit. Das Endemische dieser Dummheit führt sofort zum Zweifel, denn: So dumm kann man eigentlich nicht sein. Das lässt Bösartigkeit. Aber Bösartigkeit setzt Intention und Denkfähigkeit voraus. Erneut endet man beim Zweifel. Und wenn beide Alternativen gleichermaßen in Zweifel führen, dann kann man sich nur mit dem Mittel helfen, das Generationen von Menschen genutzt haben, um das Unerklärbare zu erklären: Wahnsinn.

Und doch denken wir, dass es eine einfache Möglichkeit gibt, diesen Wahnsinn zu beenden. Ordnen wir jedem, der gegen die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern ist, einen der abgelehnten Asylbewerber zu. Quartieren ihn bei dem ein, der sich für ihn einsetzt. Lassen wir den Gutmenschen alle Kosten tragen, die ein abgelehnter Asylbewerber täglich produziert.

Wir prognostizieren einen deutlichen Rückgang des beschriebenen Gutmenschen-Wahnsinns, was die Bösartigkeit wieder ins Spiel bringt und deren Auflösung als Versuch, die deutschen Steuerzahler auf jede erdenkliche Art und Weise zu schädigen, um sich selbst profilieren zu können, zur Folge hat oder hätte. Quelle

 

Ähnliches Foto

Bild: ohne Zensur: minderbemittelte Wesen

halbpfosten.blogspot.com

Gutmenschen sind Lügner. Mir ist bisher nicht einer untergekommen, der nicht bewusst verleumdet oder gelogen hätte und nicht einer, der ein Problem damit hätte, wenn sich in seinem Umfeld…mehr und lesenswert:

 

weitere Beispiele aus der TAZ:

Ziviler Ungehorsam in Ellwangen

Für die Freiheit, gegen Abschiebung

Geflüchtete standen schon häufig füreinander ein – und bekamen oft nachträglich recht. Warum sich Widerstand gegen Abschiebung lohnt.

Quelle:

und :  https://www.taz.de/!s=Abschiebung/