Vergewaltigungsprozeß in Graz

Auch in Österreich hat der Wahsinn Methode. Am 29.01.2016 fand in Graz ein Prozeß gegen einen angeblich erst 14-jährigen Asylbewerber statt. Er war wegen Vergewaltigung eines 10-jährgen Mädchens angeklagt. Das war aber nicht sein erster sexueller Übergriff auf kleine Mädchen. Bereits als 13-jähriger verging er sich an einem 7-jährigen Mädchen. Diese Tat wurde aber nicht angeklagt, da er zum Zeitpunkt der Tatbegehung strafunmündig war. Das Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist: 4 1/2 Jahre Gefängnis, er wird in eine Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

„Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher soll die Untergebrachten davon abhalten, unter dem Einfluß ihrer geistigen oder seelischen Abartigkeit mit Strafe bedrohte Handlungen zu begehen. Die Unterbringung soll den Zustand der Untergebrachten soweit bessern, daß von ihnen die Begehung mit Strafe bedrohter Handlungen nicht mehr zu erwarten ist, und den Untergebrachten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepaßten Lebenseinstellung verhelfen.“ § 164 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz

Zusätzlich muß er 1000€, in Worten eintausend €, Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen. 1000€, das ist ja nicht zu fassen. Das Mädchen wird diese furchtbare Tat niemals in ihrem Leben vergessen und das ist dem „Richter“ satte 1000€ wert.

Liebe Mütter und Väter, passt bitte auf Eure Kinder auf.

ddbnews