Anordnung des NATO-Truppenabzugs durch die Verfassunggebende Versammlung

Wegen des völkerrechtswidrigen Militäreinsatzes der NATO in Syrien, auch mit Beteiligung der Bundeswehr, veröffentlichen wir noch einmal den Brief der Verfassunggebenden Versammlung an die NATO.

 

Staatenbund Deutscher Völker

im Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung vom 11. Oktober 2015

Association of German Peoples

dated October 11th,2015 – the legal entity Constituent Assembly

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Buchenstrasse 3

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Staatenbund Deutscher Völker ■ Buchenstraße 3 ■ [90587] Veitsbronn

NATO Headquarters

Generalsekretär

Jens Stoltenberg

General Philip Mark Breedlove

Boulevard Léopold III

1110 Brüssel / Belgien

Fax: 0032 – 2 – 726 49 48

07. Dezember 2015

Anordnung durch Gesetz aufgrund des am 15. Oktober 2015 erlassenen

Gesetzes § 2, rechtswirksam gestellt über das Dekret Nr. 4

Generalsekretär Jens Stoltenberg.

General Philip Mark Breedlove.

Die Verfassunggebende Versammlung vom 01. November 2014 wurde durch die Rechteträger der Rechtssubjekte des Deutschen Staatenbundes, legitimiert durch ihre Abstammungsnachweise, am 11. Oktober 2015, innerhalb der 8. konstituierenden Sitzung, in den rechtlich wirksamen Stand versetzt. Hiermit ist das Völkerrechtssubjekt mit der derzeitigen Bezeichnung Deutschland / Germany in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, mit der UN-Länderkennziffer 276, durch ihre Rechteträger in den rechtswirksamen Stand erhoben.

Das vorläufige Staatswesen des Rechtssubjekts dieser Rechteträger, unter der Bezeichnung Deutschland / Germany, repräsentiert und vertreten durch die Verfassunggebende Versammlung, beansprucht ohne Frist und besondere Erklärung mit sofortiger Wirkung die alleinige Verfügungshoheit über die gültige UN-Länderkennziffer 276 für Deutschland / Germany gemäß ISO 3166-1-alpha-2, eingetragen am 03. Oktober 1990 für das am 17. Juli 1990 freigegebene Gebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, sowie die in ihr lebenden Rechteträger, wie alle zu diesem Rechtssubjekt gehörenden Werte und Güter. Der Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung ist auf der Grundlage aller vorliegenden und nachweislichen Unterlagen und Fakten der 18. Juli 1990.

Nachfolgend und zwischenzeitlich wurde durch Gesetz § 2, Absatz § 1, welches über Dekret Nr. 4 am 15. Oktober 2015 erlassen, daß dieses Rechtssubjekt mit der bisherigen Bezeichnung Deutschland / Germany ab 15. Oktober 2015 die Bezeichnung Staatenbund Deutscher Völker trägt.

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Staatenbund Deutscher Völker

im Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung vom 11. Oktober 2015

Association of German Peoples

dated October 11th,2015 – the legal entity Constituent Assembly

Das am 17. Juli 1990 freigegebene Deutschland, in den ebenso freigegebenen Grenzen vom 31. Dezember 1937, ist nunmehr mit den Menschen und Rechteträgern dieses Rechtssubjekts, welche ihre korrekte Abstammungsfolge nachweisen können, wieder verbunden. Nach dem 18. Juli 1990 wurde versäumt das Staatswesen von Deutschland in der staats- und völkerrechtlich notwendigen Weise wieder aufzurichten. Die deutschen Völker konnten ihrer Aufgabe gegenüber den Völkern der Welt und der Schaffung einer Friedensregelung für alle Menschen nicht gerecht werden. Dieses Ereignis und das Unterlassene ist aufzugreifen und alle erforderlichen Schritte sind unverzüglich durchzuführen. Die Verfassunggebende Versammlung mit der Rechtswirksamkeit vom 11. Oktober 2015 verpflichtet sich in jeder Weise dieser Aufgabe.

Eine Verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“

Sodann haben Sie als Institution auf einem Teilgebiet des freien Landes, in den vorgenannten Grenzen vom 31. Dezember 1937 und darüber hinaus, diese völkerrechtliche Bedeutung zu akzeptieren, nicht zu behindern oder zu beeinflussen, vielmehr den Hergang und Ablauf mit aller Kraft zu schützen und zu unterstützen. Die Kosten der Versammlung sind durch die bisherige „Staatskasse“ zu tragen.

Diese, auch Ihre Verpflichtungserklärung, findet sich in der Niederschrift welches Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland genannt wird und verdeutlicht in Artikel 25 dieses Grundgesetzes die ausdrückliche Verpflichtung das ranghöhere Völkerrecht als gegeben anzuerkennen. Gleichbedeutend verpflichtet sich die Europäische Union. Grundsätzlich ist das Völkerrecht das höhere Recht gegenüber allen Rechtskreisen, auch dem Handels- und Verwaltungsrecht und ist nur dem Naturrecht nachstehend.

§ 1

Hiermit wird angeordnet, daß sämtliche Truppen in den Gebieten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes Bundesrepublik Deutschland mit dem Verwaltungsgebiet in den Grenzen vom 03. Oktober 1990, wie darüber hinaus in den Gebieten der Grenzen vom 31. Dezember 1937, bis zu einer Frist, welche unter § 3 näher bezeichnet wird, diese Gebiete zu verlassen und zu räumen haben.

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Staatenbund Deutscher Völker

im Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung vom 11. Oktober 2015

Association of German Peoples

dated October 11th,2015 – the legal entity Constituent Assembly

§ 2

Hiermit wird angeordnet, daß alle beweglichen Militärgegenstände zu entfernen sind. Ferner sind alle nicht beweglichen Anlagen und Geräte zu räumen. Darüber hinaus sind alle Gebäude zu räumen und in einem unbeschädigten Zustand zu hinterlassen. Die Übergabe der nicht beweglichen Einrichtungen hat an eine noch zu bestimmende Kommission zu erfolgen. Ebenso wird der Abzug aller Truppenteile von dieser Kommission zu organisieren sein. Bis zur Bestimmung der beauftragten Kommission, bleibt das Amt für Äußere Angelegenheiten zuständig.

§ 3

Der Beginn der Frist für den Abzug aller fremden Truppen aus den Gebieten unter § 1, ist der 14. Dezember 2015, 0.01 Uhr mit der Tageswende zum 15. Dezember 2015 und endet am 06. Juni 2016, 0.01 Uhr, mit der Tageswende zum 07. Juni 2016. Anträge zur Terminänderung wegen technischer Notwendigkeit, können gestellt werden.

§ 4

Ab dem 14. Dezember 2015, 0.01 Uhr, mit der Tageswende zum 15. Dezember 2015, sind jegliche Truppenbewegungen innerhalb der unter § 1 genannten Gebiete untersagt, sofern sie nicht den Maßnahmen der Räumung und dem Verlassen der Gebiete zuzuordnen sind.

§ 5

Diese Anordnung ist innerhalb einer Frist bis einschließlich 15. Dezember 2015, 0.01 Uhr nach Zusendung dieser elektronische Übermittlung zu beantworten. Ohne Beantwortung gilt die Vereinbarung des Abzuges aller Truppen und die Räumung der Gebiete in den unter § 1 genannten Gebietsteilen, entsprechend dieser Anordnung, als rechtswirksam vereinbart.

Die Verfassunggebende Versammlung behält sich vor, jederzeit diese, wie alle weiteren Rechte, welche mit ihr verbunden sind, anzumelden und umzusetzen.

Staatenbund Deutscher Völker

im Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung

vertretend durch den Versammlungsrat

Der Vorsitzende Uwe von Leonhard

Die Beteiligung aller Menschen an der Veränderung ist ausdrücklich erwünscht. Danke.

Ein Gedanke zu “Anordnung des NATO-Truppenabzugs durch die Verfassunggebende Versammlung

  1. harald von München

    Gefunden bei: http://www.rationalgalerie.de/home/soldaten-verweigert-den-syrien-befehl.html

    Soldaten! Verweigert den Syrien-Befehl!
    Wer seinem Land treu dient, sagt NEIN

    Autor: U. Gellermann
    Datum: 10. Dezember 2015

    AN DIE SOLDATEN DES SYRIEN-KOMMANDOS

    „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“
    (Gelöbnis der Bundeswehr)

    Soldaten!

    Ihr habt geschworen, der Bundesrepublik treu zu dienen. Jetzt will man Euch in einen Krieg senden, der diesem Schwur widerspricht. Das gilt für die kämpfenden Einheiten ebenso wie für die nachgeordneten Dienste.

    Dieses Kommando widerspricht jeder Vernunft, jeder militärischen Einsicht und allen Gesetzen, die Euren Dienst betreffen.

    Euer Einsatz wird von der Regierung mit der „Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen“ begründet. Ihr wisst, dass Euer Kommando in Afghanistan die gleiche Begründung hatte. Und Ihr wisst auch, dass nach 14 Jahren dieses Auslandseinsatzes der Terror nicht geringer sondern nur mehr geworden ist.

    Auch der von den USA geführte Krieg im Irak wurde mit der Terror-Bekämpfung begründet und hatte doch nur mehr Terror und Terroristen zur Folge.

    Euer Schwur mahnt Euch zur Verteidigung unseres Landes. So wie auch das Grundgesetz im Artikel 87 a Euch ausdrücklich nur zur Verteidigung verpflichtet. Was auch immer erzählt wird: Es gibt kein UNO–Mandat für den Einsatz in Syrien.
    Hat die syrische Regierung der Bundesrepublik Deutschland den Krieg erklärt? Sind syrische Truppen auf dem Weg zu unseren Grenzen? Nein. Und doch sollt Ihr Euch in diesem Land an einem Krieg beteiligen.

    Klar und deutlich sagt der Artikel 26 des Grundgesetzes unserer Republik: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Wer dem Syrienkommando Folge leistet, greift einen souveränen Staat an. Der nimmt an einem Angriffskrieg teil. Das ist strafbar.

    Außerdem sollt Ihr Euch an „vorsätzlichen Angriffen auf die Zivilbevölkerung“ Syriens beteiligen. Wie jeder weiß, sind Luftangriffe gegen Terroristen nie ausschließlich auf militärische Ziele zu begrenzen. Immer sind zivile Opfer zu beklagen. Der Internationale Strafgerichtshof bezeichnet solche Einsätze als Kriegsverbrechen und stellt sie unter Strafe.

    Ausdrücklich sagt das Soldatengesetz in seinem § 11, dass ein Befehl nicht befolgt werden darf, wenn dadurch eine Straftat begangen würde.

    Soldaten!

    Macht Euch nicht strafbar. Verteidigt die Grundrechte unseres Landes. Verweigert Euch diesem unsinnigen, verbrecherischen Einsatz in Syrien. Dient unserem Land und sagt NEIN.

    Uli Gellermann
    Gefreiter der Reserve
    Raketenartilleriebataillon 12

    Harmut Barth-Engelbart
    Ex Offiziersanwärter
    3. Panzergrenadier-Bataillon 352

    Fred Stein
    Stabsunteroffizier d.R.

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