Thema: Wir sind am Beginn einer neuen Zeit. Es liegt nun an uns die Gestaltung der deutschen Gebiete zu organisieren und die bisherigen Planungen umzusetzen. Die NWO wird ihre Ziele verfolgen, aber die Verfassunggebende Versammlung hat die besseren Zukunftsperspektiven.
Weiter: aktuelle Lage, Übergangsregelungen, vorläufige Planung bis 30. April 2020
Hier stehen die Antworten zu den aktuell am häufigsten gestellten Fragen:
– nein, die Bundesrepublik ist nicht dass, in Paris am 17.07.1990 freigegebene und international von mindestens 54 Staaten anerkannte (derivative) Völkerrechtssubjekt Deutschland von 1945.
– nein, die so genannte „Wiedervereinigung“ ist juristisch nicht erfolgt. Am 03. Oktober 1990 war der Artikel 23 GG, dem die neuen Bundesländer beigetreten sein sollen, schon mehrere Tage gestrichen und die neuen Bundesländer der DDR gründeten sich erst 11 Tage nach dem 03. Oktober. Das Gebiet und die Menschen der neuen Bundesländer unterlagen zu keinem Zeitpunkt dem Grundgesetz, sofern sie nicht freiwillig „Vertragspartner“ wurden.
– Das Grundgesetz gilt seit 18. Juli 1990 auf keinem Gebiet, da dieses Grundgesetz keinen räumlichen Geltungsbereich mehr besitzt. Es gilt aber für alle „Vertragspartner“ der Bundesrepublik, genau wie die, durch die Bereinigungsgesetze von 2006 bis 2011 gestrichenen Verordnungen OWIG, StPO, GVG und ZPO.
– Seit 1990 ist das Gebiet des Deutschland, in den Grenzen vom 31.12.1937 frei und die dort lebenden Menschen ebenfalls. Nur die Bundesrepublik und deren „Vertragspartner“ sind weiter unter Besatzungsrecht. Die Bundesrepublik war schon immer und ist auch heute noch Besatzungsrecht.
– ja, die Bundesrepublikaner sind freiwillig „Vertragspartner“ der Bundesrepublik. Sie können den „Vertrag“ jederzeit beenden. Versuchen es allerdings „Einzelne“, werden Sie mit allen illegalen Mitteln zur Teilnahme gezwungen. Daher kann nur ein zeitgleicher „Massenaustritt“ erfolgreich sein.
– Das Grundgesetz gilt nicht im freien Gebiet von Deutschland. Dort ist erst eine Verfassungsgrundlage zu schaffen.
– ja, die Vorschriften zur „Entnazifizierung nach Artikel 139 GG“ gelten weiterhin für alle „Vertragspartner“ der Bundesrepublik. Für die freigegebenen Menschen in Deutschland gelten sie ebenso nicht mehr, wie grundsätzlich für das freie Gebiet von Deutschland.
– ja, der Kreissaal bei einer Geburt ist der „Lieferraum“ – englisch „Delivery Room“ und die Geburtsurkunde der „Lieferschein“ der „Ware“, die dann vom „Hafenmeister“ registriert wird. Die „Ware“ ist dann im See- und Handelsrecht. Die „Person“ ist geschaffen und der „geborene Mensch“ gilt als verstorben oder verschollen. Die „Ware“ kann dann als Handels- und Beleihungsmasse verwendet werden.
Was ist eine Verfassunggebende Versammlung ?
Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine überparteiliche, religionsunabhängige, außerparlamentarische und keine durch Eliten bestimmte politische Kraft, die durch höchstrichterliche Entscheidung weltweit, wie in der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Diese Bewegung entsteht aus der Mitte des Volkes, welche sich auf das international anerkannte und gültige Vertrags- und Völkergewohnheitsrecht beruft und auf dieser Grundlage bildet. Eine Verfassunggebende Versammlung ist der Ausdruck und die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts und der verfassunggebenden Gewalt der Völker. Dieses Recht aller Völker steht über jedem Staats- und jedem Bundes- oder Verwaltungsrecht, über jeder aktuellen und/oder vorherigen Verfassung, jedem Gesetz, jeder Verordnung und bedarf keiner Genehmigung durch vorhandene Staats- oder Verwaltungsorgane.
Eine Verfassunggebende Versammlung ist Ihr allerhöchstes Recht und steht im Einklang mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, den Urteilen und Gesetzen des Bundesverfassungsgerichts und allen international gültigen Rechtsregeln der Vereinten Nationen. Hier weiterlesen: https://www.bundesstaat-deutschland.com/regierungserklaerungen.html
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ddbnews P.
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