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Wenn Journalismus dazu benutzt wird Recht und Gesetz zu brechen, so daß der Willkür Tür und Tor geöffnet wird, dann ist von einem angeblichen „Rechtsstaat“ nichts übrig, was ein erschreckendes Bild auf die Gegenwart wirft und den Zustand der Politik in diesem Land verdeutlicht. Solcherlei Journalismus ist die Akkreditierung zu entziehen !
Hier hat sich die TAZ besonders hervorgetan, wie folgende Beispiele zeigen:
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Abschiebungen verhindern
Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!
Fall 1: Abschiebung vom Flughafen
Am Flughafen
Wenn Sie schon vorher wissen, dass mit einem bestimmten Flugzeug eine Abschiebung geplant ist, können Sie bereits am Flughafen protestieren: Informieren Sie andere Fluggäste. Sprechen Sie das Personal der Fluglinie am Check-in-Schalter oder beim Boarden an.
Gegen die polizeiliche Abschiebebegleitung selbst aktiv zu werden, ist hingegen nicht empfehlenswert: Die Beamten werden kaum von ihren Anweisungen abweichen und dürfen Ihren möglichen Widerstand wie auch den der Person, die abgeschoben werden soll, mit Gewalt brechen.
Außerdem kann, wer einen Polizisten auch nur anrempelt, seit einer Gesetzesnovelle im letzten Jahr mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden. Sparen Sie sich ihre Energie besser für gleich, Sie werden Sie noch brauchen!
Im Flugzeug
Wenn sich die Türen des Flugzeugs geschlossen haben, geht es richtig los: Denn jetzt darf die Bundespolizei nach internationalem Recht keine Zwangsmaßnahmen mehr durchführen. Selbst wenn die Beamten also als sogenannte Sicherheitsbegleitung mitfliegen wollen und sich deswegen noch im Flugzeug befinden, können Sie aktiv werden.
Das Ziel ist jetzt, den Start des Flugzeugs zu verhindern. Bleiben Sie stehen! So lange sie sich nicht hinsetzen, darf das Flugzeug nicht losfliegen. Sprechen Sie das Flugpersonal und die anderen Fluggäste an. Erklären Sie, dass Sie so lange stehen bleiben, bis die Person, die abgeschoben werden soll, das Flugzeug verlassen hat. Versuchen Sie, mit der Person zu sprechen und ihr zu erklären, was sie tun.
Wenn möglich, sprechen Sie mit dem Flugkapitän: Er und nicht die Polizei hat im Flugzeug die Hoheitsgewalt. Wenn Sie ihn davon überzeugen können, nicht mit dem Abschiebepassagier an Bord loszufliegen, haben Sie gewonnen. Ihre Chancen stehen dabei nicht schlecht: Rund 300 Abschiebungen aus Deutschland scheiterten im letzten Jahr an der Weigerung des Piloten. Falls möglich, holen Sie sich Öffentlichkeit dazu, per Livestream über soziale Netzwerke. Wenn Ihnen die Live-Übertragung zu viel ist: Filmen Sie, wenn möglich, für später.
Danach
Wurde die Abschiebung erfolgreich verhindert, kommt die Person in den meisten Fällen anschließend in Abschiebegewahrsam, und natürlich kann auch eine erneute Abschiebung angeordnet werden. Dennoch ist die Verhinderung in vielen Fällen sinnvoll, denn sie verschafft Zeit – Zeit, in der auf mögliche Abschiebehindernisse hingewiesen werden und eine juristische Auseinandersetzung geführt werden kann.
Ihnen selbst können nach der Aktion Strafen drohen. Verschiedene Delikte kommen in Betracht, etwa der Eingriff in den Flugverkehr, Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder auch Nötigung. Falls Sie den Piloten überzeugen konnten, stehen ihre Chancen allerdings deutlich besser. In jedem Fall: Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Sich an die Presse sowie an Asylrechtsorganisationen zu wenden, ist empfehlenswert.
Fall 2: Abschiebung von zu Hause
Eine Abschiebung im Flugzeug zu verhindern, ist quasi die Last-Minute-Option. Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, schon früher aktiv zu werden. Abschiebungen aus der Wohnung, aus der Flüchtlingsunterkunft, aus der Schule oder vom Arbeitsplatz werden immer wieder durch zivilen Ungehorsam verhindert.
Wichtig: Vernetzen Sie sich! Wenn Sie erfahren, dass ihre Arbeitskollegin, ihr Nachbar oder der Klassenkamerad ihres Kindes abgeschoben werden sollen, sprechen Sie mit anderen darüber. Falls nötig, vermitteln Sie rechtlichen Beistand. Wenden Sie sich an die Lokalpresse. An vielen Orten gibt es Anti-Abschiebungs-Netzwerke, mit denen Sie Kontakt aufnehmen können – alles natürlich in Absprache mit der betroffenen Person.
Wenn Sie den konkreten Abschiebetermin in Erfahrung bringen können: Organisieren Sie eine Sitzblockade, um zu verhindern, dass die Polizei die Person abholen kann. Telefonketten oder Messenger-Gruppen können helfen, Unterstützer kurzfristig zu mobilisieren. Bleiben Sie entschlossen, wenden Sie keine Gewalt an. Gerade wenn sie überraschend kommt, ist die Polizei von so einer Aktion oft überfordert – häufig passiert es, dass sie die Abschiebung abbricht, ohne dass es überhaupt zu einer Konfrontation kommt.
Sollte die Polizei die Blockade räumen, lassen Sie sich passiv wegtragen. Die Teilnahme an gewaltfreien Sitzblockaden wird meist nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, manchmal werden auch gar keine Personalien der Teilnehmer aufgenommen.
Fall 3: Racial Profiling
Alle anderen dürfen weitergehen, nur die schwarze Frau vor Ihnen muss den Streifenpolizisten ihren Ausweis zeigen? Gut möglich, dass es sich um einen Fall von Racial Profiling handelt. Offiziell ist es in Deutschland verboten, Menschen nur aufgrund äußerlicher, unveränderlicher Merkmale wie Hautfarbe zu kontrollieren. Dass die Praxis anders aussieht, kritisieren Menschenrechtsorganisationen seit Jahren.
Fragen Sie die von der Maßnahme betroffene Person als Erstes, ob Sie ihr helfen dürfen. Stimmt sie zu, muss die Polizei Sie als Beistand akzeptieren – lassen Sie sich davon nicht abbringen, auch wenn die Beamten behaupten, Sie müssten sich entfernen. Bleiben Sie ruhig.
Hat die betroffene Person ihren Ausweis noch nicht gezeigt, versuchen Sie, die Kontrolle zu verhindern. Fragen Sie die Polizeibeamten, auf welcher Rechtsgrundlage die Kontrolle durchgeführt werden soll. Am Flughafen oder in Grenzgebieten kann die Verhinderung unerlaubter Einreise die Kontrolle legitimieren, woanders begründet die Polizei ihr Verhalten gerne mit Gefahrenabwehr. So oder so kann es hilfreich sein, die Polizei zu einer rechtlichen Begründung zu zwingen. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.
Machen Sie Fotos von der Situation oder filmen Sie! Sagen Sie den Beamten, dass die Aufnahmen für Ihre eigenen Unterlagen sind. Wichtig: Erregen Sie möglichst viel Aufmerksamkeit. Sprechen Sie Umstehende und Passanten an, machen Sie sie auf die Situation aufmerksam. Je nach persönlicher Veranlagung können Sie auch zu anderen Mitteln greifen: Wer plötzlich anfängt zu singen oder zu tanzen, den Polizisten seinen eigenen Ausweis zur Kontrolle anbietet oder anders Verwirrung stiftet, kann damit die Situation völlig verändern. Sie können auch selbst Passanten auffordern, ihre Ausweise zu zeigen, um so Aufmerksamkeit zu erregen.
Hat die Kontrolle bereits stattgefunden, bieten Sie der betroffenen Person an, als Zeugin zu fungieren. Geben sie ihr dafür Ihren Namen und ihre Telefonnummer. Falls möglich, sammeln Sie die Daten weiterer potenzieller Zeugen ein.
Fall 4: Rassistische Polizeigewalt
Werden Sie Zeuge von Polizeigewalt, fragen Sie die Beamten nach ihrer Dienstnummer. In den meisten Bundesländern sind sie verpflichtet, Ihnen diese mitzuteilen. Notieren Sie sich die Nummer. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung, fordern Sie die Beamten auf, noch vor Ort als solcher aufgenommen zu werden.
Versuchen Sie, weitere Zeugen zu organisieren. Geben Sie ihre Kontaktdaten an die Betroffenen weiter. Schreiben Sie direkt danach ein Gedächtnisprotokoll von der Situation, in dem sie so viele Details wie möglich festhalten. Sprechen Sie im Nachhinein mit einem Anwalt, erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige und legen eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Polizeipräsidenten ein.
Wenn Sie selbst Opfer rassistischer Polizeikontrollen oder von Polizeigewalt werden: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – und verweigern Sie vor allem die Aussage. Sie sind nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Sie haben das Recht dazu, Ihren Anwalt zu kontaktieren. Sprechen Sie mögliche Zeugen an und bitten Sie sie um ihre Kontaktdaten.
Quelle:
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Dazu schreibt sciencefiles.org/
Tageszeitung ruft zu Straftaten auf
Schon die ersten Sätze der Anleitung sind falsch, sind Fake News:
“Abschiebungen verhindern
Anleitung zum Ungehorsam
Das Asylrecht wird beschnitten, die Polizei darf immer mehr und die Gesellschaft reagiert rassistisch. Zeit, die Sache selbst in die Hand zu nehmen!“
Eine Abschiebung, so wird suggeriert, stelle einen Rechtsbruch, eine Beschneidung des Asylrechts dar, weshalb es notwendig sei, zivilen Ungehorsam zu leisten.
Einmal davon abgesehen, dass die Tageszeitung mit diesem Anfall von Schreibwahnsinn die eigene Ansicht, alle Asylbewerber seien gleich und jeder der nach Deutschland komme, habe das unbegrenzte Recht des Aufenthalts zum Besten gibt, ist die Anleitung zum Ungehorsam das Dokument eines vollkommen missverstandenen Rechtssystems, das man an Unwissenheit kaum überbieten kann.
Die Abschiebung eines Ausländers ist natürlich keine Beschneidung des Asylrechts, sondern gerade das Gegenteil, ein wichtiger Bestandteil, um das Asylrecht aufrecht zu erhalten, denn wozu braucht man einen Rechtssatz, wenn allen, dieselben Ergebnisse zugestanden werden, unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen erfüllen oder nicht? Ganz in der Denkwirrung des Genderismus, wird hier abermals die Ergebnisgleichheit gepredigt, eine Anerkennung von Asyl, ohne Rücksicht darauf, ob überhaupt ein Asylgrund vorliegt. Damit wird das Asylrecht nicht geschützt, sondern de facto abgeschafft.
Und natürlich ist es nicht so, wie die Tageszeitung ihren Lesern weismachen will: Die Abschiebung eines ABGELEHNTEN Asylbewerbers ist keine Beschneidung des Asylrechts, sondern dessen Vollzug. Wer als Asylbewerber abgelehnt wird, für den haben in der Regel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mindestens zwei Verwaltungsrichter festgestellt, dass er kein Recht auf Asyl hat. Wollte man es ihm dennoch zugestehen, wie die Tageszeitung fordert, dann würde man damit all diejenigen Asylbewerber, die ein Recht auf Asyl haben und geltend machen können, diskriminieren.
Die Abschiebung eines Asylbewerbers ist das Ergebnis eines langen, eines sehr langen Verwaltungsprozesses, in dem in der der Regel eine Behörde, ein Gericht der ersten Instanz und eine Berufungsinstanz festgestellt haben, dass kein Recht auf Aufenthalt vorliegt und, was noch wichtiger zu sein scheint, dass kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung vorliegt. Im verquasten Juristendeutsch findet sich dies im § 58 des Aufenthaltsgesetzes:
(1) Der Ausländer ist abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint …
(2) Die Ausreisepflicht ist vollziehbar, wenn der Ausländer
1. unerlaubt eingereist ist,
2.noch nicht die erstmalige Erteilung des erforderlichen Aufenthaltstitels oder noch nicht die Verlängerung beantragt hat oder trotz erfolgter Antragstellung der Aufenthalt nicht nach § 81 Abs. 3 als erlaubt oder der Aufenthaltstitel nach § 81 Abs. 4 nicht als fortbestehend gilt oder
3.auf Grund einer Rückführungsentscheidung eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/40/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen über die Rückführung von Drittstaatsangehörigen (ABl. EG Nr. L 149 S. 34) ausreisepflichtig wird, sofern diese von der zuständigen Behörde anerkannt wird.
(2) Im Übrigen ist die Ausreisepflicht erst vollziehbar, wenn die Versagung des Aufenthaltstitels oder der sonstige Verwaltungsakt, durch den der Ausländer nach § 50 Abs. 1 ausreisepflichtig wird, vollziehbar ist.
In § 50 heißt es:
(1) Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen EWG/Türkei nicht oder nicht mehr besteht.
(2) Der Ausländer hat das Bundesgebiet unverzüglich oder, wenn ihm eine Ausreisefrist gesetzt ist, bis zum Ablauf der Frist zu verlassen.
Bis festgestellt ist, dass ein Ausländer keinen erforderlichen Aufenthaltstitel hat, deshalb zur Ausreise verpflichtet ist, bis bei nicht-Ausreise eine Behörde überhaupt eine Ausreiseverfügung erlässt und diese in Kraft setzt, bis sich Polizeibeamte in Bewegung setzen, um die Ausreisverfügung zu vollziehen, fließt viel Wasser den Rhein herunter und haben sich unzählige Juristen mit dem Fall beschäftigt, Kosten für die Allgemeinheit verursacht und den Anspruch auf Asyl, der geltend gemacht werden soll, ebenso wie alle nachfolgenden Ansprüche auf einen anders gearteten Aufenthaltstitel, ebenso wie alle daran anschließenden Versuche, die Ausreise durch Untertauchen oder Kirchenasyl oder sonstiges zu verhindern, durchgeackert.
In einer Situation in der ein Asylbewerber Mitarbeiter der Ausländerbehörde, Verwaltungsrichter, Anwälte, Polizisten seit Jahren beschäftigt hat, davon zu sprechen, das Asylrecht werde beschnitten, grenzt an eine geistige Umnachtung und kann nur damit erklärt werden, dass der Tageszeitung derzeit jedes Mittel recht zu sein scheint, um in die Schlagzeilen zu kommen und das eigene Überleben angesichts zurückgehender Verkaufszahlen zu sichern.
Das ändert nichts daran, dass der Aufruf zum Ungehorsam nicht nur an Dummheit kaum zu überbieten ist, er ist zudem ein Aufruf zu Straftaten und zur Schädigung anderer. Man solle versuchen, den Start des Flugzeuges zu verhindern, so steht es in der Tageszeitung, indem man stehen bleibe. Nun finden in Deutschland Abschiebungen zumeist als Sammelabschiebung statt. Das Flugzeug, mit dem die Abschiebung erfolgt, wird explizit zu diesem Zweck gechartert. Nicht einmal Taz-Aktivisten wird es also gelingen, sich einzuschleichen, um stehenzubleiben. Es sei denn, sie befinden sich unter denen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben und abgeschoben werden sollen.
Aber selbst wenn eine Abschiebung in einem normalen Urlaubsflieger erfolgen würde, wäre die Aktion, stehen zu bleiben, kaum von Erfolg gekrönt: Man solle den Kapitän für sich gewinnen, denn er übe bei geschlossenen Türen das Hoheitsrecht aus, so schreiben die Ahnungslosen bei der Tageszeitung und offenkundig in Reminiszenz des Einzelfalles, der in Schweden mit dieser Masche erfolgreich war. Wenn der Kapitän das Hoheitsrecht ausübt, wird er sich fragen, ob er lieber 150 Urlauber auf dem Flug nach Griechenland verärgert oder die Türen wieder öffnen lässt, um Beamten der Flughafenpolizei die Gelegenheit zu geben, den einen Irren, der sich ins Flugzeug eingeschlichen hat, zu entfernen. Die Fluggesellschaft wird in der Folge sicher nur zu freudig Schadensersatzansprüche wegen des verspäteten Abflugs an den taz-gläubigen Aktivisten richten.
„Ihnen selbst können nach der Aktion Strafen drohen. Verschiedene Delikte kommen in Betracht, etwa der Eingriff in den Flugverkehr, Verstoß gegen das Luftsicherheitsgesetz, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder auch Nötigung. Falls Sie den Piloten überzeugen konnten, stehen ihre Chancen allerdings deutlich besser. In jedem Fall: Holen Sie sich rechtlichen Beistand. Sich an die Presse sowie an Asylrechtsorganisationen zu wenden, ist empfehlenswert.“
So steht es in der Tageszeitung. Ob man dies als Beleg dafür nehmen soll, dass offen zu Straftaten aufgerufen wird oder als Beleg dafür, dass bei der Tageszeitung eine Negativauswahl von Personen beschäftigt ist, deren Hang zum Gutmenschen-Aktivismus in keinem Verhältnis zu ihrem IQ steht, ist eine ungeklärte Frage.
Die weiteren Hinweise, wie man die Abschiebung von zuhause verhindert, oder wie man gegen Racial Profiling vorgeht, sind nicht weniger irre und basieren ausnahmslos auf der Unfähigkeit zum logischen Denken. Wären die verantwortlichen Redakteure der Tageszeitung dazu in der Lage, sie wüssten, dass man daraus, dass ein Polizeibeamter eine „schwarze Frau“, wen auch sonst, auffordert, ihre Ausweispapiere zu zeigen, nicht auf Racial Profiling schließen kann, macht man es doch, dann ist man selbst der Rassist und Sexist, der sich nicht vorstellen kann, dass „schwarze Frauen“ ganz normale Menschen sind, die als ganz normale Menschen behandelt werden. Nein, „schwarze Frauen“ sind für die Tageszeitung nur: schwarz und Frau. Ihr ganzes Wesen, jede ihrer Handlungen, jede ihrer Interaktionen mit anderen wird von diese Merkmale bestimmt.
Das ist Rassismus so krude, dass man abermals vor der Frage: „bösartig oder dumm?“ steht. Da Gutmenschen behaupten, sie wollten Gutes tun, tendiert man gewöhnlich zu Dummheit. Das Endemische dieser Dummheit führt sofort zum Zweifel, denn: So dumm kann man eigentlich nicht sein. Das lässt Bösartigkeit. Aber Bösartigkeit setzt Intention und Denkfähigkeit voraus. Erneut endet man beim Zweifel. Und wenn beide Alternativen gleichermaßen in Zweifel führen, dann kann man sich nur mit dem Mittel helfen, das Generationen von Menschen genutzt haben, um das Unerklärbare zu erklären: Wahnsinn.
Und doch denken wir, dass es eine einfache Möglichkeit gibt, diesen Wahnsinn zu beenden. Ordnen wir jedem, der gegen die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern ist, einen der abgelehnten Asylbewerber zu. Quartieren ihn bei dem ein, der sich für ihn einsetzt. Lassen wir den Gutmenschen alle Kosten tragen, die ein abgelehnter Asylbewerber täglich produziert.
Wir prognostizieren einen deutlichen Rückgang des beschriebenen Gutmenschen-Wahnsinns, was die Bösartigkeit wieder ins Spiel bringt und deren Auflösung als Versuch, die deutschen Steuerzahler auf jede erdenkliche Art und Weise zu schädigen, um sich selbst profilieren zu können, zur Folge hat oder hätte. Quelle

Bild: ohne Zensur: minderbemittelte Wesen
halbpfosten.blogspot.com
Gutmenschen sind Lügner. Mir ist bisher nicht einer untergekommen, der nicht bewusst verleumdet oder gelogen hätte und nicht einer, der ein Problem damit hätte, wenn sich in seinem Umfeld…mehr und lesenswert:
weitere Beispiele aus der TAZ:
Ziviler Ungehorsam in Ellwangen
Für die Freiheit, gegen Abschiebung
Geflüchtete standen schon häufig füreinander ein – und bekamen oft nachträglich recht. Warum sich Widerstand gegen Abschiebung lohnt.
Quelle:
und : https://www.taz.de/!s=Abschiebung/
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