Am 19.12.2018 veröffentlicht
🇩🇪 Kommt alle zur Verfassunggebenden Versammlung 🇩🇪
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DAS DEUTSCHE VOLK MUSS ES TUN:
URTEIL BUNDESVERFASSUNGSGERICHT:
In diesem Urteil hat jemand versucht die BRD zu einer Verfassunggebenden Versammlung zu bewegen und beruft sich auf Artikel 146 Grundgesetz. Natürlich kann die BRD keine Verfassunggebende Versammlung einberufen denn im Artikel 146 steht auch nichts davon, das das eine Verwaltung tun könnte, da steht WENN das Deutsche VOLK… und genau das sagt auch dieses Urteil:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
– 2 BvR 2091/99 –
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn C. ,
gegen | das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen für den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen, |
hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin
Präsidentin Limbach
und die Richter Jentsch,
Di Fabio
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 31. März 2000 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe:
Der Beschwerdeführer begehrt von der Bundesrepublik Deutschland gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen zur Verwirklichung des vermeintlich aus Art. 146 GG neuer Fassung folgenden Verfassungsauftrags, das deutsche Volk über eine Verfassung beschließen zu lassen.
Seine Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben sind. Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begründet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 <180>). Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt.
Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Limbach | Jentsch | Di Fabio |
URTEIL BUNDESVERFASSUNGSGERICHT:
https://opinioiuris.de/entscheidung/761
21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des “pouvoir constituant“( konstituierende Macht des Volkes). Mit dieser besonderen Stellung ist es unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.
a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und – als verfassunggebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates – an die Schranken, die die Bundesverfassung für deren Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen.
b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann.
c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
DAS DEUTSCHE VOLK MUSS ES TUN!!!
zum Thema:
Geht nicht ,die Seite öffnet sich nicht! @ Stark
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Grüßt Euch! Könnt ihr diesen Artikel bitte „rebloggen“? Danke!
https://logr.org/selbstschutz/rassismus
Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
Deutsches Volk
Der Gedanke einer nationalen Einheit ist durch jahrzehntelange Indoktrination und Infiltration in nahezu allen Bereichen unseres täglichen Lebens schon so gut wie erloschen. Im 19. Jahrhundert (1848!) bildete das gesammte Volk den Gegenpol zu den verhassten Monarchen. Es gab noch keine Parteien, die das Volk in Rechts und Links oder Schwarz und Bunt oder Sonstiges (hihi) spalteten.
Gemeinschaftssinn anstatt Egoismus könnte vielleicht durch christliches Denken und Handeln wieder stärker in den Vordergrund gebracht werden. (Mit christlich meine ich die Lehren Jesu, bzw. der Bibel (Urtext!!!) und nicht irgendeine Kirche und schon gar nicht die Römisch-Katholische.)
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Hat dies auf rittervonrost rebloggt.