Wenn es die Lügenmedien bringen, dann wird es geglaubt

ddbnews R.  N-TV bringt , daß das Wahlgesetz nichtig ist !

Eigentlich wundert mich  nicht mehr viel in diesem Land, welches von der BRD in Fesseln gelegt ist, denn seit 2012 schon haben wir 1000x geschrieben , daß das Wahlgesetz ungültig ist und das Bundesverfassungsgesetz genau das am 25.07.2012 verkündete! Nicht zuletzt durch diesen Beitrag hier:

Der Anwalt Lutz Schäfer (Organ der Rechtspflege) zum Thema …

25. Juli 2012 – Liebe Leser, liebe Wutbürger!

Karlsruhe hat in Sachen Wahlrecht gesprochen, und auf die hiesige Juristenwelt müsste dies wie Erdrutsch wirken, oder: hat Karlsruhe endlich ‘das Tor’ geschossen? Warum?

Ganz einfach: Damit steht fest, dass unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes noch nie “der verfassungsmäßige Gesetzgeber” am Werk war.

Was folgt daraus?

Wir als Anwälte und auch selbst Betroffene werden jetzt in jedem Verfahren, dem nachkonstitutionelles Recht zugrunde liegt, einwenden, dass eben dieses Gesetz wegen verfassungswidrigen Zustandekommens selbst verfassungswidrig und damit nichtig ist!

Was soll sonst aus dem Karlsruher Spruch folgen? Was folgt daraus für die gegenwärtige Regierung, für den gegenwärtigen Bundestag? Dieser verfassungswidrig gewählte Bundestag kann sich doch jetzt nicht hinsetzen und als verfassungswidriges BRD-Organ einfach ein neues Wahlgesetz (oder irgendein anderes Gesetz) beschließen? Dazu hat er keine Legitimation, wie gerade zu hören war. Der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ist sofort aufzulösen!

Wer dann Neuwahlen ausschreibt unter Geltung welchen Wahlgesetzes, bleibt der Kunst der Staatsrechtler überlassen.

Auf jeden Fall wird eine gehörige Portion unmittelbare Demokratie, sprich: Volksentscheid eine eminente Rolle spielen. Was für eine Situation in dieser Zeit des Untergangs! Ich hoffe, dass wir einiges zu hören bekommen von unseren Rechts-Koryphäen, in welcher rechtlichen Situation wir gelandet sind, welche Konsequenzen zwingend zu ziehen sind, und wie es hier weitergeht.

Man sieht: diese Merkel-Regierung hätte uns ohne verfassungsmäßige Grundlage glatt an den ESM verkauft und endgültig ausradiert, ohne dass sich auch nur ein Staatsanwalt dafür interessiert, was für Salven von Verfassungshochverrat von diesen Figuren abgeschossen werden. Jedenfalls waren sämtliche Strafanzeigen bisher zwecklos. Der Phantasie sind jetzt keine Grenzen mehr gesetzt:

Alle Prozesse nach dem neuen Waffenrecht, KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) dem neuen BGB, Sozialgesetzbuch und vor allem Steuersachen nach der AO 77 sind darauf zu überprüfen, ob die angewandten Gesetze vom verfassungsmäßigen “Gesetzgeber” erlassen wurden, oder immer nur von den paar Leuten, die sich weitgehend selbst gewählt haben, um Diäten zu kassieren und Gesetzgeber zu spielen, auch wenn es inzwischen nur noch fast 3% sind?

Es wird zu prüfen sein, ob abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen sind, und ob Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche gegen den BRD-Staat entstanden sind, die den Beträgen in den Rettungsschirmen gleichkommen. Welche Besoldungs-, Pensions- oder gar Diätengesetze hatten überhaupt Gültigkeit?

Ich fürchte, hier ist jetzt so ziemlich alles weggebrochen. Man denke auch an die gesinnungs-strafrechtlichen Verschärfungen und die daraus resultierenden gefüllten Gefängnisse!

Ich werde jedenfalls jedem raten, und dies auch selbst tun, in den anhängigen Verfahren die gesetzlichen Grundlagen in Zweifel zu ziehen aus dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit wegen Verfassungswidrigkeit. Wenn aus der Karlsruher Entscheidung auch nur ein Hauch von Konsequenz folgt, dann muß jedes seriöse Gericht (den gesetzlichen Richter denken wir uns einfach mal dazu) das Verfahren unterbrechen und pflichtgemäß eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht durchführen. Und dies gilt für nahezu 99% der anhängigen Verfahren bzw. für alle Verfahren, die unter der Geltung des Bundeswahlgesetzes stattfanden.

Für die künftige ESM-Entscheidung haben wir damit bereits das erste tragende Argument für die Nichtigkeit.

Interessant dürften auch die Wahnsinnsbeschlüsse zu Fragen der EU von Maastricht bis Schengen sein, inkl. Lissabon, ESM usw.

Ich denke, es wird einiges in Bewegung geraten und werde gern Präzedenzfälle schaffen!

Das Bundesverfassungsgericht am 25.07.2012 zum Wahlgesetz

 

2BvE 9/11, 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11

 

Im Urteil für Recht bekannt:„§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. …“.

Die Konsequenz aus diesen offenkundigen Tatsachen:

 

Das Wahlgesetz vom 07.05.1956 = nichtig

 

Das Wahlgesetz vom 25.11. 2011 = nichtig

 

Seit 1956 rückwirkend ungesetzlich ausgeübte „Regierungstätigkeit“ in Ermangelung der Legitimation durch Wahlen.Eine der wichtigsten Säulen in einer rechtstaatlichen Ordnung ist die absolute Rechtsicherheit auf allen Ebenen. Ohne Rechtsicherheit = keine rechtstaatliche Ordnung.

Grundsätzlich gilt:

 

Wenn der Anspruch einer rechtstaatlichen Ordnung erhoben wird, geschieht nichts in einem sogenannten öffentlich rechtlichen Bereich, was nicht durch Rechtsnormen verliehene Kompetenz gedeckt wird.
Erst das Wahlgesetz (Rechtsnorm), verleiht der Kompetenz (Regierung), unter Wahrnehmung der rechtstaatlichen Ordnung, die Legitimation zum Handeln.
Bis heute gibt es kein gültiges Wahlgesetz in der BRD, welches dem Grundgesetz entspricht.

 

Damit ist der Bundestag seit 1956 zu keiner Zeit gemäß der Vorgabe des Art. 38 GG zusammengesetzt gewesen, was zu Folge hat, daß alle Rechtsgeschäfte nach § 125 BGB der Bundesrepublik Deutschland nichtig sind.

Jede dynamische Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz geht zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen mehr auslösen kann.

Das bedeutet im Klartext:

Ungültiges Wahlgesetz heißt ungültige Wahl,
ungültige Wahl heißt ungültige Gewählte,
ungültige Gewählte heißt ungültiger Gesetzgeber und
ungültiger Gesetzgeber kann nur ungültige Gesetze beschließen

In logischer Konsequenz ist daraus zu schließen – das Bundesverfassungsgericht hat hierzu stillschweigend keine Einschränkung gemacht -, daß unter der Geltung des verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes ein verfassungswidrig besetztes Parlament, und als Fortsetzung auch eine verfassungswidrig besetzte Bundesregierung samt ihrer Ministerien im Amt war und noch ist.

Und da nach den Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts die „Nichtigkeit“ des Bundeswahlgesetzes mit dem Datum 7. Mai 1956 festzustellen ist, hatte die Bundesrepublik spätestens seit diesem Tag zu keiner Zeit eine legitimierte Regierung. Die Rechtsfolgen sind, daß sämtliche Gesetze, Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen, Zahlungen, Forderungen etc. die in der Zeit zwischen 7. Mai 1956 bis zum heutigen Tag ungültig und nichtig sind.

Bekannt ist auch, daß das BVerfG mit Urteil vom 24. April 1991- BvR 1341/90 das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- das Einigungsvertragsgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz und für nichtig erklärt hat. Dieses Urteil hat nach Art. 31 BVerfGG Gesetzeskraft.

Demgemäß sind die Länder der DDR nicht rechtswirksam dem Geltungsbereich der BRD beigetreten und auch nicht Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Folglich sind deren Bürger nicht berechtigt, an Wahlen zum Bundestag teilzunehmen. Da die Bürger der ehemaligen DDR ungeachtet der Entscheidung des BVerfG an Wahlen zum Bundestag teilgenommen haben, sind auch aus diesem Blickwinkel sämtliche Wahlen zum Bundestag nichtig.

Ein verfassungswidrig besetztes Parlament ist kein legitimierter Gesetzgeber und kann nach rechtsstaatlichen Grundsätzen keine Gesetze erlassen, die verfassungsmäßig in Ordnung sind. Auch kein neues Bundeswahlgesetz!!!

Und da nach den Rechtssätzen des Bundesverfassungsgerichts die „Nichtigkeit“ des Bundeswahlgesetzes mit dem Datum 7. Mai 1956 festzustellen ist, hatte die Bundesrepublik spätestens seit diesem Tag zu keiner Zeit eine legitimierte Regierung. Die Rechtsfolgen sind, daß sämtliche Gesetze, Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen, Zahlungen, Forderungen etc. die in der Zeit zwischen 7. Mai 1956 bis zum heutigen Tag ungültig und nichtig sind.

Der Bundestag von heute ist nicht legitim. Der „Zwei plus Vier Vertrag, die Deutsche Einheit, der Beitritt zur EU, sämtliche Steuergesetze, der ESM, alle Steuerbescheide sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 2012 AZ.:2 BvE 9/11 deklaratorisch aufgehoben.

Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze sind mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Eine Neufassung zur Herstellung einer der Verfassung entsprechende Gesetzeslage erscheint unmöglich, der der derzeitige Gesetzgeber nicht legitimiert ist.

Gemäß § 31 BVerfGG sind alle Verwaltungen und s.g. Behörden an die Entscheidung des BVerfG gebunden. Die Entscheidung des BVerfG hat auch zu Folge, daß der gesamte Bundestag nebst seiner Merkel-Regierung ab sofort aufzulösen ist.

Folgende Straftatdelikte liegen nun gemäß StGB bei den verantwortlichen Personen vor:

1. § 10a Wählertäuschung
2. § 107a Wahlbetrug
3. § 132a Amtsanmaßung
4. § 81 i.V. m. 92 II Abs. 1 und 2 Hochverrat und Hochverfassungsverrat

Vollstreckungsmaßnahmen von angeblichen Behörden, die nach Sachlage als vollkommen willkürlich anzusehen sind, sind von strafrechtlicher Bedeutung u.a. Nötigung, räuberische Erpressung und Folter, denn das gewaltsame Durchsetzen nichtiger Verwaltungsakte erfüllt den Tatbestand der Folter

Da der Bundestag und damit der Gesetzgeber verfassungswidrig zusammen gesetzt ist, kann er auch kein neues Wahlrecht beschließen. Hier ist offenkundig alles weggebrochen und nur durch einen Volksentscheid neu zu legitimieren.

Sofern das Bundeswahlgesetz gültig wäre, wer würden denn wählen dürfen? Dazu das BWahlG:

§ 12 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage…

§ 15 Wählbarkeit
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und….

Und wer darf nun an einem Volksentscheid teilnehmen? Nur derjenige, der Deutscher Staatsbürger im Sinne des Art. 116 GGist, der wie folgt lautet:

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG, also alle Deutschen innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.

Hoffentlich wissen die Menschen in den „östlichen Teilen“ jenseits von Oder und Neiße, daß sie wahlberechtigt sind?

An dieser Stelle sollte einmal darüber nachgedacht werden, ob das Wahlgesetz überhaupt gültig sein kann, wenn es vorgibt für alle Deutschen zu gelten, aber ein Teil der Deutschen seit Jahrzehnten systematisch ausgeschlossen wird?
Woran erkennt man nun einen deutschen Staatsangehörigen?

Auf mehreren „behördlichen Webseiten“ (Rhein-Sieg-Kreis, Bayrisches Staatsministerium des Innern) ist zur Staatsangehörigkeit zu lesen:

„Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt……

……..Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, daß er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden……..“

Das BVerfG urteilt mit Beschluß des Zeiten Senats vom 21.10.1987 -2BvR 373/83

„Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.“

Folglich ist nur der Deutscher im Sinne des Art. 116 GG und damit wahlberechtigt, der seine Abstammung nachgewiesen hat und diese in Form eines Staatsangehörigkeitsausweises von deutschen Behörden bestätigt bekommen hat.

In den vergangenen Jahren haben alle Inhaber deutscher Ausweispapiere mit dem Eintrag „DEUTSCH“ ab dem 18. Lebensjahr wählen dürfen, obwohl die Gesetze dies nicht vorsehen. Demzufolge sind auch aus diesem Grund alle Wahlen ungültig und nichtig.

Doch auch das Grundgesetz selbst läßt erkennen, daß es keinen legitimierten Bundestag und damit auch keinen legitimierten Gesetzgeber geben kann. So heißt es im Art. 144 (2) GG:
„Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.“
Im Art. 23 GG sind jedoch keine Länder aufgeführt und benannt. Folglich gibt es auch keinen Bundestag, der rechtmäßig im Sinne der verfassungsgebenden Ordnung dem Bonner Grundgesetz zusammen gesetzt ist.

Der Artikel 23 des GG WAR der Geltungsbereich und der wurde entfernt, nichts ohne Geltungsbereich hat aber Gültigkeit, demzufolge ist das gesamte GG ungültig!
WARUM:
sowie gefühlte 1000te weitere Blogs und Seiten aufgeklärter Mitmenschen
1000te Male überall im Netz veröffentlicht, nun hat genau das auch n-tv auf seiner Seite und siehe da, es wird geteilt was das Zeug hält. Man muß also in den Lügenmedien lesen oder hören, was vorher kaum Bedeutung hatte und erst dann wird es geglaubt?
N-TV :
Am 1.12.2016 bei n-tv  bezugnehmend auf das Urteil von 2012:

Deutschland ( gemeint ist die BRD) ohne Wahlgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Geduld verloren.
auf Facebook gesetzt ergab sich folgendes Bild:

!!! Im n-tv am 01.12.2016 steht es und viele wissen es bereits seit 2012 und haben es 1000x geschrieben, nun bringt es n-tv und ab geht die Post! Brauchen die Menschen immer erst die Medien, die sie aber als Lügenpresse bezeichnen? Erst wenns in den Medien kommt dann stimmts, oder was!
.
Die BRD hat ein ungültiges Wahlgesetz seit 1956 – somit hat es noch nie einen gesetzlichen Gesetzgeber gegeben – und somit kann niemand ein neues Wahlgesetz erlassen. Urteil des Zweiten Senats vom 25. Juli 2012 – 2 BvF 3/11 – 2 BvR 2670/11 – 2 BvE 9/11 –
.
2009 urteilte das BVG, das BRD Wahlgesetz ist verfassungswidrig und erteilte die Überarbeitung bis 2012. Am 25.07.2012 schaute das BVG nach und urteilte erneut die Verfassungwidrigkeit. Niemand kann eine Änderung oder Verbesserung vornehmen, weil durch das fehlende Wahlgesetz kein dazu berechtigter Gesetzgeber vorhanden ist – ist doch logisch.

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Geduld verloren.

 

Stand: 13.47 Uhr !

14.283

Erreichte Personen

311x
Geteilt

ddbagentur

https://www.facebook.com/ddbagentur.de/?fref=nf

 

Politische Wahlen sind seit 1956 ungültig!

 

3 Gedanken zu “Wenn es die Lügenmedien bringen, dann wird es geglaubt

  1. Pingback: Wir sind die, die schuld sind an dem, was bei uns im Land passiert, denn wir lassen es zu! – ddbnews.wordpress.com

  2. Pingback: Volksverräter werden in Deutschland bald entmachtet! – ddbnews.wordpress.com

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.