Der richtige Friedensvertrag

Nach intensiven Überlegungen hat die Nationalversammlung oder auch Verfassunggebende Versammlung genannt, die richtige Friedensvereinbarung an ALLE Völker gefunden

Friedensvertrag

„Die Staaten der Welt, insbesondere zuletzt die Unterzeichnerstaaten der Kapitulationsurkunde vom 08. Mai 1945, benötigen zur Aufhebung des international gültigen Kriegsrechts, eine abschließende Vereinbarung in Form eines, den Frieden regelnden Vertrages bezüglich Deutschland und somit dem vormaligen Deutschen Reich.

Aufgrund der Überlegungen der letzten Wochen, unterbreiten wir allen Staaten und insbesondere den Hauptsiegermächten zu den Kriegsereignissen in den Jahren 1914 bis 1918 sowie von 1939 bis 1945 folgenden Vorschlag, welcher nur im gegenseitigen und bedingungslosen Einvernehmen abzuschließen ist.

Die seit dem 11. Oktober 2015 rechtswirksam gestellte Verfassunggebende Versammlung Deutschland steht in der Rechtsnachfolge der souveränen Bundesstaaten innerhalb des Staatenbundes Deutsches Reich von 1871 bis 1918 und vertritt damit den Bundesrath des damaligen Deutschen Reiches.

Sie ist ausdrücklich nicht der Rechtsnachfolger des Staatenbundes Deutsches Reich mit dessen Verordnung vom 16. April 1871. Die Verfassunggebende Versammlung wird juristisch durch die Rechte der Nachkommen aller damaligen Staatsangehörigen der Bundesstaaten getragen und hält die Rechte an allen Staatsverfassungen der Bundesstaaten, wie die Bodenrechte in den jeweiligen Staatsgrenzen.

Da der Vertragspartner der Bundesstaaten, das Kaiserhaus für das Deutsche Reich selbst, als Vertragspartner seit der Abdankung des Kaisers im November 1918 ausgefallen ist und von der Seite der kaiserlichen Familie seit über 100 Jahren kein Versuch für eine friedensvertragliche Regelung unternommen wurde, hat sich der andere Vertragspartner, der Bundesrath der Bundesstaaten, als Verweser für das schwebende Vertragsverhältnis erklärt und die Verwesung durchgeführt.

Die Ableitung der Rechte der Nachkommen der Staatsangehörigen aller Bundesstaaten des Staatenbundes Deutsches Reich, findet auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts aller Völker und somit des überpositiven Rechtes statt.

Nichts steht über der verfassunggebenden Gewalt des Verfassungsvolkes.

Die Vollversammlung dieser Verfassunggebenden Versammlung befindet sich in der juristischen Stellung, auch für das Deutsche Reich von 1933 bis 1945, die Position des Verwesers einzunehmen um rechtsverbindliche Friedensvereinbarungen für das vorgenannte Deutsche Reich zu unterzeichnen.

Das, durch die Verfassunggebende Versammlung Deutschland, nach Abschluß der Nationalversammlung neu entstehende, originäre Völkerrechtssubjekt, ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918, noch ist es der Rechtsnachfolger einer, dem Staatenbund Deutsches Reich nach 1918 folgenden staatlicher oder vergleichbarer Verwaltungsstruktur.

Das neu entstehende Völkerrechtssubjekt tritt sodann, unter Ablehnung aller Rechte und Pflichten, nicht in die Rechtsnachfolge einer vormaligen staatlichen oder verwaltungstechnischen Struktur ein, ist jedoch bezüglich des Gebietes in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 teilidentisch und aufgrund der unveräußerlichen Bodenrechte der Nachkommen der Staatsangehörigen an den Gebieten der Bundesstaaten alleiniger Eigentümer der jeweiligen Landflächen.

Alle anderen völkerrechtlichen Grundsätze des Selbstbestimmungsrechts der Völker und Nationen werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert fort.“

Eine kurze Erklärung zum Reichsverweser: Dies ist eine Art „Insolvenzverwalter“ zur Abwicklung der vorangegangenen Staaten/Verwaltungen.

Daher die Aufforderung an alle Menschen des Verfassungsvolkes: Bitte am kommenden Sonntag, 17.05.2020 um 19 Uhr bitte in großer Anzahl im Deutschlandtreff betreffs Volksentscheid zu dieser Friedensvereinbarung einfinden.

Hier sind Informationen zum Deutschlandtreff zu finden:

https://www.bundesstaat-deutschland.com/medien.html

ddbnews P.