Langversion mit Orginalaussagen – Video:
Der Impfstoff mit „Zusatzmittel“ ist wahrscheinlich schon fertig entwickelt und liegt bereit wird aber erst nächstes Jahr auf den Mark gelassen. Deswegen ist Deutschland so wichtig und in Eile die weltweite Vorreiterrolle für die Impfpflicht zu sein. Vergesst nicht Gates Lob für Deutschland und Merkel. Andere Länder werden dann zügig folgen, besonders die westlichen Nationen mit weißer Bevölkerung was uns zum „War on the White Race“ bringt. Da macht Deagel.com schon fast wieder Sinn. Für den Feind der Menschheit, wo übrigens Gates und seine Komplizen Teil sind, ist es kein Geheimnis, daß sie sich die Besten und Stärksten zu entledigen versuchen. Mit dem Rest, runter auf 500 Millionen können sie sich dann Zeit lassen. ( Kommentar unter dem Video)
Die Biowaffe ist die Impfung, nicht der Coronavirus!
Videoquelle: http://aniassy.bplaced.net/de/index.php?newsextended-1490
„Die einzige Voraussetzung für den Triumph des Bösen ist, daß gute Menschen nichts tun.“
lies auch:
Gib Gates keine Chance
Der Impfzwang wird konkret
Wir müssen wachsam sein. Sie schieben nach im ISFG. Bedenkt bitte Art. 2 GG (körperliche Unversehrtheit) ist schon eingeschränkt
Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet.
Weiterer Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens Es ist offensichtlich geplant, das Gesetzgebungsverfahren zeitnah abzuschließen. Am 07.05.2020 wird der Bundestag in erster Lesung über das zustimmungsbedürftige Gesetz beraten. Mittlerweile hat der Bundestag-Gesundheitsausschuss für den 11.05.2020 zu einer öffentlichen Anhörung (als Videokonferenz) eingeladen. Möglicherweise könnte die 2./3. Lesung im Bundestag bereits am 14.05.2020 stattfinden. Der Bundesrat könnte somit am 15.05.2020 das Gesetz final beraten.
Abs. 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes (Artikel 1 Nr. 20 Buchst. a) hin:
§ 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Das bedeutet: Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann verliert seine Grundrechte.
Das ist die ultimative Impfpflicht.
Diese soll am 15.5.2020, also bereits in 2 Wochen !!! verabschiedet werden.
eingestellt von ddbnews R.
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